Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Neue EGO ab 1.1.2021

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Spid:
Oder aus E10 in E13.

Ron90:
Ahhh - Das „entsprechend“ wird also aus der 11.4 9a FG2 abgeleitet. Das klingt dann so rum auch wieder logisch. Hui - Ich erlebe hier wirklich eine wilde Achterbahn …

Jetzt nochmal eine Frage zu den besonderen Leistungen:

Ich habe das o.g. Dokument (2018_Definitionen_u_Kommentier_Teil_III.pdf) damals der Personalabteilung gegeben um zu beweisen, dass bei mir umfassende Fachkenntnisse nötig sind, da das Beispiel auf S.106 „System- und Anwendungsbetreuung inkl. der Durchführung des User Helpdesk (First- und Second-Level-Support)“ so in etwa meiner derzeitigen Tätigkeitsbeschreibung  entspricht und eben eine 9b ergibt, die ich natürlich gerne gehabt hätte. Das wurde aber wie schon erwähnt mit „Wir haben keinen TVöD!“ abgetan. Kann man aus diesen Tätigkeiten besondere Leistungen ableiten?

Wären fachliche Weisungen eigentlich auch, wenn man ab und zu einem Anwärter oder Praktikanten verschiedenen Aufgaben machen lässt oder muss das dann dauerhaft sein? Die Anwärter sind ja z.B. meist nur 6-8 Wochen da und dann wieder im Studium.

Spid:
Deine diesbezüglichen Vorbringungen waren (und sind noch bis zum Ablauf des 31.12.) ja auch völlig unbeachtlich, weil die in dem Dokument beschriebenen Tätigkeitsmerkmale völlig ohne Bedeutung für Dich waren und sind. Erst ab dem 01.01.21 sind die Tätigkeitsmerkmale weitgehend identisch auch im TV-L vereinbart.

Die fachliche Weisungsbefugnis unterliegt weder qualitativen noch quantitativen Anforderungen an diejenigen, die man anweist. Mithin genügt es auch, Azubis oder Praktikanten rumzuscheuchen - oder auch nur einen davon. Das rechtserhebliche Maß innerhalb des AV müßte aber erreicht werden. Wenn Du den Anwärter innerhalb seines Praktikums eine Woche bei Dir hast, dürfte das nicht erreicht sein, bei 4 Wochen oder mehr hingegen schon.

Pseudonym:

--- Zitat von: Spid am 05.08.2020 20:01 ---Oder aus E10 in E13.

--- End quote ---
Was echt ein Knaller ist. Da wird manch einem in der Dienstelle das Gebiss herausfallen.

Spid:
Der Leiter der IT-Gruppe braucht derzeit mindestens 3 E9a-ler. E9a-ler werden mindestens E10er. Das führt jeden Leiter einer IT-Gruppe im Tarifsinne zwangsläufig mindestens in E12.

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