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Arbeitszeitkonto bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Minus

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wedo:

--- Zitat von: Spid am 07.08.2020 10:27 ---Es kommt auch nicht auf den Umfang an. Wenn der AG die Lage der Arbeitszeit bestimmt, sind Minusstunden sein Problem. Auch wenn der AN selbst wesentlich die Lage der Arbeitszeit bestimmt, bleiben Minusstunden ein AG-Problem, sofern kein Arbeitszeitkonto vereinbart worden ist und dort eine wirksame Regelung enthalten ist, die Minusstunden zum Problem des AN machen

--- End quote ---

@Spid: gilt das auch für ein Gleitzeitkonto?

Spid:
Was ist ein Gleitzeitkonto?

clericus organization:
Bei uns existiert eine DV, wo eine Gleitzeitregelung vereinbart wurde.

Insbesondere steht dort bei Fehlzeitsstunden (Minderstunden):

[...] es kann eine Fehlzeit von maximal 10 Stunden in den Folgemonat übernommen werden, wenn dies nicht durch Urlaub, beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Ähnliches ausgeschlossen ist.

Also gehe ich richtig in der Annahme, dass mir bei Minusstunden dann kaum noch finanziele Konsequenzen, wie z.B. Rückzahlung der Minderleistung drohen?

Spid:
Sofern kein Arbeitszeitkonto eingerichtet ist, gibt es keine Minusstunden.

WasDennNun:
Der TE hat doch ein Arbeitszeitkonto, also hat er auch Minusstunden.
Also muss er doch mit finanzielle Konsequenzen rechnen, wenn er in der Lage gewesen ist das Konto auszugleichen.
Oder?

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