Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung

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Spid:
Warum sollte ich mich auf Satz 8 welcher Anmerkung auch immer beziehen? Du hast im Hinblick auf die Ausführungen von @buerocratix behauptet:
--- Zitat von: WasDennNun am 05.08.2020 14:13 ---Richtig.
Das hat mEn den einfachen Grund, dass dort kein Mangel an Bewerber existiert und man im anderen Bereich mehr Flexibilität braucht um Quereinsteigern die Tür zu öffnen.

--- End quote ---

Und das ist unzutreffend, da die Flexibilität genau die gleiche ist: keine Anforderung in der Person und kein Erfordernis des sonstigen Beschäftigten.

buerocratix:
@Spid, kannst du vielleicht auch noch deine Sicht der Dinge zu meinem Ausgangspost zum Besten geben?

Spid:
Maßgeblich für die Beurteilung, ob hier ein ingenieursmäßiger Zuschnitt vorliegt, sind die Kriterien des BAG für Technische Beschäftigte, u.a. festgelegt im Urteil v. 29.08.1984 - 4 AZR 309/82. Da nur ein Arbeitsvorgang vorliegt und die Anwendung im Vordergrund steht, ist eine Verortung im BT Ziff. 7 Unfug. Die zuvor genannten Kriterien sehe ich hingegen erfüllt. Allerdings seheich keine besonderen Leistungen im Tarifsinne. Weitere Heraushebungen sind nicht zu prüfen. E10 dürfte zutreffend sein.

Feidl:
Sollte es nur E10 sein (und nur E10 angeboten werden), dann werden sie niemanden finden. E10 ist Minimum, was für jemand mit den genannten Abschlüssen (Geoinformatik, Vermessung, bei Geografie bin ich mir unsicher) in Frage kommt und das ohne Teamleitung.

Vergleichbare Stellen im TVÖD-Bereich sind E11 und das häufig sogar ohne Teamleitung.

WasDennNun:
Wenn dort jedoch eine strategische Ausrichtung der Abteilung vorhanden ist, dürfte E13 zutreffend sein.

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