Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Neue EGO ab 1.1.2021
Spid:
Aktuell gibt es keine E9 Fg. 3 oder 4 im genannten Abschnitt - naheliegenderweise, denn es gibt keine E9 mehr. Auch die weiteren Ausführungen sind inkonsistent, da die behauptete Wirkung des Fehlens der Voraussetzung in der Person postfaktischer Natur ist.
Locust:
Hallo Spid,
ok. Ich meinte aktuelle Eingruppierung in EG 9a FG2 (früher Teil II Abschnitt 11.4 EG 9 FG4).
WasDennNun:
--- Zitat von: Locust am 23.08.2020 14:11 ---Guten Tag zusammen,
ich möchte gern an das Thema anknüpfen und bitte um eure Einschätzung. Wo landet man denn nach dem 1. Januar 2021 wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
20 Jahre Tätigkeit in der EDV. Aktuell eingruppiert in EG 9 Fallgruppe 4 (bis 31.12.2018 E 9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten, seit 01.01.2019 = E 9a), abgesenkt aus EG 9 FG 3 des Teils II Abschnitt 11.4 der EGO. Abgesenkt, wegen fehlendem Studium. Kein Sonstiger Beschäftigter.
--- End quote ---
Wenn du E9Fg4 warst also
...die Aufgaben mit wenig differenzierten Funktionen selbständig bearbeiten. ...
Dann bist du jetzt 9aFg1 .
Und erhälst Entgelt E8.
Richtig?
Das Bedeutet, dass deine Tätigkeiten 2021 mindestens der E10 FG1 entsprechen, du also auf 9b zurückfällst.
Es könnte aber auch denkbar sein, dass deine Tätigkeiten der der E10Fg2 entsprechen, dann würdest du das Entgelt der E10 erhalten.
Spid:
Sofern gem. seiner höchst inkonsistenten Schilderung nicht davon auszugehen ist, daß die Tätigkeitsmerkmale der E9b Fg. 3 in Abschnitt 11.4 erfüllt sind, er wegen fehlender Voraussetzung in der Person in E9a eingruppiert ist und sein AG und/oder er der irrigen Meinung sind/ist, sich dann irgendeine Fallgruppe der niedrigeren Entgeltgruppe backen zu müssen.
Locust:
Hallo "WasDennNun",
vielen Dank für deine Antwort und die Erläuterungen dazu. :)
Ich erhalte das Entgelt der E9a.
Danke nochmal.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version