[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Verwaltungsgedöns

Verstehe ich das richtig? SH hebt die Besoldung um ca 7 Prozent an? Dafür wird das Ergebnis der Tarifverhandlungen nicht übernommen? Hahahahahaha

Zitat:
"Finanzministerin Schneider betonte, dass die Besoldungs- und Versorgungsanpassungen nicht mehr den Tarifergebnissen folgen, sondern darüber hinausgehen – sowohl in der Höhe als auch zeitlich."

Also statt 4,8 Prozent bis 2027 dann ca 7 Prozent. Das sind dann 2,2 Prozent mehr? Hahahahahahah


Versuch

Zitat von: Verwaltungsgedöns in 06.03.2026 20:02Verstehe ich das richtig? SH hebt die Besoldung um ca 7 Prozent an? Dafür wird das Ergebnis der Tarifverhandlungen nicht übernommen? Hahahahahaha

Zitat:
"Finanzministerin Schneider betonte, dass die Besoldungs- und Versorgungsanpassungen nicht mehr den Tarifergebnissen folgen, sondern darüber hinausgehen – sowohl in der Höhe als auch zeitlich."

Also statt 4,8 Prozent bis 2027 dann ca 7 Prozent. Das sind dann 2,2 Prozent mehr? Hahahahahahah



Reicht natürlich nicht, ist dennoch mehr und auch jetzt gleich alles...ein Anfang vll

Verwaltungsgedöns

Na das sind in Summe 2,2 Prozent mehr. Das war es für SH. Alles super in Zukunft. Tausend Jahre geklagt für 2,2 Prozent. Die verkaufen Scheißen als Bonbon und keiner merkt es. Selbst die Gewerkschaften halten den Mund. Mekrt Es keiner? Die Regierungen halten sich nicht an Urteile. Sie machen was sie wollen aber wir als Schafe blöken nur und laufen brav nach.

Rudolf

Zitat von: Verwaltungsgedöns in Gestern um 19:54Na das sind in Summe 2,2 Prozent mehr. Das war es für SH. Alles super in Zukunft. Tausend Jahre geklagt für 2,2 Prozent. Die verkaufen Scheißen als Bonbon und keiner merkt es. Selbst die Gewerkschaften halten den Mund. Mekrt Es keiner? Die Regierungen halten sich nicht an Urteile. Sie machen was sie wollen aber wir als Schafe blöken nur und laufen brav nach.

Also entweder bin ich gerade verwirrt oder habe etwas komplett falsch verstanden.
TV-L ab 01.04.2026 + 2,8 %
Beamte SH ab 01.01.2026 + 7,3 % (3,2 % + 4 %)

Damit ist die Differenz 4,5 %. Aus meiner Sicht weiterhin nicht ausreichend, aber schon ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

NWB

Die 3,2% gibt es schon ab 1.1.25. rückwirkend

Verwaltungsgedöns

Zitat von: Rudolf in Gestern um 20:31Also entweder bin ich gerade verwirrt oder habe etwas komplett falsch verstanden.
TV-L ab 01.04.2026 + 2,8 %
Beamte SH ab 01.01.2026 + 7,3 % (3,2 % + 4 %)

Damit ist die Differenz 4,5 %. Aus meiner Sicht weiterhin nicht ausreichend, aber schon ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

TVL: bis und ab 01.03.27 = 4,8 %

SH: bis und ab 01.03.27 = 7,3 % + unbekannte lineare Erhöhung

Der Unterschied ist ein Witz. 2,5 Prozent plus X. Jetzt ratet mal was das X wird 2027. Abgekoppelt von Tarifverhandlungen und Skreik der Angestellten.

Alles unter 10 Prozent ist reine Verarschung.

Rudolf

Zitat von: NWB in Gestern um 20:47Die 3,2% gibt es schon ab 1.1.25. rückwirkend

Das ist mir klar, aber hier ging es ja um den direkten Vergleich zur TV-L Erhöhung die nun passiert. Und im Vergleich zum TV-L sind es halt 4,5 % mehr.

Zitat von: Verwaltungsgedöns in Gestern um 21:04TVL: bis und ab 01.03.27 = 4,8 %

SH: bis und ab 01.03.27 = 7,3 % + unbekannte lineare Erhöhung

Der Unterschied ist ein Witz. 2,5 Prozent plus X. Jetzt ratet mal was das X wird 2027. Abgekoppelt von Tarifverhandlungen und Skreik der Angestellten.

Alles unter 10 Prozent ist reine Verarschung.

Das X wird sich auch an den vorgegebenen Parametern messen müssen. Hier nun schon vorab den Kopf in den Sand zu stecken ist nicht der richtige Weg. Und der Vergleich zum 01.03.2027 ist damit auch ein Blick in die Glaskugel und somit sinnfrei.

Verwaltungsgedöns

Warum sollte das X relevant ausfallen wenn die Anhebung nach über 15 Jahren vorsätzlich verfassungswidriger Besoldung lediglich 2,5 Prozent sind? Und von den Parametern darf abgewichen werden, wenn es erforderlich ist. Die Begründung spuckt den Politikern eine KI in 2 Sekunden aus.

"... müssen wir den Beamten mitteilen, dass SH sich in einer Notlage befindet welche die FDGO und den Fortbestand des Landes gefährdet. Alle Mittel müssen nun primär der Verteidigung, Integration von Geflüchteten, der Abwehr des Klimawandels und der Stärkung der Demokratie dienen...Besoldungserhöhungen werden daher bis 2038 auf 0,7 Prozent jährlich begrenzt und festgesetzt... "

Gefällt einem nicht? Einfach widersprechen und klagen. 2076 hast du dann das nächste Urteil. :(

Der Obelix

Eine deutliche und schmerzhafte aber unzureichendene Erhöhung wie in Schlewsig Holstein kann immer noch Milliarden sparen und offene Rechtsbehelfe wegräumen.

Dies dürfte die Finanzministerin intern deutlich gemacht haben. Alleine die bisherige Verhaltensweise dieses Bundeslandes zeigt offen, dass man nie gewillt war irgendeine Vorreiterrolle einzunehmen. Man sichert sich jetzt noch diesen hohen Einsparbeitrag bevor man selbst nochmal vor dem BVerfG eine Klatsche erhält.

wir werden in der Gesetzesbegründung sehen wie die Berechnung ausfällt.

Die Glückwünsche schon hier aus dem Forum zeigen, dass die psychologische Wirkung dieses Taschenspielertricks seine Wirkung nicht verfehlen wird.


Rheini

Zitat von: Der Obelix in Heute um 06:01Die Glückwünsche schon hier aus dem Forum zeigen, dass die psychologische Wirkung dieses Taschenspielertricks seine Wirkung nicht verfehlen wird.



So ist das halt. Die Leute sind aufgrund der langen Zeit bereits so zermürbt, dass sie jede kleine Erhöhung als Erfolg werten.

Das machen z. B. Versicherungen in größeren Schadensfällen auch gerne. Lange Verfahren bis die Gegenseite sich auf einen Vergleich einlässt, weil das Geld oder die Lebenszeit knapp wird.


clarion

Unter Blinden ist der Einäugige König! In Niedersachsen gibt es einmalig 500 Euro und Null Prozent.

AR76

So schwer kann es doch nicht sein die Vorgabe des BVerfG zu beachten und deren Berechnung zu folgen. Oder warten die auf Berlin, weil für diese erst mal das Urtei gilt?
Bayern meint ja zB das bei denen alles korrekt ist.

Verwaltungsgedöns

Sie wollen schlicht nicht. Und es drohen keine Konsequenzen. Gibt es einen Straftatbestand dafür, sich dumm zu stellen und absichtlich ein rechtswidriges Gesetz zu erlassen? Kein Politiker, Minister oder Senator kann persönlich zur Verantwortung gezogen werden. Sie nutzen eine faktische Lücke im Rechtsstaat. Es gibt keine Sanktionen. Der ganze Bullshit den ich hier mit Vollstreckungsanordnung des BVG gelesen habe! Wo soll diese Anordnung oder ein solcher Beschluss sein? Pustekuchen. Es wird immer und immer wieder nur neue Aufforderungen für neue Gesetze geben. Mehr nicht. Ab ca. 2028 werden wir alle von Anfang an klagen. Wir werden hier noch 2050 schreiben.