So lange man sich hierdurch keine ungerechtfertigten Vorteile verschafft, dürfte hier gar nichts passieren. Dort wo es sich auswirken könnte, z. B. beim Kindergeld oder dem Kinderanteil im Familienzuschlag, ist die Trennung anzeigepflichtig und eine verspätete Anzeige kann zu Rückforderungen führen. Wenn aber keine Ansprüche oder sonstige Pflichten bestehen, auf die sich das Getrenntleben auswirken könnte, braucht die Trennung der Personal- oder Bezügestelle oftmals auch gar nicht angezeigt werden, sofern die Ehe nicht geschieden ist.