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TG §6 Einzugsgebiet vs gleicher Dienstort
MaJo1:
Guten Abend Kameraden und Kollegen!
Ich habe ein etwas delikates Problemchen bei dem ich mal geballtes Fachwissen benötige.
Zum Sachverhalt:
- 2008 wurde ich ohne Zusage der UKV nach A Stadt in Kaserne X versetzt. Dort erhielt ich TG nach §6, 52 Km einfach. Soweit, so gut. Ist unbestritten!
- 2011 wurde ich ohne Zusage der UKV nach A Stadt in Kaserne Y versetzt. Obwohl die neue Dienstelle im Einzugsgebiet meiner Wohnung lag erhielt ich TG nach §6. Ursächlich dafür war der Unterschied kürzeste 28 Km/verkehrsübliche Enternung 34 Km was der Bearbeiter nicht wusste.
- 2012 wurde ich ohne Zusage der UKV wieder nach A Stadt in Kaserne X versetzt. Obwohl die neue Dienststelle am gleichen Ort wie die bisherige war erhielt ich wiederum TG nach §6, wieder 52 Km einfach. Ebenfalls lag der Fehler beim Bearbeiter der Abrechnungsstelle.
Durch einen Zufall viel nun auf, dass der TG-Bezug seit 2011 nicht rechtmäßig war. Da mir keine Schuld angelastet wird erfolgt keine Rückzahlungsforderung der überzahlten Jahre. Jedoch werden die weiteren TG-Zahlungen nun eingestellt.
Für mich ist das ganze nun aus TGV-Sicht (§1 Abs 3 (1)) klar. Die Anspruchsvoraussetzungen sind für sich allein stehend sind nachvollziehbar. Logisch betrachtet macht das in meinem Fall aber überhaupt keinen Sinn! Ich werde 2 Mal in die gleiche Kaserne aus dienstlichen Gründen versetzt. Im ersten Fall wird TG rechtmäßig gezahlt, im zweiten Fall war und vor allem bleibt er unrechtmäßig.
Kennt dazu jemand ein Referenzurteil, das den TG-Anspruch trotz formal fehlenden Voraussetzungen ermöglicht?
LG
Asperatus:
Ohne Rechtsgrundlage kein Rechtsanspruch. Man sollte froh sein, solange ohne Rechtsgrundlage TG erhalten zu haben.
Liegt denn die Wohnung nicht in A-Stadt?
Vielleicht hilft § 7 Abs. 1 TGV weiter: "Anspruch auf Trennungsgeld besteht weiter, wenn sich aus Anlaß einer neuen Maßnahme nach § 1 Abs. 2 der neue Dienstort nicht ändert."
Andererfalls würde bei einem berechtigten TG-Anspruch und Versetzung innerhalb des Dienstortes der TG-Anspruch entfallen, was vom Verordnungsgeber nicht gewollt gewesen sein dürfte.
MaJo1:
Klar bin ich froh TG bekommen zu haben. Das gab es aber ja nicht für umme.
Nein, die Wohnung liegt in B-Stadt, aber halt im Einzugsgebiet zu A-Stadt Kaserne Y.
Die Versetzung nach A-Stadt Kaserne Y dauerte nur ein Jahr und wahr dienstlich veranlasst ohne die Möglichkeit Versetzungshinderungsgründe geltend machen zu können.
Witzigerweise würde der TG-Anspruch heute noch rechtmäßig bestehen, wenn die Versetzung nach A-Stadt Kaserne Y nicht stattgefunden hätte.
Nein §7 ist für den Fall, dass ein TG-Anspruch besteht und du dann den DP wechselst.
Ob das so gewollt ist bezweifle ich. Die Einschränkung Einzugsgebiet und gleicher Dienstort für sich gesehen machen Sinn. In Kombination wie in meinem Fall jedoch absolut nicht. TG soll Mehrkosten der dienstl. veranlassten Versetzung mildern. Ich wurde dienstlich versetzt in gucke jetzt entschädigungstechnisch für immer in A-Stadt in die Röhre. Es sei denn, ich würde irgendwann an einen ganz anderen Standort mit TG-Abspruch versetzt und dann wieder zurück nach A-Stadt Kaserne X. Dann wäre alles tutti.
Btw: A-Stadt steht für eine deutsche Millionenstadt. Kaserne X und Kaserne Y liegen 26 Km voneinander entfernt.
Zum Thema Rechtsgrundlage keinen Rechtsanspruch. Daher ja meine Frage nach einer zitierbaren Rechtsprechung.
Rollo83:
Guten Morgen,
bisschen kompliziert das Ganze.
1. Versetzung ohne UKV, TG rechtmäßig da weiter als 30Km vom Dienstort entfernt und gezahlt
2. Versetzung ohne UKV, TG unrechtmäßig da weniger als 30Km vom Dienstort entfernt und trotzdem gezahlt
3. Versetzung ohne UKV, TG rechtmäßig da weiter als 30Km vom Dienstort entfernt und wird nicht mehr gezahlt
Hab ich das so richtig verstanden?
Mit welcher Begründung wird denn das TG bei der 3. Versetzung nicht mehr bezahlt?
MaJo1:
So ist es richtig:
1. Versetzung ohne UKV, TG rechtmäßig da 52Km vom Wohnort entfernt und gezahlt
2. Versetzung ohne UKV, TG unrechtmäßig da weniger als 30Km vom Wohnort entfernt und trotzdem gezahlt
3. Versetzung ohne UKV, TG unrechtmäßig trotz 52Km zum Wohnort entfernt und wurde gezahlt, jedoch in Zukunft nicht mehr, da gleicher Standort wie 2.
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