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[BW] Rückforderung (von Teilen) der Anwärterbezüge

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Amtsschimmel:

--- Zitat von: Aktenordner am 23.08.2020 14:42 ---
--- Zitat von: Mask am 23.08.2020 08:30 ---
Hi, magst du uns ein wenig mehr zu deinen Beweggründen sagen? Ich kann mir ehrlich gesagt keinen Fall vorstellen, in den es die einzige Lösung wäre, sich als Inspektor entlassen zu lassen um VWL BWL zu studieren, um dann wieder in der öffentlichen Verwaltung als Beamter zu arbeiten, alleine schon, da das Studiengänge sind, die in der Regel nicht zu einer Verbeamtung führen

--- End quote ---

Hi Mask,
danke dir für deine Antwort.
Im Wesentlichen sind das bei mir 2 Beweggründe:

Zum einen ist der finanz-/wirtschaftswissenschaftliche Bereich im Studium zum gehobenen Verwaltungsdienst aus meiner Sicht und in Anbetracht meiner persönlichen Interessen viel zu kurz gekommen. Zieht man das Einführungspraktikum sowie die Praktika innerhalb des Studiums ab, betrug die tatsächliche „Studienzeit“ (also die Zeit an der Hochschule) nur knapp über 1,5 Jahre und damit nur etwas mehr als 3 volle Semester (formal waren es 4). Hiervon wiederum entfiel ein ganz erheblicher Teil auf die Sozialwissenschaften, Verwaltungswissenschaften oder bspw. besonderes Verwaltungsrecht. Diese entsprechenden Bereiche waren größtenteils grds. auch sehr interessant, haben aber eben den angesprochenen wirtschaftswissenschaftlichen Fächern sozusagen Zeitstunden/Platz „weggenommen“.

Zum anderen erhoffe ich mir durch das Zweitstudium mit Bachelor + Master eine bessere Bewerbungsgrundlage für zukünftige Stellen. Sowohl im Hinblick auf die Stellen selbst (also die Stellenbewertung) als auch v. a. angesichts der persönlichen, fachlichen Eignung für ein breiteres Spektrum an Stellen.

Da ich jetzt noch mit Anfang zwanzig vergleichsweise jung und v. a. sehr motiviert bin, was ein weiteres Studium anbelangt, will ich nicht noch mehrere Jahre warten, um sonst später in meiner Komfortzone festzustecken.

Bzgl. deiner Bedenken, dass diese Studiengänge nicht zu einer Verbeamtung führen, dürfte ich mit meinem abgeschlossenen Vorbereitungsdienst und den damit einhergehend erworbenen beamtenrechtlichen Zugangsvoraussetzungen doch zumindest deutlich bessere Karten haben als jemand, der sich mit (nur) bspw. einem BWL-Bachelor & -Master eine Verbeamtung erhofft. Oder bin ich hier auf dem Irrweg?

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Ich würde dir ans Herz legen, einen berufsbegleitenden Studiengang zu suchen. Den musst du aus eigener Tasche finanzieren, aber da du hier Beamter in der A9g bleibst, sollte das stemmbar sein. Insbesondere, da deine Lebenssituation ja ein Vollzeitstudium zu erlauben scheint. Hier würdest du ja höchstens durch Nebenjobs Geld reinbringen.
Bei zeitlichen Komplikationen könntest du auch die Arbeitszeit reduzieren. Es gibt keinen Grund, den Dienst zu quittieren.

BWL gibt es berufsbegleitend mittlerweile wie Sand am Meer, von diversen - recht günstigen - VWAen bis hin zu teuren Privathochschulen.
Hier kannst du Bachelor und Masterabschlüsse machen.

Raten würde ich dir jedoch direkt zu einem nicht konsekutiven Master. Hierzu sollte dich auch dein Verwaltungs-Bachelor qualifizieren. Ein zweiter Bachelor ist aus meiner Sicht in deiner Situation nicht zielführend.

Feidl:

--- Zitat von: Aktenordner am 23.08.2020 15:00 ---Momentan hätte ich auf jeden Fall noch starke Hemmungen, einen solchen Antrag auf Beurlaubung bei meinem Dienstherrn zu stellen. Nach etwas mehr als gerade einmal einem halben Jahr im Beamtenverhältnis auf Probe einen Antrag auf 6 Jahre Beurlaubung (was ich ja für einen Bachelor + Master durchaus bräuchte) zu stellen, dürfte bei meinen Vorgesetzten sicherlich kaum gut ankommen.
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Und glaubst du, dass dein Antrag auf Entlassung besser ankommen würde?  :-\

EiTee:

--- Zitat von: Aktenordner am 23.08.2020 14:42 ---Zieht man das Einführungspraktikum sowie die Praktika innerhalb des Studiums ab, betrug die tatsächliche „Studienzeit“ (also die Zeit an der Hochschule) nur knapp über 1,5 Jahre und damit nur etwas mehr als 3 volle Semester (formal waren es 4).

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Hierbei gilt es korrekt zu rechnen. In einem regulären Studium hast du in jedem Semester Vorlesungsfreie Zeiten. Ein Semester über 6 Monate dauert Netto nur ca. 4 Monate. Bei deinem dualen Studium, gab es aber sicher keine freien Zeiten, welche in der Form vergleichbar wären. Wenn die von Dir somit angegeben 18 Monate Studienzeit vorlagen, entspricht dies nicht nur formal 4 Semester, sondern tatsächlich sogar >4,5. Das nur so am Rande.

Mein Rat, bewirb dich auf eine andere Stelle im öD, i.d.R. gelten die 5 Jahre Bindung nur pauschal für den öD (Ausnahmen mag es sicher geben). Ich erachte es auch als absolut unnötig, neu zu studieren. Wenn du einen Master beabsichtigst, reduziere deine Wöchentliche Last und mach diesen nebenher.

Aktenordner:

--- Zitat von: Amtsschimmel am 23.08.2020 19:00 ---
Raten würde ich dir jedoch direkt zu einem nicht konsekutiven Master. Hierzu sollte dich auch dein Verwaltungs-Bachelor qualifizieren. Ein zweiter Bachelor ist aus meiner Sicht in deiner Situation nicht zielführend.

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Danke dir für deine Ratschläge!

Möglicherweise läuft es auf einen dieser Wege hinaus.
Da mir der B. A. Public Management leider – wie oben schon angesprochen – eine vergleichsweise geringe Breite und Tiefe an wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten vermittelt hat, sehe ich mich ehrlich gesagt mit diesem Bachelor nicht für einen verwaltungs“fernen“ Master gerüstet. Vor allem wenn man bedenkt, dass man dort sozusagen in Konkurrenz treten würde mit anderen Studenten, die aus ihrem Bachelor wiederum bereits ein doch deutlich umfangreicheres Grundlagenwissen mitbringen.

Unabhängig davon geben die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen vieler Masterstudiengänge es gar nicht her, dass ich allein mit dem B. A. Public Management in den Master reinkommen würde.

Aktenordner:

--- Zitat von: Feidl am 24.08.2020 09:32 ---
--- Zitat von: Aktenordner am 23.08.2020 15:00 ---Momentan hätte ich auf jeden Fall noch starke Hemmungen, einen solchen Antrag auf Beurlaubung bei meinem Dienstherrn zu stellen. Nach etwas mehr als gerade einmal einem halben Jahr im Beamtenverhältnis auf Probe einen Antrag auf 6 Jahre Beurlaubung (was ich ja für einen Bachelor + Master durchaus bräuchte) zu stellen, dürfte bei meinen Vorgesetzten sicherlich kaum gut ankommen.
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Und glaubst du, dass dein Antrag auf Entlassung besser ankommen würde?  :-\

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Das sicherlich nicht.
Aber dann ist man wenigstens durch die Entlassung von seinem Dienstherrn getrennt.

Bei einer Beurlaubung hingegen ist ja davon auszugehen (und so ist es ja auch üblicherweise beabsichtigt), dass im Anschluss hieran wieder das alte Beamtenverhältnis bei demselben Dienstherrn fortgeführt wird.
Und da stelle ich mir eben einen Antrag auf mehrjährige Beurlaubung nach einer Zeit von nicht einmal einem ganzen Jahr als Beamter auf Probe nicht wirklich zielführend vor.   


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