Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Neue EGO ab 1.1.2021
Spid:
Der AG kann grundsätzlich jederzeit eine nicht eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ohne Dein Einverständnis vornehmen - auch dann, wenn er sie jetzt vornimmt und sie ab dem 01.01.21 eingruppierungsrelevant wäre.
Ron90:
Gilt das auch bei Schwerbehinderten?
Angenommen eine Behinderung verschlechtert sich. Dann kann doch nicht einfach herabgruppiert werden, oder?
Spid:
Was an „nicht eingruppierungsrelevant“ hast Du nicht verstanden?
Ron90:
Du schreibst doch, dass sie dann doch ab 1.1.2021 relevant wäre.
Spid:
Auch wenn sie später eingruppierungsrelevant wäre. Was hat das mit einer - im Falle einer tariflichen Änderung nicht zu beanstandenden - Herabgruppierung zu tun?
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