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[BY] Wie sollte weiter gehandelt werden?

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Organisator:

--- Zitat von: Kaiser80 am 12.08.2020 09:16 ---Wer stellt den fest, was eine gravierende Vorerkrankung ist? As Ansicht dazu ist da wohl subjektiv.

--- End quote ---

Da braucht man sich ja nur vom Wortsinn nähern. Gravierend bedeutet u.a. "von großer Bedeutung und sich möglicherweise nachteilig auswirkend". Wenn aus einer Erkrankung eine Behinderung resultiert, also eine dauerhafte gesundheitliche Einschränkung, dann ist sie gravierend.

Kingrakadabra:
Der Angestellte/Beamte kennt die vom Amtsarzt anzuwendenden Richtlinien doch gar nicht? Vll. gibt es bei euch Fürsorgerichtlinien, hier kann man genaueres entnehmen. Wie genau es sich bei einer Gleichstellung verhält, weiß ich nicht. Bei GdB 50 z. B. wird der Prognosezeitraum auf 5 Jahre "verkürzt". Hierzu einen ein Attest oder einen Bericht vom behandelnden Arzt vorlegen.

Techniker37:

--- Zitat ---Da braucht man sich ja nur vom Wortsinn nähern. Gravierend bedeutet u.a. "von großer Bedeutung und sich möglicherweise nachteilig auswirkend". Wenn aus einer Erkrankung eine Behinderung resultiert, also eine dauerhafte gesundheitliche Einschränkung, dann ist sie gravierend.
--- End quote ---

Das ist deine Interpretation. Wie gesagt eine 20er Behinderung wegen Schuppenflechte ist bestimmt nicht gravierend, obwohl es dauerhaft ist (aber nicht zu Arbeitsausfall führt). Genau so ist es mit der Psyche in diesem Fall. (20 wegen Psyche und 20 wegen Schuppenflechte was mit deren Logik 30 zusammen macht)

Wegen Schuppenflechte hat der Amtsarzt kein Problem, wohl aber mit der Psyche, obwohl das auch nur 20 sind.

Ich denke, es geht um die subjektive Wahrnehmung. Wenn der Amtsarzt das anders sieht, ist es nicht das Problem von A.

Organisator:

--- Zitat von: Techniker37 am 12.08.2020 10:09 ---Das ist deine Interpretation.

--- End quote ---

Was kann denn noch gravierender sein, als eine chronische Erkrankung die zu einer Behinderung geführt hat. Bzw. zwei chronische Erkrankungen.

bettelmusikant:
du gehst davon aus, dass die Gleichstellung ohne weiteres erfolgen könnte. Ist das denn so?

"Diese Gleichstellung erfolgt nur auf Antrag und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach § 2 Abs. 3 SGB IX. Demnach können Menschen mit einem GdB von weniger als 50, aber mindestens 30, mit schwerbehinderten Menschen (also Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50) gleichgestellt werden. Voraussetzung dafür ist, dass sie ohne diese Gleichstellung ihren Arbeitsplatz nicht behalten können oder dass sie die Gleichstellung zur Erlangung eines neuen, geeigneten Arbeitsplatzes benötigen.

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