Man kann sich eine unterbliebene PR-Beteiligung immer schönreden - das ändert aber nichts daran, daß es eine ist. Ich halte ja ohnehin nichts von Beteiligungsrechten, wer das allerdings anders sieht... Ich habe auch schon Einstellungen gegen den Willen des BR vorgenommen, im Endeffekt ist die Verweigerung der Zustimmung nichts, was einem entschlossenem Handeln etwas entgegensetzen könnte.
Das Risiko ist bspw. bei einer befristeten Beschäftigung im Falle der unterlassenen PR-Beteiligung, daß der AN unbefristet beschäftigt ist und dies gerichtlich durchsetzen kann. Das halte ich nicht für vernachlässigbar.