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TG §6 Einzugsgebiet vs gleicher Dienstort
Asperatus:
Wann wurde festgestellt, dass der TG-Bezug ab 2011 unrechtmäßig war? Nach Antritt der dritten Verwendung ab 2012? Wichtig wäre meines Erachtens, dass gegen den Bescheid, die Rücknahme des Verwaltungsaktes in Form der Zusage des Trennungsgeldes, fristgerecht Widerspruch eingelegt wird. Da es hier um Zahlungen in nicht unerheblicher Höhe geht, würde ich dringend dazu raten, sich anwaltlichen Rat (Fachanwalt für Verwaltungsrecht) zu suchen und ggf. vor das Verwaltungsgericht zu ziehen.
Meines Erachtens könnte hier evtl. § 48 Abs. 2 VwVfG einschlägig sein: "Ein rechtswidriger Verwaltungsakt, der eine einmalige oder laufende Geldleistung oder teilbare Sachleistung gewährt oder hierfür Voraussetzung ist, darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist."
Vielleicht hat die Behörde auch einen Formfehler begangen, als sie den Verwaltungsakt zurückgenommen hat. Um dies zu prüfen, sollte ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht hinzugezogen werden.
MaJo1:
Dass die Trennungsgeld Zahlung unrechtmäßig war wurde jetzt erst festgestellt. Eine Rückforderung wird aber nicht gestellt, da mir hier keine Schuld angelastet wird.
Momentan geht es mir darum, dass auch zukünftig weiter Trennungsgeld gezahlt wird.
Ich habe jetzt momentan (Versetzung Nr.3) die gleichen täglichen Pendelkosten, wie (Versetzung Nr.1) da beide Dienstorte identisch sind. Bei Versetzung Nr.1 wurde Trennungsgeld gezahlt, aber jetzt soll halt keins mehr gezahlt werden, da es sich bei der Versetzung Nr.2 und Nr.3 um die gleiche politische Gemeinde handelt.
Zur Zeit befindet sich die ganze Sache noch in der Überprüfung der Anspruchsvorausseztungen. Dazu habe ich Stellung genommen und daraufhin wird wohl die nächsten Wochen der abschließende Bescheid ergehen. Danach steht mir der Beschwerde Weg offen.
Rollo83:
--- Zitat von: MaJo1 am 13.08.2020 17:45 ---So ist es richtig:
1. Versetzung ohne UKV, TG rechtmäßig da 52Km vom Wohnort entfernt und gezahlt
2. Versetzung ohne UKV, TG unrechtmäßig da weniger als 30Km vom Wohnort entfernt und trotzdem gezahlt
3. Versetzung ohne UKV, TG unrechtmäßig trotz 52Km zum Wohnort entfernt und wurde gezahlt, jedoch in Zukunft nicht mehr, da gleicher Standort wie 2.
--- End quote ---
Wie kann denn 2 und 3 gleicher Standort sein wenn bei 2 die Strecke unter 30km ist und bei 3. 52km ???
Spid:
--- Zitat von: Rollo83 am 13.08.2020 18:27 ---
--- Zitat von: MaJo1 am 13.08.2020 17:45 ---So ist es richtig:
1. Versetzung ohne UKV, TG rechtmäßig da 52Km vom Wohnort entfernt und gezahlt
2. Versetzung ohne UKV, TG unrechtmäßig da weniger als 30Km vom Wohnort entfernt und trotzdem gezahlt
3. Versetzung ohne UKV, TG unrechtmäßig trotz 52Km zum Wohnort entfernt und wurde gezahlt, jedoch in Zukunft nicht mehr, da gleicher Standort wie 2.
--- End quote ---
Wie kann denn 2 und 3 gleicher Standort sein wenn bei 2 die Strecke unter 30km ist und bei 3. 52km ???
--- End quote ---
Das ist in Köln bspw. überhaupt kein Problem. Die Luftwaffenkaserne und die Lüttichkaserne liegen 26 km auseinander.
Rollo83:
Das ist mir schon bewusst, zufällig sitzt ich da sogar, aber das ist doch dann nicht der gleiche Standort nur weil beide Standorte in der gleichen Stadt sind oder ?
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