Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Änderung der Eingruppierung E9B zu 9A obwohk eigentlich S-Tabelle
Jojo:
Hallo zusammen,
ich habe ein Problem zu welchem ich gerne eure Meinung und bestenfalls einen hilfreichen Tipp hören würde:
Ich bin seit 2004 als Erzieher im ÖD des Landes Baden-Württemberg in der Heimerziehung tätig. In meinem Arbeitsvertrag (natürlich noch BAT) steht:
Eingestellt als Erzieher, Sozial- und Erziehungsdienst.
Mit der Einführung des TV-L wurde ich zuerst in die E8 Eingruppiert und dann nach einem "Bewährungsaufstieg" - so nannte man das mit den neuen Stellenbeschreibungen Mitte 2008 in die "normale" E9 eingruppiert.
Einige Kollegen erhielten die verlängerten Stufenlaufzeiten - ich jedoch nicht. Auf meine Nachfrage diesbezüglich wurde mir lediglich bescheinigt, dass meine Entgeltstufe die Stufe 9 sei.
Mündlich wurde mir mitgeteilt ich sei "sonstiger Beschäftigter" nach 20.4 - in derTätigkeit eines Sozialpädagogen aufgrund meines Kentnissstandes. Schriftlich habe ich das jedoch nicht. Ich war also seit 2008 in der E9 mit normalen Stufenlaufzeiten beschäftigt.
2019 wurde ich in die E9B eingruppiert - war in der Stufe 5 und sollte 2022 in die Stufe 6 kommen.
Heute erhielt ich nun die Mitteilung, ich sei ab sofort E9A - mit einer Rückforderung der zu viel bezahlten Bezüge für die letzten 6 Monate, inkl. eine Rücksetzung meiner Stufenlaufzeiten also E9 Stufe 5 - erstes Jahr.
Dies wurde mir lediglich über die Gehaltsabrechnung mitgeteilt.
Mündlich wurde mir erklärt ich sei eben Erzieher und habe die letzten Jahre zu viel Gehalt erhalten - dies müsse nun korrigiert werden und die E9A Stufe 5 sei eben die richtige Entgeltgrupe. Ich würde ja sowieso bald von der, ebenfalls rückwirkenden, Überleitung in die S8b profitieren.
Hat jemand eine Idee wie ich damit umgehen sollte? Natürlich habe ich entsprechend profitiert die letzten Jahre, aber eine Gehaltskürzung um 400€ von einem auf den anderen Tag + Rückforderung mit der Gehaltsabrechnung August sind natürlich happig. Ich hatte mich da auch mit meiner Lebensplanung auf die Eingruppierungszusage verlassen...
Wie wird das hier gesehen? Was kann oder sollte ich tun?
Spid:
Eingruppierungsfeststellungsklage, der AG müßte dann darlegen, warum seine bisherige Rechtsmeinung zur Eingruppierung falsch gewesen sei.
Isie:
Ich würde zunächst die Überleitung in den TV-L, den Bewährungsaufstieg nach E 9 und die Überleitung nach E 9a sowie die Überleitung in die S-Tabelle prüfen. Es ist gar nicht so einfach, das alles fehlerfrei nachzuvollziehen. Dabei könnte sich auch herausstellen, dass die Gehaltseinbuße gar nicht so hoch ist wie befürchtet.
Mit welcher Vergütungsgruppe wurdest du 2004 eingestellt und in welche Lebensaltersstufe wurdest du eingestuft?
Bei der Aufrechnung der Überzahlung mit dem Entgelt muss die Pfändungsfreigrenzen beachtet werden.
Jojo:
Danke,
ich hatte mir eingebildet die 12! Jahre in der E9 und die anschließende Überleitung in die E9b würden mich in irgendeiner Weise schützen - Stichwort Vertrauensschutz oder ähnliches.
Wenn die Entgeltstufe damals einfach falsch festgelegt wurde kann ich dann gar nichts tun? bzw. mich dagegen wehren, dass alles plötzlich mit meinem Gehalt verrechnet wird?
2004 wurde ich in VB eingestellt, bei der Überleitung in den TV-L war ich erst in E82 dann 3 und wurde dann in E9 Stufe 2 gruppiert (2008).
Erschwerend kommt ja hinzu, dass ich nun obwohl die S Tabelle eigentlich maßgebend wäre die Differenz zwischen E9a und E9b für 6 Monate rückwirkend abgezogen bekomme.
Hilft mir da eine Eingruppierungsfeststellungsklage, auch wenn sie feststellen, dass ich eigentlich hätte nach 20.6 Erzieher mit schwieriger Tätigkeit hätte bezahlt werden müssen?
Gruß
Spid:
Eine Überleitung aus Vb führte jedenfalls in die E9 und nicht in die E8.
Eine Eingruppierungsfeststellungsklage führt zur gerichtlichen Feststellung der zutreffenden Entgeltgruppe.
Zeitablauf ist ohne daß Hinzutreten weiterer Umstände nicht dazu geeignet, einen Vertrauenstatbestand zu schaffen.
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