Sowohl ein (geprüfter) Fachwirt als auch ein Bachelor sind laut DQR dem Qualifikations-Niveau 6 zugeordnet, siehe
https://www.dqr.de/media/content/2020_DQR_Liste_der_zugeordneten_Qualifikationen_01082020.pdfDie Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des gehobenen Dienstes setzt einen an einer Hochschule erworbenen Bachelor oder einen gleichwertigen Abschluss voraus (§ 20 Satz 1 BLV). "Hochschule" bezieht sich hier sowohl auf den Bachelor als auch den "gleichwertigen Abschluss".
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bundeslaufbahnverordnung beantwortet deine Frage recht eindeutig mit nein:
"Einem Bachelorabschluss gleichwertig sind Diplome an Fachhochschulen sowie Abschlüsse in akkreditierten Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien. Meister-, Fortbildungs- oder
Fachwirtprüfungen sind dagegen einem Bachelorabschluss
nicht gleichwertig. Dies ergibt sich bereits daraus, dass mit einer Meister-, Fortbildungs- oder Fachwirtprüfung erst die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erworben wird (vgl. KMK-Beschluss vom 6. März 2009). Eine Qualifizierung, die eine Hochschulzugangsberechtigung vermittelt, kann nicht gleichwertig mit einem Hochschulabschluss sein. Insofern sind bei einer Meister-, Fortbildungs- oder Fachwirtprüfung (darunter auch die Verwaltungsfachwirtprüfung) die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Zulassung zu einer Laufbahn des gehobenen Dienstes nicht erfüllt."
Zum Nachlesen:
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_01122017_D230102114.htm