Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Falsche Stellenausschreibung
Spid:
In welcher Hinsicht?
CaptainCoffee:
In der Hinsicht, dass ich mich auf eine Stelle beworben habe, wo ich laut Beschreibung die Voraussetzungen erfüllt habe. Da jedoch die Stelle falsch ausgeschrieben wurde und ich dadurch einen Nachteil habe, möchte ich wissen ob es so einfach geht. Müsste nicht die Stelle neu ausgeschrieben werden und ein neues Bewerberverfahren eingeleitet werden?
Spid:
Dein persönlicher Nachteil, den ich ohnehin nicht sehe, ist für die Ausschreibung völlig unbeachtlich. Die Eingruppierung steht ohnehin nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.
WasDennNun:
Man sollte sich aber vor Vertragsunterzeichnung vergewissern, dass man auch nach Vertragsunterzeichnung Tätigkeiten übertragen bekommt, wegen der man den Vertrag unterzeichnet hat.
Die Eingruppierung steht ohnehin nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien, aber die auszuübenden Tätigkeiten, die zu einer Eingruppierung überträgt dir ja der AG.
@ Spid:
Wie kann man im Arbeitsvertrag sicherstellen, dass man entsprechenden Tätigkeiten übertragen bekommt, würde da so etwas wie: Herr x wird für Tätigkeiten entsprechend der EGx eingestellt.
Die deklaratorische Bedeutung aufheben.
Oder ist ein Satz wie:
"Der Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe X Tvxx eingruppiert.
Der Arbeitgeber ist berechtigt dem Beschäftigten aus dienstlichen Gründen eine andre Tätigkeit im Rahmen der Entgeltgruppe zuzuweisen."
nur von deklaratorischer Bedeutung.
Spid:
Ja, das wäre alles nur deklaratorischer Natur. Wenn man das Entgelt einer bestimmten Entgeltgruppe vereinbaren möchte, müßte man etwas wie „Der Beschäftigte erhält ungeachtet tariflicher Regelungen Entgelt der Entgeltgruppe x“ vereinbaren. Geht es um eine auszuübende Tätigkeit einer bestimmten Wertigkeit, könnte man „Der AG überträgt dem AN Aufgaben, die als Gesamttätigkeit eine Eingruppierung in Ex ergeben. Ein Irrtum über die Wertigkeit der Tätigkeit ist durch die Übertragung einer Tätigkeit der vereinbarten Wertigkeit zu heilen. Der AG verzichtet auf die Rückforderung von überzahltem Entgelt aufgrund Eingruppierungsirrtums. Zudem wird der AN im Falle eines Eingruppierungsirrtums in jeglicher Hinsicht so gestellt, als wäre er die gesamte Zeit entsprechend einer auszuübenden Tätigkeit der vereinbarten Wertigkeit eingruppiert gewesen“ vereinbaren.
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