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Falsche Stellenausschreibung

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personallife:

--- Zitat von: Spid am 04.08.2020 21:16 ---Ach so. Das ist völlig egal. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. ....

--- End quote ---

Ich lese den Satz ständig von dir und frage mich jedes Mal - irgendjemand muss doch festlegen welche Entgeltgruppe zugeordnet wird - wenn nicht der Arbeitgeber wer dann?

Lars73:
Der Arbeitgeber bildet sich eine Meinung zur Eingruppierung und bezahlt entsprechend.

Der Personal- oder Betriebsrat prüft im Rahmen der Mitbestimmung ob diese angenommene Eingruppierung richtig ist.

Der Arbeitnehmer bildet sich seine Meinung über seine Eingruppierung und macht ggf. den Anspruch auf eine korrekte Bezahlung geltend. (Wenn er nicht selber dazu in der Lage ist kann er jemanden damit Beauftragen.)

Im Streitfall kann der Arbeitnehmer die Eingruppierung vom Arbeitsgericht feststellen lassen und die entsprechende Bezahlung durchsetzen

WasDennNun:

--- Zitat von: personallife am 05.08.2020 10:57 ---wenn nicht der Arbeitgeber wer dann?

--- End quote ---
Das kann nur ein Gericht, sonst keiner.

was_guckst_du:
..ausser Spid :D ;)

WasDennNun:

--- Zitat von: was_guckst_du am 05.08.2020 12:02 ---..ausser Spid :D ;)

--- End quote ---
Nein, dazu ist er nicht befugt.
Er kann vielleicht eine Rechtsmeinung vertreten, die der gerichtlichen entspricht, mehr aber nicht.

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