[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Schiller81

Zitat von: Rheini in 18.11.2025 09:19
Heute um 15:30 Uhr wird ein Ausschuß des Landes NRW mit der aA befassen. Eingeladen sind u. a. Sachverständige zu diesem Thema.

Wird auch im Internet live übertragen.

Wo wird das denn übertragen? - Da wäre ich ja echt mal neugierig...


GoodBye

Was soll man schon an der Versorgung regeln, wenn nichteinmal der Anknüpfungspunkt der Grundbesoldung verfassungsgemäß ist.

Eigentlich kann hier nichts anderes als Evidenz gelten. Solange die Grundbesoldung grundlegend verfassungswidrig ist, kann eigentlich kein Gesetz verfassungsgemäß sein, dass Regelungen zur Versorgung vorsieht.

,,Ob die Regelungen verfassungsgemäß sind, kann in diesem Fall dahinstehen, da bereits die der Versorgung zugrunde liegenden Besoldungsregelungen verfassungswidrig sind."

,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Pukki

Zitat von: Schiller81 in 18.11.2025 12:03
Zitat von: Rheini in 18.11.2025 09:19
Heute um 15:30 Uhr wird ein Ausschuß des Landes NRW mit der aA befassen. Eingeladen sind u. a. Sachverständige zu diesem Thema.

Wird auch im Internet live übertragen.

Wo wird das denn übertragen? - Da wäre ich ja echt mal neugierig...
Unter folgendem Link:
https://www.landtag.nrw.de/home/mediathek/video.html?kid=c6b3ab18-5951-4cef-8324-3a6bcc9193b8


GoodBye

Das war mal eine klare Klatsche im Ausschuss.

Prof. Huber einfach unbezahlbar.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

tinytoon


Cherry

Die Frage ist jetzt tatsächlich, was die Landesregierung daraus macht, die Verfassungsrechtler haben ja das Gesetz aus 2024 in Teilen als verfassungswidrig angesehen. Dies war aber schon 2024 so und auch Professor Huber hatte damals schon gesagt, dass es in dieser Form nicht geht. Allerdings wollte die Landesregierung es nicht verstehen.
Heißt für mich aber wieder wie jedes Jahr Widerspruch einlegen und abwarten, wann die Nachzahlung kommen.

Schön war auch der Hinweis von Professor Doktor Huber, das bei einer Neugestaltung der Alimentation und hierfür notwendigen empirischen Auswertungen dazu führen werden, dass es eher teurer als billiger wird. Da wird wohl ein Nachtragshaushalt fällig.

nero

Habe mir die Anhörung auch teilweise angesehen.
Fand die Stellungnahme der Experten doch sehr eindeutig. Hat aber letztes Jahr auch schon keinen Interessiert.
Beruhigend fand ich den Hinweis, dass man die Besoldungsstruktur schon ändern könnte, so dass Partnereinkommen Einfluss finden. Das würde aber nicht bedeuten, dass man grundsätzlich Alleinverdiener nicht als solches Alimentieren müsste. Der Staat dürfte uns nicht unsere finanzielle Ausgestaltung in der Ehe aufzwingen. Wenn sich Eheleute für die alleinverdiener Familie entscheiden, müsste der Staat dieses anerkennen.
Bin gespannt, ob man sich tatsächlich Größere Mühe gibt und ein neues Besoldungssystem erschafft.

Ist mein Verständnis richtig, dass wenn irgendwann ein Gesetz entscheidet, dass der Ergänzungszuschlag wirklich Verfassungswidrig ist, die Nachzahlung sich mindestens auf die Höhe des fiktiven Partnereinkommens beläuft? Weil das müsste doch genau die Summe sein, die zu den 15% über Sozialhilfe liegt?


Paterlexx

Kurzzusammenfassung: Was die Länder nach dem BVerfG-Urteil jetzt tun müssen

Das Urteil zwingt die Bundesländer dazu, ihre komplette Besoldungsstruktur neu aufzustellen. Es geht nicht mehr mit kleinen Erhöhungen oder politischen Bauchentscheidungen.

Was das BVerfG verlangt:

• Mindestbesoldung einhalten (80% des Median-Einkommens).
• Abstandsgebot sauber einhalten. Wenn unten was angehoben wird, müssen alle darüber auch angepasst werden.
• Besoldung jedes Jahr nachvollziehbar fortschreiben. Keine Verzögerungen oder Sparrunden mehr.
• Rechnen statt raten: Die Länder müssen die Besoldung anhand klarer, langfristiger und nachvollziehbarer Zahlen festlegen.
• Begründungspflicht: Jedes Land muss erklären können, wie es zu seiner Besoldungshöhe kommt.
• Gesamtkonzept statt Flickwerk: Tariflohnentwicklung, Preise, Beihilfe und Versorgung müssen als Gesamtpaket berücksichtigt werden.

Was das praktisch bedeutet:

• Die Länder können die Besoldung nicht mehr ,,politisch kleinhalten".
• Günstige Länder müssen ihre Tabellen deutlich nach oben korrigieren.
• Das betrifft nicht nur Berlin – die Vorgaben gelten bundesweit.
• Wer in niedrigen Besoldungsgruppen ist, profitiert zuerst, weil dort am deutlichsten unterbezahlt wurde.

Kurz gesagt:
Die Länder müssen ihre Besoldung strukturell neu sortieren. Das Urteil setzt Regeln, die für alle 16 Länder verbindlich sind. Weiterwursteln wie bisher geht nicht mehr.

HansGeorg

"Angesichts der Besonderheiten des Beamtenverhältnisses ist eine rückwirkende Behebung nur hinsichtlich der Kläger der Ausgangsverfahren und hinsichtlich derjenigen Beamten erforderlich, über deren Anspruch noch
nicht abschließend entschieden worden ist. Dabei kommt es nicht darauf an, ob ein förmliches Widerspruchs- oder Klageverfahren schwebt; entscheidend ist, dass sich die Beamten zeitnah gegen die Höhe ihrer Besoldung mit den statthaften Rechtsbehelfen gewehrt
haben. Dadurch kann dem Haushaltsgesetzgeber nicht unklar geblieben sein, in wie vielen
Fällen es möglicherweise zu Nachzahlungen kommen wird"

Nordlicht97

Zitat von: HansGeorg in 19.11.2025 09:52
"Angesichts der Besonderheiten des Beamtenverhältnisses ist eine rückwirkende Behebung nur hinsichtlich der Kläger der Ausgangsverfahren und hinsichtlich derjenigen Beamten erforderlich, über deren Anspruch noch
nicht abschließend entschieden worden ist. Dabei kommt es nicht darauf an, ob ein förmliches Widerspruchs- oder Klageverfahren schwebt; entscheidend ist, dass sich die Beamten zeitnah gegen die Höhe ihrer Besoldung mit den statthaften Rechtsbehelfen gewehrt
haben. Dadurch kann dem Haushaltsgesetzgeber nicht unklar geblieben sein, in wie vielen
Fällen es möglicherweise zu Nachzahlungen kommen wird"

Interessant wird in SH, ob dafür das Schreiben das bis 2021 ausgegeben wurde, ausreicht. Da war dem Dienstherren ja schon bewusst, was kommen wird.

Und ob es dann reicht, einmal Widerspruch eingelegt zu haben oder doch jährlich hätte eingereicht werden müssen, um den Anspruch zu wahren?
Ich hab jedes Jahr Widerspruch eingelegt, aber ich glaube von 2023 noch nichtmal einen Bescheid erhalten..

MitleserBW

Spannend wird jetzt sein, was genau das für die einzelnen Besoldungstabellen bedeutet, wie z.b. BW. Zunächst einmal liest sich das für ganz viele Beamte sehr gut, was mich freut.

Ich lese es auch so, dass die Besoldung eben nicht über Zulagen für Kinder etc. geregelt werden darf, sondern nur über das Grundgehalt. Ist das so?

Ansonsten warten bis ein schlauer Fuchs das für BW ausrechnet.  8)

LandNRWOle

Ich habe sehr darauf gehofft, dass bzgl. der Familienzuschläge  (also 4 K Familie) und auch der angenommenen Partnereinkommen etwas gesagt wird, auch wenn sie - zeitlich bedingt - noch nicht Teil der Alimentation bis ins Jahr 2020 waren.
Daraus lese ich als Laie nichts. Was sagen die Profis?