Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Wechsel beim gleichen Arbeitgeber (Land/West) - Höhergruppierung

<< < (4/4)

Spid:
BAG, Urteil vom 22.03.2017 – 10 AZR 623/15

KakPuh:
Danke  :)

Hab dadurch auch noch das BAG – 10 AZR 922/11 gefunden... da sollte ich also genug Grundlagen haben.

Bemessungsgrundlage ist dann der erste volle Kalendermonat des E12 Gehalts des neuen AV - also der November - und davon dann 47,07%.


Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version