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TG §6 Einzugsgebiet vs gleicher Dienstort

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Spid:
Erstens ist es derselbe Standort, erkennbar am Vorhandensein genau eines Standortältesten in ganz Köln, und zweitens ist es derselbe Dienstort, erkennbar daran, daß es dieselbe politische Gemeinde ist.

MaJo1:

--- Zitat von: Spid am 14.08.2020 09:23 ---Erstens ist es derselbe Standort, erkennbar am Vorhandensein genau eines Standortältesten in ganz Köln, und zweitens ist es derselbe Dienstort, erkennbar daran, daß es dieselbe politische Gemeinde ist.

--- End quote ---

Vollkommen richtig.

Einmal am Standort einen TG-Ansprung verloren, lebt dieser im gesamten Standort nicht mehr auf. Das ist ja auch genau der Grund warum ich der Ansicht bin, dass das nicht im Interesse des Gesetzgebers gewesen ist, als er die TGV erlassen hat. Es geht bei der TGV immer darum, eine Schlechterstellung des Betroffenen zu verhindern - schon allein wegen der §§ 31 SG "Fürsorge" und 78 BBG "Fürsorgepflicht des Dienstherrn".

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