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Techniker37:

--- Zitat ---1. "Gravierend" ist in diesem Zusammenhang: sehr ins Gewicht fallend, von großer Bedeutung und sich möglicherweise nachteilig auswirkend.
2. Ausweislich des Eingangspost wusstest du um deine Vorerkankung. Es geht doch nur noch um "gravierende Vorerkrankung"! Wer stellt das rechtssicher fest? Ich hab keine Ahnung davon..
3. Stellt sich heraus, dass du eine "gravierende Vorerkrankung" hast, kann dies doch weitreichende Konsequenzen in Bezug auf das Dienstverhältnis haben.
4. Käme nicht sogar arglistige Täuschung in Betracht? Wobei man dir hier schwerlich Arglist nachweisen könnte...
--- End quote ---

Alles OK :)

Zu
1) A empfindet es nicht als Gewicht fallend, da er voll arbeitsfähig ist.
2) Das stimmt, er wusste, dass er da mal ein Problem "hatte", allerdings ging er nicht davon aus, dass der Amtsarzt daraus einen Elefanten macht, weil keine Verschlechterung ersichtlich ist laut Neurologe.
Rechtssicher nur der Arzt. Er kann nur von seiner Seite aus beurteilen, da er sich gesund fühle und auch voll Leistungsfähig ist, liegt in seinen Augen keine gravierende Erkrankung vor.
3) Da bin ich mir nicht sicher, da der Amtsarzt wahrscheinlich kein OK geben würde ohne Gleichstellung in seinem Fall.
Aber das ist ein guter Punkt. Darum ja meine Frage, mit was er rechnen muss, wenn er sich gleichstellen lässt.
4) Er hat nach bessten Wissen und Gewissen unterschrieben. In seinen Augen ist dies nicht gravierend.

Techniker37:

--- Zitat ---4. Käme nicht sogar arglistige Täuschung in Betracht? Wobei man dir hier schwerlich Arglist nachweisen könnte...

Der Amtsarzt weiß doch von den Erkrankungen, oder? Er entscheidet ja dann auch. Entscheidet er mit Gleichstellung auf "JA", dann passt doch alles und die Sache ist erledigt. Oder?
--- End quote ---

Der Amtsarzt weiß alles, sonst würde A sich ja angreiffbar machen.

Ich glaube nicht, dass es Täuschung ist. A hat ja nur unterschrieben, dass er sich gesund fühle und eine gravierenden Vorerkrankungen vorhanden sind. Dies hat er nach bessten Wissen und Gewissen unterschrieben.


Wobei A den Fall nicht nachvollziehen kann.
Schuppenflechte (20 GdB) --> Alles OK, sogar ohne Atteste, Rückfragen etc.
Psyche (auch nur 20 GdB) --> OMG es ist zu überwiegend wahrscheinlich, dass man vor erreichen des Pensionsalters ausfällt.
A vermutet, dass der Amtsarzt voreingenommen ist. Dies ist aber leider nicht angreiffbar!

clarion:
M.E. spricht nichts dagegen, w e nn TE sich gleich stellen lässt.

Muenchner82:

--- Zitat von: Techniker37 am 12.08.2020 11:05 ---Was ist Gravierend? Es liegt im Auge des Betrachters.
--- End quote ---

Ich denke schon, dass man gerichtsfest argumentieren kann, dass jede Erkrankung die zu einem GdB führt auch gravierend ist.


--- Zitat ---Er sagt, er hat es im Griff, aber der Amtsarzt hat Angst, dass es schlimmer werden könnte.
--- End quote ---

Das ist durchaus möglich und der Amtsarzt hat die gesamte Zeitspanne bis zur Pensionierung zu bewerten.


--- Zitat ---Tatsache ist, dass A sich zum aktuellen Zeitpunkt gesund fühlt. Ob diese Erkrankung mal gravierend werden könnte, steht in den Sternen.
--- End quote ---

ich zitiere hierzu mal aus einem vorherigen Beitrag:


--- Zitat ---- Weil die Erkrankung zu kaum Ausfallzeiten geführt hat und A gelernt hat damit umzugehen. Durch Entspannungsübungen etc. kann dieser Akutfall gelindert werden.
--- End quote ---

Für mich klingt das schon so, dass da durchaus noch ein Problem besteht, das A zwar derzeit im Griff hat, aber das nicht "ausgeheilt" ist!

Techniker37:

--- Zitat von: Muenchner82 am 12.08.2020 13:22 ---
--- Zitat von: Techniker37 am 12.08.2020 11:05 ---Was ist Gravierend? Es liegt im Auge des Betrachters.
--- End quote ---

Ich denke schon, dass man gerichtsfest argumentieren kann, dass jede Erkrankung die zu einem GdB führt auch gravierend ist.


--- Zitat ---Er sagt, er hat es im Griff, aber der Amtsarzt hat Angst, dass es schlimmer werden könnte.
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Das ist durchaus möglich und der Amtsarzt hat die gesamte Zeitspanne bis zur Pensionierung zu bewerten.


--- Zitat ---Tatsache ist, dass A sich zum aktuellen Zeitpunkt gesund fühlt. Ob diese Erkrankung mal gravierend werden könnte, steht in den Sternen.
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ich zitiere hierzu mal aus einem vorherigen Beitrag:


--- Zitat ---- Weil die Erkrankung zu kaum Ausfallzeiten geführt hat und A gelernt hat damit umzugehen. Durch Entspannungsübungen etc. kann dieser Akutfall gelindert werden.
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Für mich klingt das schon so, dass da durchaus noch ein Problem besteht, das A zwar derzeit im Griff hat, aber das nicht "ausgeheilt" ist!

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Ist Schuppenflechte gravierend? dann hätten sehr viele eine gravierende Erkrankung.
Stimmt, es ist nicht ausgeheilt, aber trotzdem ist nicht ersichtlich, dass es schlimmer wird und darum gehts ja auch.

A kann nicht beurteilen, in wie weit es gravierend ist, dies entscheidet alleine der Amtsarzt.

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