Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Änderung der Eingruppierung E9B zu 9A obwohk eigentlich S-Tabelle
Novus:
Also von:
Vc BAT Verg O (Teil II G) Nr.5
zu
Vb BAT Verg O (Teil II G) Nr.5
nach Ablauf der Bewährungszeit - wäre dann die E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten gewesen - Punkt und Glück für dich - da hast du einige Jahre vom Fehler der Personaler profitiert.
Rückwirkend solltest du dann also zum 01.01. in die S8b eingruppiert sein - von der Stufe 9a / 5 (denn die Stufe bleibt nnach §37 ja erhalten) in die S8b Stufe 4 ... beim Jahr bin ich mir unsicher... S8b Stufe 4 Jahr 3/R?
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