Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
WasDennNun:
Dein Einwand geht fehl und folgt nicht der Diskussion, bezüglich Organisators Anmerkung, ist aber nicht wertlos. :-*
Spid:
Was interessiert mich Organisators Anmerkung? Im Bereich der allg. Tätigkeitsmerkmale und damit für die absolute Masse der TB gibt es einzig und allein im Bereich der Kommunen, die im räumlichen Geltungsbereich der Ausbildungs- und Prüfungspflicht liegen, überhaupt ein Erfordernis der Eigenschaft des sonstigen Beschäftigten. Im Bereich der IT - und somit für eine Randgruppe der Beschäftigten - wird es witzigerweise ab dem 01.01.2021 so sein, daß die EGO Bund die einzige im öD sein wird, die für die E10 die grundsätzliche Erfordernis eines Hochschulstudiums unter Einschluß der Möglichkeiten des sonstigen Beschäftigten sieht. Dafür ist sie im Bereich <E10 für einen Teil der TB deutlich günstiger, da die Merkmale aufgrund der fehlenden Fg. 2 der E6 leichter erreichbar sind - und für einen anderen Teil nicht, da es in E6 und aufbauenden Fallgruppen wiederum der Voraussetzung in der Person bedarf.
WasDennNun:
Ach so du wolltest nur dein historisches Wissen kundtun (nächstes mal bitte in einem eigenem Thread), nun da es nichts mit der Diskussion zu tun hat, ist so dann doch wertlos.
Spid:
Nein. Mein Beitrag widerlegt Dein aufgrund unzureichender Kenntnisse in der Diskussion geäußertes Erachten.
WasDennNun:
Und was dein Exkurs zur Fg. 2 mit Satz 8 der Anmerkung zu tun? Denn darauf bezog es sich. Also nur historisierendes, von dir eben ohne Bezug.
oder mit deinen Worten zu Sprechen: Bla.
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