Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[BY] Wie sollte weiter gehandelt werden?

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Techniker37:

--- Zitat ---Das ist allgemein ein Problem wenn man den Arbeitgeber/Dienstherren nicht die Wahrheit sagt. Die Probleme werden von der Gleichstellung nicht berührt. Was waren denn deine Erwägungen eine solche Erklärung abzugeben?
--- End quote ---
1. Man ist nicht verpflichtet diesen Grad dem Dienstherren mitzuteilen.
2. A fühlt sich gesund und diese Erkrankung ist auch nicht schlimm, da die Erkrankung zu kaum Ausfällen geführt hat. Die Bewertung vom Amtsarzt ist eine reine "da war schon mal was, also kann es zu frühzeitiger Versetzung in den Ruhestand führen"-Argumentation. Das Amt macht aus dieser Mücke einen Elefanten. Soll heißen: A fühlt sich gesund und hat demnach nicht gelogen.


--- Zitat ---Dann würde ich mal Person A fragen, wie sie darauf kommt, dass eine psychische Vorerkrankung und ein GdB von 30 (auch aufgrund der Psyche) keine schweren Erkrankungen sind!
--- End quote ---
- Weil die Erkrankung zu kaum Ausfallzeiten geführt hat und A gelernt hat damit umzugehen. Durch Entspannungsübungen etc. kann dieser Akutfall gelindert werden.
Der Genaue Wortlaut war "gravierend", nicht schwer. Gravierend ist für A eine Erkrankung, die zu einem dauerhaften Ausfall führen würde.
- Weil 30 in Augen von A nicht gravierend ist. Man bekommt alleine schon für Schuppenflechte 20 und das ist bestimmt nicht gravierend.   

Hinterher betrachtet, hätte A die Erklärung vielleicht nicht abgegeben. Aber so ist es jetzt nunmal.
Die Frage ist, mit welchen Konsequenzen A rechnen muss, falls er sich gleichstellen lässt.

Wenn A nichts macht (und der Amtsarzt die Eignung nicht feststellt), so fällt er wieder ins Angestelltenverhältnis zurück.

Fragmon:
Es gibt kein zurückfallen.

Nach Artikel 24 erlischt das Arbeitsverhältnis. Sollte die Probezeit aus gesundheitlichen Gründen nicht bestanden werden, dann hat der AG keine Pflicht, der Person einen neuen Arbeitsvertrag anzubieten.

Spid:
Gem. Sachverhaltsschilderung ist ihm im Falle einer negativenGesundheitsprüfung doch eine Weiterbeschäftigung als Angestellter zugesichert worden.

Techniker37:

--- Zitat ---Nach Artikel 24 erlischt das Arbeitsverhältnis. Sollte die Probezeit aus gesundheitlichen Gründen nicht bestanden werden, dann hat der AG keine Pflicht, der Person einen neuen Arbeitsvertrag anzubieten.
--- End quote ---
A hat es schriftlich, dass er bei negativer Entscheidung vom Amtsarzt ins (Vor der Verbeamtung liegendes) Angestelltenverhältnis zurückfällt. Der genaue Wortlaut in diesem Schreiben war auch "Hiermit bestätige ich, dass ich mich gesund fühle und keine gravierenden Vorerkrankungen vorhanden sind"


--- Zitat ---Gem. Sachverhaltsschilderung ist ihm im Falle einer negativenGesundheitsprüfung doch eine Weiterbeschäftigung als Angestellter zugesichert worden.
--- End quote ---
Richtig. Wenn kein Corona wäre, so hätte A jetzt nicht das Problem. Dann würde erst die Eignung festgestellt und dann würde er ins Beamtenverhältnis kommen. Durch den Weg, der ihm jetzt eröffnet wurde, hätte er ja sonst einen Nachteil.

Kaiser80:
Wer stellt den fest, was eine gravierende Vorerkrankung ist? As Ansicht dazu ist da wohl subjektiv.

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