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Wechsel beim gleichen Arbeitgeber (Land/West) - Höhergruppierung

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KakPuh:
Hallo!

Ich habe vielleicht die Chance auf einen Stellenwechsel innerhalb der Landesverwaltung (Versetzung):

Ist es möglich "einfach so" mit Übertragung der neuen Tätigkeiten zum 01.10.20 von einer 11/3 zu einer 12/4 höhergruppiert zu werden, wenn der eigentliche Aufstieg in /4 erst zum 01.03.22 erfolgen würde?
Oder wäre das nur über eine Zulage oder Verkürzung der Stufenlaufzeit möglich?


Danke und Grüße

Spid:
Die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung ist tariflich abschließend geregelt.

WasDennNun:

--- Zitat von: KakPuh am 07.08.2020 09:44 ---Ich habe vielleicht die Chance auf einen Stellenwechsel innerhalb der Landesverwaltung (Versetzung):

Ist es möglich "einfach so" mit Übertragung der neuen Tätigkeiten zum 01.10.20 von einer 11/3 zu einer 12/4 höhergruppiert zu werden, wenn der eigentliche Aufstieg in /4 erst zum 01.03.22 erfolgen würde?

--- End quote ---
Nein. HG von 11/3 führt zu 12/3 mit Stufenlaufzeit 0
[/quote]
Oder wäre das nur über eine Zulage oder Verkürzung der Stufenlaufzeit möglich?
[/quote]Ersteres ja ohne Probleme, wenn der AG will.
Zweiteres schwieriger da man ja entsprechende Leistungen nachweisen müsste.

KakPuh:

--- Zitat von: WasDennNun am 07.08.2020 10:25 ---Ersteres ja ohne Probleme, wenn der AG will.
Zweiteres schwieriger da man ja entsprechende Leistungen nachweisen müsste.

--- End quote ---

Muss man die in der Gruppe nachweisen? In welcher Form und über welchen Zeitraum? Dürfte die Laufzeit dann auf 0 verkürzt werden?

Könnte ich dort anfangen, mich 1 Monat bewähren und dann wird die Stufenlaufzeit auf 0 gekürzt und ich komme ab 11/20 in die 12/4?


Gibt es da auch die Möglichkeit des Kuhhandels? Also KANN ich in 12/4 eingestuft werden? Obwohl der Tarif dem widerspricht? Wäre das damit automatisch außertariflich?

WasDennNun:

--- Zitat von: KakPuh am 07.08.2020 10:50 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 07.08.2020 10:25 ---Ersteres ja ohne Probleme, wenn der AG will.
Zweiteres schwieriger da man ja entsprechende Leistungen nachweisen müsste.

--- End quote ---

Muss man die in der Gruppe nachweisen? In welcher Form und über welchen Zeitraum? Dürfte die Laufzeit dann auf 0 verkürzt werden?

--- End quote ---
Viele AG vertreten die Ansicht, dass man erst nachdem man ca. 50% der Stufenlaufzeit in der EG erbracht hat man beurteilen kann, ob jemand eine Leistung erbringt, die erheblich über den Durchschnitt ist.

--- Zitat ---Könnte ich dort anfangen, mich 1 Monat bewähren und dann wird die Stufenlaufzeit auf 0 gekürzt und ich komme ab 11/20 in die 12/4?

--- End quote ---
Tariflich geht das.

--- Zitat ---Gibt es da auch die Möglichkeit des Kuhhandels? Also KANN ich in 12/4 eingestuft werden? Obwohl der Tarif dem widerspricht? Wäre das damit automatisch außertariflich?

--- End quote ---
Tariflich darf der AG nicht nach unten abweichen, nach oben sind ihm tariflich keine Grenzen gesetzt, ob er es aufgrund anderer Umstände nicht darf (TdL ist dagegen, Haushaltsrecht ...) ist möglich.

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