Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
RsQ:
--- Zitat von: Organisator am 04.08.2020 10:08 ---Ist schon korrekt, aber dann muss der Arbeitgeber auch angemessene Möglichkeiten zur Verfügung stellen, damit der Arbeitnehmer seinen Teil erfüllen zu können.
--- End quote ---
Was er (im rechtlichen Sinne) muss, ist das eine. Wir wissen zwar nicht, um welchen Bereich es genau geht, es klingt aber nach VFA-Tätigkeiten im weiteren Sinne - lesen wir da nicht regelmäßig, dass es kaum noch Bewerber gibt? Sollte da ein AG nicht eine gewisses Interesse haben, die quasi gerade erst geholten Leute auch zu behalten - und damit auch, sie bei der nötigen Qualifizierung zu unterstützen?
MiJa:
--- Zitat von: RsQ am 04.08.2020 10:31 ---
--- Zitat von: Organisator am 04.08.2020 10:08 ---Ist schon korrekt, aber dann muss der Arbeitgeber auch angemessene Möglichkeiten zur Verfügung stellen, damit der Arbeitnehmer seinen Teil erfüllen zu können.
--- End quote ---
Was er (im rechtlichen Sinne) muss, ist das eine. Wir wissen zwar nicht, um welchen Bereich es genau geht, es klingt aber nach VFA-Tätigkeiten im weiteren Sinne - lesen wir da nicht regelmäßig, dass es kaum noch Bewerber gibt? Sollte da ein AG nicht eine gewisses Interesse haben, die quasi gerade erst geholten Leute auch zu behalten - und damit auch, sie bei der nötigen Qualifizierung zu unterstützen?
--- End quote ---
Es geht um den Verwaltungsbereich, wir sind bei uns in der Klasse 4 MA aus derselben Kommune, sind aber alle vier in unterschiedlichen Dienststellen. Freistellungstage haben wir erhalten sowie von der Verwaltungsschule einen Online-Zugang mit Lernmaterial... was aber den Präsenzunterricht keinesfalls ersetzen kann.
Das meinen wir eben auch - rechtlich ist es ja wie gesagt klar. Nur ärgert uns, dass hier am laufenden Band Mitarbeiter gesucht und eingestellt werden, und diese dann aber - in so einer Ausnahmesituation - irgendwo einfach fallen gelassen und stattdessen neue eingestellt werden. Das ergibt doch keinen Sinn... Es würde wie gesagt schon helfen, uns auch so eine Art Nachhilfe zu gewähren.
Organisator:
--- Zitat von: MiJa am 04.08.2020 10:41 ---Es geht um den Verwaltungsbereich, wir sind bei uns in der Klasse 4 MA aus derselben Kommune, sind aber alle vier in unterschiedlichen Dienststellen. Freistellungstage haben wir erhalten sowie von der Verwaltungsschule einen Online-Zugang mit Lernmaterial... was aber den Präsenzunterricht keinesfalls ersetzen kann.
Das meinen wir eben auch - rechtlich ist es ja wie gesagt klar. Nur ärgert uns, dass hier am laufenden Band Mitarbeiter gesucht und eingestellt werden, und diese dann aber - in so einer Ausnahmesituation - irgendwo einfach fallen gelassen und stattdessen neue eingestellt werden. Das ergibt doch keinen Sinn... Es würde wie gesagt schon helfen, uns auch so eine Art Nachhilfe zu gewähren.
--- End quote ---
Euer Lehrgang läuft doch gerade mal einen Monat. Inwieweit gibt es denn Anzeichen dafür, dass ihr alsbald entlassen werdet?
Hinsichtlich der Nachhilfe: Ihr könnt doch euch die Themen anschauen, Lernmaterial durcharbeiten und euch einen geeigneten Mitarbeiter der Behörde suchen, der euch einen halben Tag die Woche bei Fragen usw. unterstützt.
Eigeninitiative ist aus meiner Sicht zweckmäßiger als nur auf Hilfe zu hoffen.
Insider2:
Moin,
kann es sein, dass der TE nicht sonderlich viel für sein berufliches Auskommen investieren will? Erst ReFa beim Anwalt und "wollte" das nicht mehr. Jetzt ÖD und huch, man muss etwas tun für die Erfüllung der genannten Nebenabrede zum Bestehen der Prüfung. Warum wird eigentlich nur gejammert sowie die Verantwortung ("Nachhilfe) auf andere abgeschoben? Wie wäre es, sich mal auf den Hosenboden zu setzen? Und das gerade als gelernter ReFa. Ich denke damit bringt man schon viel mehr Wissen mit als z.B. ein Maurer der die Aus-/Fortbildung machen soll. Vielleicht ist es sinnvoller sich mit der Materie zu beschäftigen als Zeit für Fragen in in diesem Kontext hier zu investieren oder "Druck auf die Verwaltungsschule auszuüben"
Ich hab dafür echt kein Verständnis.
Insider2
Kaiser80:
@ insider2, im Kern sehe ich dat gar nicht anders.
Aber, so meine Sicht der Dinge, ist es doch einfach dämlich seitens der Kommune 4 "Umschulungen" zu finanzieren, sei es durch Freistellung und Lehrgangsgebühren, und am Ende hab ich dann keinen von denen im Arbeitsverhältnis wg Nichtbestehens? Dann bekommen sie aufgrund der fehlenden Voraussetzung in der Person (sofern Ausbildung- und Prüfungspflicht besteht) halt die niedrigere EG und ich schau mir an wie sie sich bewähren und sie bekommen unmittelbar nach "Kündigung" nen befristeten Vertrag. Ber soll jede Kommune machen wie sie meint/kann (oder muss)
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version