Die VBL ist eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer, die unter den Geltungsbereich eines in Anlage 1 zum ATV genannten Tarifvertrages fallen und bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der Beteiligter der VBL ist. Ausnahmen von der Versicherungspflicht siehe Anlage 2 zum ATV.
Es gibt ganz vereinzelt die Möglichkeit, auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit zu werden, z. B. für befristet eingestellte wissenschaftliche Mitarbeiter unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 ATV.