Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Neue EGO ab 1.1.2021
WasDennNun:
--- Zitat von: Ron90 am 06.08.2020 16:52 ---Du schreibst doch, dass sie dann doch ab 1.1.2021 relevant wäre.
--- End quote ---
Man kann jetzt auszuübenden Tätigkeiten so zuweisen, dass jetzt nichts passiert, aber dann am 1.1. der Hammer fällt.
Jetzt ist es dem Beamtenkalkrieselhirn egal, weil ja irrelevant und nichts passiert und am 1.1. ist es ihm auch egal, weil: kann er ja nichts dafür, dass die die EGs hochrutschen, issich ja Tarifautomatik.
Ron90:
--- Zitat von: WasDennNun am 06.08.2020 17:30 ---Jetzt ist es dem Beamtenkalkrieselhirn egal, weil ja irrelevant und nichts passiert und am 1.1. ist es ihm auch egal, weil: kann er ja nichts dafür, dass die die EGs hochrutschen, issich ja Tarifautomatik.
--- End quote ---
Oder eben dann nicht hochrutschen, weil sie vorher verändert wurden oder habe ich das falsch verstanden?
Spid:
Ersteres. Genau so ist es, jetzt kann man kreativ Deine Tätigkeit anpassen, daß sich jetzt nichts ändert, dafür aber ab dem 01.01. kein oder nur ein bescheidener Höhergruppierungsgewinn entsteht. Wobei diese kreativen Möglichkeiten in Deinem konkreten Fall sehr begrenzt sind.
Ron90:
Weil sich ja die Tätigkeitsmerkmale nicht verändern, richtig? Trotzdem wäre das ja schon ziemlich fies! Derjenige möge in der Hölle …
Aber jetzt nochmal zu den besonderen Leitungen. Das habe ich noch nicht so wirklich intus …
Ich zitiere mal WasDennNun aus einem anderen Thread da er dieses Thema sehr hervorgehoben hat …
--- Zitat von: WasDennNun am 05.08.2020 13:13 ---…
Entscheidender ist so etwas:
Analysieren, Erarbeiten von Problemlösungen und sofern möglich eigenes
Beheben der systemtechnischen und anwendungsorientierten Problem-
/Fehlersituationen telefonisch, per Fernwartungstool oder vor Ort (First- und
Second-Level-Support)
Das ist schon ausgereifterer Second-Level-Support, und wenn man dafür auch noch hier und da was an Skripten, Code etc. basteln muss, ist es 3level. Bzw. Aufgaben mit einer hohen Funktionsvielfalt die man selbständig bearbeiten muss.
Und da man vor abheben des Telefonhöres nicht weiß welches Niveau es ist, gilt das höchste der Gefühle ;) für die ganzen Tätigkeiten des Supports, sie sind dann ein Arbeitsvorgang und können nicht zwischen Anteile 1,2,3level unterschieden werden.
Das müsste der AG per Arbeitsorganisation entsprechend steuern (also einer der nur first macht und alles weitergibt)
--- End quote ---
Sowas habe ich eigentlich ständig. Mind. 50% der Dinge die da bei mir ankommen, habe ich noch nie gehabt und das bei 15 Jahren in dem Job. Frei nach dem Motto: Öfter mal was Neues! Liegt der Fehler in meinem Script sonst wo oder evtl. in meinem Paket in der Softwareverteilung usw.? Hat das ein Kollege verbockt? Dann ist natürlich er zuständig oder muss ich sogar einer externen Firma hinterherlaufen, dass die das fixen usw.
Geht sowas schon als besonderen Leitung durch?
Spid:
Doch, die Tätigkeitsmerkmale ändern sich - aber es wäre schwierig, Dir eine Tätigkeit zuzuweisen, die aktuell ebenfalls zur Eingruppierung in E9a führt und am 01.01. nicht mindestens in E10. In Abschnitt 11 käme da nur 11.3 infrage - oder 11.5, aber wer hat schon 40 Beschäftigte in der Datenerfassung, um sie Dir zu unterstellen...
Besondere Leistungen sind solche Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt, die über die umfassenden Fachkenntnisse bzw. das abgeschlossene einschlägige Hochschulstudium hinausgehen - oder die eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten. Letzteres ist deutlich niederschwelliger, da es egal ist, wen und wieviele man anweisen darf und das auch für externe Dienstleister gilt. Ersteres hingegen bedarf durch das Attribut „besondere“ eine gewichtige und deutliche Heraushebung hinsichtlich der Fachkenntnisse und solcher praktischer Erfahrungen, die nicht verbreitet sind.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version