Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2088558 times)

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10050 am: 01.02.2024 18:09 »
Hm, ich sehe keinerlei Auswirkungen bei unserem Thema was die verspätete Verabschiedung des Haushaltsfinanzierungsgesetzes betrifft. Das betrifft doch nur andere Themen / Gesetzesänderungen? Morgen wird der Bundeshaushalt final vom Bundestag verabschiedet. Das dann mangels Haushaltsfinanzierungsgesetz einige Rechtsänderungen nicht unmittelbar umgesetzt werden und die zugeordneten Mittel nicht abgerufen werden können tangiert das BBVAng meines Erachtens nicht, da nicht Gegenstand des Haushaltsfinanzierungsgesetzes...
Man möge mich berichtigen..

Sehe ich auch so!

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10051 am: 01.02.2024 18:49 »
Dass die MP der norddeutschen Flächenländer, schwarze wie rote, wegen des Agrardiesels mit dem Haushalt nicht einverstanden sind,  hätte man wissen können.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10052 am: 01.02.2024 19:01 »
Hm, ich sehe keinerlei Auswirkungen bei unserem Thema was die verspätete Verabschiedung des Haushaltsfinanzierungsgesetzes betrifft. Das betrifft doch nur andere Themen / Gesetzesänderungen? Morgen wird der Bundeshaushalt final vom Bundestag verabschiedet. Das dann mangels Haushaltsfinanzierungsgesetz einige Rechtsänderungen nicht unmittelbar umgesetzt werden und die zugeordneten Mittel nicht abgerufen werden können tangiert das BBVAng meines Erachtens nicht, da nicht Gegenstand des Haushaltsfinanzierungsgesetzes...
Man möge mich berichtigen..

Sehe ich auch so!

Ja tatsächlich, ich sehe es auch so.
Habe mich bisschen eingelesen, eigentlich dürfte die zeitliche Verschiebung das BBVAngG nicht betreffen.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10053 am: 01.02.2024 19:03 »
Dass die MP der norddeutschen Flächenländer, schwarze wie rote, wegen des Agrardiesels mit dem Haushalt nicht einverstanden sind,  hätte man wissen können.

Und inwiefern spielte das irgendeine Rolle?

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10054 am: 01.02.2024 20:01 »
Im Ergebnis ist es gut für alle Beamten, die im Sommer noch keine Flugtickets gebucht haben (Luftverkehrsabgabe kann nicht steigen) oder Bürgergeldempfänger (keine schärferen Sanktionen möglich, mehr Ausgaben für die Kommunen). Den Rest von uns betrifft es nicht wesentlich, es sei denn der Bundespräsident verweigert die Ausfertigung weil die Finanzierung bestimmter Punkte noch nicht den Vorgaben des Gerichts entspricht. Das wäre möglich und ich glaube das ist, worauf die CDU derzeit abzielt.

Themaster42699

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10055 am: 01.02.2024 20:01 »
Bedeutet das wir dürften morgen endlich inhaltlich mehr erfahren??

Hm, ich sehe keinerlei Auswirkungen bei unserem Thema was die verspätete Verabschiedung des Haushaltsfinanzierungsgesetzes betrifft. Das betrifft doch nur andere Themen / Gesetzesänderungen? Morgen wird der Bundeshaushalt final vom Bundestag verabschiedet. Das dann mangels Haushaltsfinanzierungsgesetz einige Rechtsänderungen nicht unmittelbar umgesetzt werden und die zugeordneten Mittel nicht abgerufen werden können tangiert das BBVAng meines Erachtens nicht, da nicht Gegenstand des Haushaltsfinanzierungsgesetzes...
Man möge mich berichtigen..

Sehe ich auch so!

Ja tatsächlich, ich sehe es auch so.
Habe mich bisschen eingelesen, eigentlich dürfte die zeitliche Verschiebung das BBVAngG nicht betreffen.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10056 am: 01.02.2024 20:08 »
Ich befürchte nein, siehe Äußerungen von BalBund bzgl Karneval. Prioritäten und so.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10057 am: 01.02.2024 20:13 »
Im Ergebnis ist es gut für alle Beamten, die im Sommer noch keine Flugtickets gebucht haben (Luftverkehrsabgabe kann nicht steigen) oder Bürgergeldempfänger (keine schärferen Sanktionen möglich, mehr Ausgaben für die Kommunen). Den Rest von uns betrifft es nicht wesentlich, es sei denn der Bundespräsident verweigert die Ausfertigung weil die Finanzierung bestimmter Punkte noch nicht den Vorgaben des Gerichts entspricht. Das wäre möglich und ich glaube das ist, worauf die CDU derzeit abzielt.

Danke @BalBund!

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10058 am: 01.02.2024 23:40 »
Danke BalBund.

Leider teile ich deine Einschätzung. Die Angelegenheit der verfassungsgemäßen Alimentation ist leider nicht auf der Top 10 Liste. Angesichts der multiplen Probleme und der unterschiedlichen politischen Positionen innerhalb der Regierung stehen jede Menge anderer Themen auf der Liste die vorrangig angegangen werden. Zumal mit einer verfassungsgemässen Alimentation kein Blumentopf beim Wahlvolk zu gewinnen sein wird. Bin mittlerweile so skeptisch, dass ich selbst den verfassungswidrigen Entwurf inkl AEZ noch in zeitlicher Ferne hinsichtlich seiner Realisation sehe. Insbesondere für den Bund besteht nach meiner Einschätzung kein gravierender Druck die Angelegenheit regeln zu müssen. Eventuell wird sich das ändern wenn eine entsprechende Entscheidung des BVerfG unmittelbar bevorsteht.

Besoldungswiderspruch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10059 am: 02.02.2024 05:56 »
Wie wir aktuell alle mitbekommen wird ja diskuttiert gewisse Mechanismen in das GG aufzunehmen bezüglich des BVerfG.
Hat dies  auch Auswirkungen auf den Besoldungsbereicht?
In dem Sinne, dass Entscheidungen in Besoldungsfragen Ausstrahlungen auf alle Besoldungsgesetzgeber hat?

,,Der Entwurf schlägt deshalb eine Ergänzung der Art. 93 und Art. 94 Grundgesetz (GG) vor. In Art. 93 soll die unmittelbare Bindung der öffentlichen Gewalt an die Entscheidungen des BVerfG verfassungsrechtlich verankert werden. Bisher steht das "nur" in § 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG). Dazu soll ein neuer Absatz vier eingefügt werden."

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bundesverfassungsgericht-jumiko-gesetzesentwurf-grundgesetz-verfassung-aenderung-schutz-verfassungsfeinde/

Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10060 am: 02.02.2024 07:56 »
Wie wir aktuell alle mitbekommen wird ja diskuttiert gewisse Mechanismen in das GG aufzunehmen bezüglich des BVerfG.
Hat dies  auch Auswirkungen auf den Besoldungsbereicht?
In dem Sinne, dass Entscheidungen in Besoldungsfragen Ausstrahlungen auf alle Besoldungsgesetzgeber hat?

,,Der Entwurf schlägt deshalb eine Ergänzung der Art. 93 und Art. 94 Grundgesetz (GG) vor. In Art. 93 soll die unmittelbare Bindung der öffentlichen Gewalt an die Entscheidungen des BVerfG verfassungsrechtlich verankert werden. Bisher steht das "nur" in § 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG). Dazu soll ein neuer Absatz vier eingefügt werden."

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bundesverfassungsgericht-jumiko-gesetzesentwurf-grundgesetz-verfassung-aenderung-schutz-verfassungsfeinde/

Solange es keine Entscheidung des BVerfG zur Besoldung des Bundes gibt, hat diese Frage keine praktische Relevanz. Und hierzu müsste erstmal jemand den Instanzenweg gehen.

Perisher

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10061 am: 02.02.2024 08:03 »
Was haben die Länderclowns da zu melden?

Wenn Bundesblinde von Farben reden.

Der Ständige Beirat des Bundesrates hat es lediglich abgelehnt, das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 fristverkürzt zu behandeln. Verzögert wird hier gar nichts. Der Bund verzögert sich selbst und wenn das Verfassungsorgan Bundesrat auf eine ordentliche Beratung besteht, eine Dringlichkeit nicht erkennt, liegt die Schuld ausschließlich bei der Bundesregierung.

Eine ordentliche, stichhaltige und nachvollziehbare Begründung der Bundesregierung für eine Fristverkürzung wird in der Regel nicht abgelehnt. Hier hat der Bund selber sein Haushaltsaufstellungsverfahren verzögert und verschlampt.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10062 am: 02.02.2024 08:15 »
Inwiefern beantwortet das Geschreibsel meine Frage? Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig. Das ist pure Parteipolitik und Augenwischerei (für die armen Bauern). Im nächsten Turnustermin wird das Gesetz den Bundesrat passieren, ob die CDU das nun will oder nicht.

Ich beantworte mir meine Frage selbst:

Die Clowns haben gar nichts zu melden (mitzubestimmen).

Perisher

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10063 am: 02.02.2024 08:47 »
Wenn man mal von den sogenannten unechten zweiten Durchgängen von Gesetzen absieht (hier schreibt die Bunderegierung den Regierungsfraktionen die Gesetze vor), sieht unser Grundgesetz zwei Arten von Gesetzen vor. Einspruchsgesetze und Zustimmungsgesetze lieber xap.

So viel vorangestellt schreibt unser Grundgesetz weiter vor, dass ALLE Gesetze durch die Länderkammer müssen. Dein Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz wird den Bundesrat ohne Änderungen passieren, allerdings in einem ordentlichen Verfahren. Wenn ein Verfassungsorgan auf das laut Verfassung vorgesehene Verfahren hinweist, hat das mit Parteipolitik mal gar nichts zu tun. Die SPD hat übrigens die Mehrheit im Ständigen Beirat. Vielleicht war es deine Bundesregierung selber, die intern um Ablehnung der FVB gebeten hat.

Du solltest dich lieber mal fragen, warum die Bundeskasper bereits im Januar ein Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz verabschieden.

Aber wenn dir das Grundgesetz so egal ist, hast du bestimmt auch Verständnis für eine amtsunangemessene Alimentation.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10064 am: 02.02.2024 10:02 »
10.000 neue Beamte - Ampel bläht sich zur teuren Mega-Regierung auf
https://www.focus.de/finanzen/xxl-regierung-xxl-verwaltung-xxl-schulden-10-000-neue-beamte-ampel-blaeht-sich-zur-teuren-mega-regierung-auf_id_184176542.html

Weiß da jemand was genaueres? Stimmt das? Was sind das für Stellen?
Das sorgt in der Öffentlichkeit gerade ziemlich viel Entrüstung und vermiest die Stimmung allgemein gegen Beamte.