[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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NordWest

Was die Wirkung angeht muss man sauber differenzieren:

Rückwirkung entfalten die Beschlüsse nur für die Widersprucht einlegenden Beamten des entsprechenden Bundeslandes. Vorwärtswirkung entfalten die Grundsätze der neuen Urteile aber für die anstehenden Besoldungsrunden aller Rechtskreise.

Interessant übrigens, dass Wöckel die Verfahren übernimmt: Ein erfahrener Verwaltungsrichter mit steiler Karriere - und einem langen Zeitraum bis zu seiner Pensionierung. Das würde ich durchaus als gelungene Wahl bezeichnen.

Verstehen kann ich auch, dass man erstmal weitere Altfälle aufarbeiten will, die dem Maidowski-Bescluss recht einfach folgen können. Eine Entscheidung zum Partnereinkommen wird damit weiterhin ausbleiben, dafür dürften die Entscheidungsfindungen und die Einarbeitung aber recht leicht sein - bei einem neuen Berichterstatter finde ich auch das nachvollziehbar, auch wenn es alles unangenehm lange dauert.

Was mich allerdings wundert und was ich nicht nachvollziehen kann: Warum führt man die Fragen aus Bremen, dem Saarland und SH nicht zu einem Verfahren zusammen? Natürlich gibt es Unterschiede, aber die gibt es auch in der Bewertung der Verfassungswidrigkeit verschiedener Besoldungsgruppen innerhalb eines Bundeslandes. Noch viel wichtiger aber: Warum führt man nicht wenigstens inenrhalb eines Bundeslandes viele Entscheidungsjahre zusammen, sondern urteilt in SH sogar ausschließlich über das Jahr 2007?! Eigentlich hätte ich mir auf Grundlage der vereinfachten Maidoski-Methode so etwas wie eine Art "Massenverfahren" gewünscht, bei dem mal alle Altfälle (bis zur Einführung des (Partnereinkommens) abgeräumt werden. Aber vermutlich möchte man vorher einige weitere Grundsatzfragen klären. Ich habe es selbst noch nicht geprüft, aber hoffe, dass nun auch für alleinstehende Beamte und Pensionäre die offenen Fragen geklärt werden in dieser Urteilsserie - hat da schon jemand einen Überblick?

Abschließend bleibt ein kleiner Beigeschmack bei der Feststellung, dass besonders einwohnerarme Bundesländer hier offenbar vorrangig behandelt werden. Warum gibt es zuerst Urteile ausgerechnet für Bremen, SH und das Saarland? Schon komisch.

NordWest

Zitat von: NordWest in 14.03.2026 23:36Ich habe es selbst noch nicht geprüft, aber hoffe, dass nun auch für alleinstehende Beamte und Pensionäre die offenen Fragen geklärt werden in dieser Urteilsserie - hat da schon jemand einen Überblick?

Ich habe inzwischen mal KI dazu befragt - demnach haben alle betroffenen Kläger mindestens zwei Kinder und sind im aktiven Dienst. Dann verstehe ich aber wirklich nicht, warum man nicht wesentlich breitere Klägergruppen zusammenfasst. Und wann will das BVerfG denn endlich mal die weiteren Betroffenen schützen?

HansGeorg

Zitat von: NordWest in 14.03.2026 23:36Eigentlich hätte ich mir auf Grundlage der vereinfachten Maidoski-Methode so etwas wie eine Art "Massenverfahren" gewünscht

Du kannst davon ausgehen, dass genau das gemacht werden wird. Kurz nachdem die Landesregierung vom BVerG aufgefordert wurde eine Stellungnahm abzugeben, äußert die FM sich im Ausschuss, dass sie davon ausgeht, dass das Urteil sich über mehrere Jahre und Besoldungsgruppen erstrecken wird.

Rallyementation

#8853
Zitat von: NordWest in 14.03.2026 23:36...
Interessant übrigens, dass Wöckel die Verfahren übernimmt: Ein erfahrener Verwaltungsrichter mit steiler Karriere - und einem langen Zeitraum bis zu seiner Pensionierung. Das würde ich durchaus als gelungene Wahl bezeichnen.

...
 Noch viel wichtiger aber: Warum führt man nicht wenigstens inenrhalb eines Bundeslandes viele Entscheidungsjahre zusammen, sondern urteilt in SH sogar ausschließlich über das Jahr 2007?! ...

Nach den derzeitigen Regelungen würde seine Amtszeit in der er hier Beschlüsse herbeiführen könnte dennoch weit vor der Alterspensionierung im nächsten Jahrzehnt mit ca. 59-61 Jahren enden. Oder wird hier Motivation für seine Besoldung und Versorgung in eigener Sache Wöckels angenommen, weil er vermutlich dem öffentlichen Dienst nach Karlsruhe treu bleibt?

Ich hatte schon mal im Forum angemerkt, das zu SH der SONDERZAHLUNGSFALL 2 BvL 13/18 behandelt wird.

Die Klägerin hat in der mündlichen Verhandlung vom 20.09.2018 ihren ursprünglichen Antrag, hinsichtlich des Hauptantrags zurückgenommen und beantragt damit nunmehr, festzustellen, dass ihr eine verfassungswidrig zu geringe Besoldung im Jahr 2007 gewährt wurde.

Es könnte also sein, dass die Klägerin leer ausgehen könnte, weil sie keinen statthaften Rechtsbehelf damals formuliert hatte, falls Karlsruhe zu einer konträren Auffassung zum VG kommt. (Ich hoffe nicht, dass damit das Liegenlassen begründet werden kann, weil die Klägerin nichts verloren hat, weil von Anfang an nichts zu holen war.)

Der SONDERZAHLUNGSFALL könnte daher eine Vielzahl von Aspekten z.b.
- Sache des Dienstherrn, die amtsangemessene Alimentation zu gewährleisten. Das bedeutet, dass dieser sich ständig vergewissern muss, ob die Beamtinnen und Beamten noch ausreichend alimentiert sind
- wer darf wann und wie Begründungen nachzuschieben,
- 1 K Grundsicherung, statt 4-K Alimentation,
- den verfassungsrechtlich geschützten Kernbereich der Alimentation,
- Altersversorgung durch aus dem Einkommen zu finanzierende private Vorsorge
- Festhaltens an der generellen Haushaltskonsolidierung und damit auch an der Minderung der Höhe der Jahressonderzahlung
vielleicht mit der nachfolgend entwickelten Rechtsdogmatik subsumierend erörtern,

anstatt nur stumpf den General-Median samt seit 1996 Veränderungsentwicklung durchzurechnen.

und da jeder aktuell das Partnereinkommen erwähnt, handelt es sich hier um einen Verstoß der Wohlverhaltenspflicht durch Scheidung - Verlust des Partnereinkommens?

Hans Werner Mangold

Abschließend bleibt ein kleiner Beigeschmack bei der Feststellung, dass besonders einwohnerarme Bundesländer hier offenbar vorrangig behandelt werden. Warum gibt es zuerst Urteile ausgerechnet für Bremen, SH und das Saarland? Schon komisch.
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Bremen und vor allem das Saarland besolden unterdurchschnittlich schlecht. Vielleicht war dies ein Grund gewesen!?

Rallyementation

Zitat von: NordWest in 14.03.2026 23:36Was mich allerdings wundert und was ich nicht nachvollziehen kann: Warum führt man die Fragen aus Bremen, dem Saarland und SH nicht zu einem Verfahren zusammen?

Ich lese lieber Bundesland für Bundesland getrennt jeweils die vermutlich oft immer gleichen Auslegungen aus Karlsruhe, anstatt einen ellenlangen Beschluss, der erstmal dreifach getrennt die jeweiligen Ausgangslagen aufführen muss und sich auch bei der Auslegung worauf sie sich bezieht keine Verwechslungen provozieren darf.

Odin81

Zitat von: NordWest in 15.03.2026 00:46Ich habe inzwischen mal KI dazu befragt - demnach haben alle betroffenen Kläger mindestens zwei Kinder und sind im aktiven Dienst. Dann verstehe ich aber wirklich nicht, warum man nicht wesentlich breitere Klägergruppen zusammenfasst. Und wann will das BVerfG denn endlich mal die weiteren Betroffenen schützen?

Die KI sagt dir auch, dass es viel logischer wäre, zu einer Autowaschanlage zu laufen, anstatt zu fahren, um dein Auto zu waschen, wenn die Entfernung nur wenige hundert Meter beträgt und du sie danach fragst. 😅