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[BY] Wie sollte weiter gehandelt werden?

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Techniker37:

--- Zitat ---Voraussetzung dafür ist, dass sie ohne diese Gleichstellung ihren Arbeitsplatz nicht behalten können oder dass sie die Gleichstellung zur Erlangung eines neuen, geeigneten Arbeitsplatzes benötigen.
--- End quote ---

Das ist richtig. Die Agentur für Arbeit bestätigt A aber, dass er auf Antrag gleichgesetzt werden würde. Laut denen ist die Beamtenstelle eine andere Stelle als die Angestelltenstelle. Somit würde er ohne diese Gleichstellung die aktuelle (Beamten-)Stelle verlieren.

Die BA würde A dann zeitlich begrenzt (Bis zur Ernennung auf Lebenszeit) gleichstellen.

Kaiser80:

--- Zitat von: Techniker37 am 12.08.2020 10:09 ---
Ich denke, es geht um die subjektive Wahrnehmung. Wenn der Amtsarzt das anders sieht, ist es nicht das Problem von A.

--- End quote ---
Mhhm, ggf schon. Irgendwer muss doch rechtssicher feststellen, was gravierende Vorerkrankung ist! Doc sagt Ja, du denkst Nein. Wer hat recht?

Techniker37:

--- Zitat ---Mhhm, ggf schon. Irgendwer muss doch rechtssicher feststellen, was gravierende Vorerkrankung ist! Doc sagt Ja, du denkst Nein. Wer hat recht?
--- End quote ---

Der Doc sagt nicht, dass es gravierend ist.

Was ist Gravierend? Es liegt im Auge des Betrachters.
Er sagt, er hat es im Griff, aber der Amtsarzt hat Angst, dass es schlimmer werden könnte.

Tatsache ist, dass A sich zum aktuellen Zeitpunkt gesund fühlt. Ob diese Erkrankung mal gravierend werden könnte, steht in den Sternen. Und eine 20 Behinderung wegen Psyche ist auch nicht schlimmer als Schuppenflechte.
und ist Schuppenflechte gravierend?

Kaiser80:

--- Zitat von: Techniker37 am 12.08.2020 11:05 ---
Was ist Gravierend? Es liegt im Auge des Betrachters.
Er sagt, er hat es im Griff, der Amtsarzt hat Angst, dass es schlimmer werden könnte.
Tatsache ist, dass A sich zum aktuellen Zeitpunkt gesund fühlt. Ob diese Erkrankung mal gravierend werden könnte, steht in den Sternen. Und eine 20 Behinderung wegen Psyche ist auch nicht schlimmer als Schuppenflechte.

--- End quote ---
Versth mich nicht falsch, ich will dir nix Böses, find den Fall aber interessant:
1. "Gravierend" ist in diesem Zusammenhang: sehr ins Gewicht fallend, von großer Bedeutung und sich möglicherweise nachteilig auswirkend.
2. Ausweislich des Eingangspost wusstest du um deine Vorerkankung. Es geht doch nur noch um "gravierende Vorerkrankung"! Wer stellt das rechtssicher fest? Ich hab keine Ahnung davon..
3. Stellt sich heraus, dass du eine "gravierende Vorerkrankung" hast, kann dies doch weitreichende Konsequenzen in Bezug auf das Dienstverhältnis haben.
4. Käme nicht sogar arglistige Täuschung in Betracht? Wobei man dir hier schwerlich Arglist nachweisen könnte...

Kingrakadabra:
4. Käme nicht sogar arglistige Täuschung in Betracht? Wobei man dir hier schwerlich Arglist nachweisen könnte...

Der Amtsarzt weiß doch von den Erkrankungen, oder? Er entscheidet ja dann auch. Entscheidet er mit Gleichstellung auf "JA", dann passt doch alles und die Sache ist erledigt. Oder?

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