Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2088099 times)

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9360 am: 09.01.2024 17:04 »
@Bundi, ich sehe es ähnlich.

Und wenn sich die verantwortlichen Politiker dann irgendwann hinstellen und der Bild-Zeitung ins Mikrofon diktieren "Es tut uns sehr sehr leid, aber das BVerfG hat uns gezwungen, die Beamten (deutlich) besser zu besolden", dann ist es zwar ein Armutszeugnis für unsere parlamentarische Demokratie, aber zumindest das Ergebnis passt..

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9361 am: 09.01.2024 17:06 »
Eigentlich hoffe ich inständig, dass unsere in Verantwortung befindlichen es nicht auf die Kette kriegen einen Entwurf oder die Beratungen dazu abzuschließen. Ich hoffe, dass das BVerfG eine neue Entscheidung vorher zu Stande bringt, so dass die Damen und Herren den bisherigen Vorgang in die Tonne hauen können um dann endlich zu einem verfassungsgemäßen Entwurf überzugehen. Von daher begrüße ich jede weitere Verzögerung und hoffe inständig auf weitere Ressort interne Abstimmungsprobleme.

Auf der einen Seite wünschenswert, auf der anderen Seite, dauert es dann bestimmt nochmal mindestens 4 Jahre bis ein neues Gesetzesvorhaben finalisiert wird.

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9362 am: 09.01.2024 17:07 »
Ist dann wie beim ÖRR. Die Beamten und der ÖRR sind auch nur ganz zufällig die Lieblingskinder des BVerfG.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9363 am: 09.01.2024 17:52 »
Ja was heißt nun in den "nächsten Wochen"?

Sind das 2 oder 3 Wochen, oder sind das 20 oder 30 Wochen?

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9364 am: 09.01.2024 18:12 »
@PolareuD

Ich hoffe, sollte das BVerfG vorher ein entsprechendes Urteil wie wir es alle erhoffen welches die BesGesetzgeber so richtig zerlegt (ähnlich dem zum Haushaltsschwindel) veröffentlichen, wird der Druck auf die Gesetzgeber so gross das diese nicht mehr weiter diesen Murks produzieren können. Ich hoffe darüberhinaus bei einem Urteil des BVerfG das dies auch nicht mehr medial unter den Teppich gekehrt werden kann. Sollte das Urteil entsprechend ausfallen, so kann sicherlich auch unsere Qualitätspresse dies nicht mehr länger ignorieren. Dies sind meine Hoffnungen.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9365 am: 09.01.2024 18:21 »
Ich verstehe zwar die Hoffnung, wird aber so ziemlich sicher nicht kommen. Ich hoffe daher nach wie vor auf eine schnelle Verbesserung und im Anschluss an weitere Annäherungen.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9366 am: 09.01.2024 18:56 »

Ich hoffe, sollte das BVerfG vorher ein entsprechendes Urteil wie wir es alle erhoffen welches die BesGesetzgeber so richtig zerlegt (ähnlich dem zum Haushaltsschwindel) veröffentlichen, wird der Druck auf die Gesetzgeber so gross das diese nicht mehr weiter diesen Murks produzieren können. …...

AMEN 😉

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9367 am: 09.01.2024 20:20 »
Gegen das derzeitige Vollzugsdefizit helfe nur eine angemessene Personalausstattung sowie ordentliche Bezahlung im öffentlichen Dienst. „Das Bundesverfassungsgericht hat unter seinem ehemaligen Präsidenten Andreas Voßkuhle klare Regeln für die amtsangemessene Alimentation aufgestellt. Trotzdem liegen in Karlsruhe 40 Vorlagen zum Thema“, so Müller und forderte, dass sich Politik hier und etwa auch in Haushaltsfragen an das geltende Recht hält. „Auch der Gesetzgeber muss sich an die Verfassung halten“, mahnte Müller.
https://www.dbb.de/artikel/mueller-ueber-rechtsstaat-es-besteht-handlungsbedarf.html

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9368 am: 09.01.2024 21:53 »
Eigentlich hoffe ich inständig, dass unsere in Verantwortung befindlichen es nicht auf die Kette kriegen einen Entwurf oder die Beratungen dazu abzuschließen. Ich hoffe, dass das BVerfG eine neue Entscheidung vorher zu Stande bringt, so dass die Damen und Herren den bisherigen Vorgang in die Tonne hauen können um dann endlich zu einem verfassungsgemäßen Entwurf überzugehen. Von daher begrüße ich jede weitere Verzögerung und hoffe inständig auf weitere Ressort interne Abstimmungsprobleme.

Im Idealfall sollte die Verzögerung dadurch entstehen, dass erhebliche Zweifel an der verfassungsgemäßen Umsetzung bestehen.

In Wirklichkeit wird wahrscheinlich das Finanzressort keine Gelder freigeben, wodurch nicht einmal die viel zu schlechte bisher diskutierte Variante finanzierbar ist.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9369 am: 10.01.2024 01:43 »
In Wirklichkeit wird wahrscheinlich das Finanzressort keine Gelder freigeben, wodurch nicht einmal die viel zu schlechte bisher diskutierte Variante finanzierbar ist.

Gebe dir da Recht. Hätte nie gedacht, dass ich zum Teil auf Verzögerungen durch unseren Christian hoffe.

RD Faultier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9370 am: 10.01.2024 07:24 »
Na dann .... auf gehts ... Urkunde zurück geben .... den Dienst quittieren ..... zeigen wir denen da oben wie der Staat ohne Beamte funktioniert ....

Den Dienst quittieren kann man auch mit Urkunde :-)

VG
LRD Faultier

VierBundeslaender

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9371 am: 10.01.2024 07:25 »
Thüringen schert aus:

Zitat
22.12.2023
  Thüringen
Nach Angaben des Thüringer Beamtenbundes basierend auf einem Gespräch mit dem Finanzministerium erklärt dieser: "Die Übertragung der Ergebnisse der Einkommensrunde TV-L auf die Beamten und Versorgungsempfänger in Thüringen wird im Jahr 2024 unter Berücksichtigung der Urteile des BVerfG von 2020 zur amtsangemessenen Alimentation erfolgen. [...] Die vereinbarten Sockelbeträge, wie in der Tarifeinigung der Länder für die Tarifbeschäftigten ab November 2024 um 200€ vorgesehen, sind der Beamtenbesoldung unter anderem wegen dem Leistungsprinzip sowie dem Abstandsgebot fremd. Hier werden prozentuale Lösungen gefunden werden."

Bastel

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« Antwort #9372 am: 10.01.2024 08:04 »
Thüringen schert aus:

Zitat
22.12.2023
  Thüringen
Nach Angaben des Thüringer Beamtenbundes basierend auf einem Gespräch mit dem Finanzministerium erklärt dieser: "Die Übertragung der Ergebnisse der Einkommensrunde TV-L auf die Beamten und Versorgungsempfänger in Thüringen wird im Jahr 2024 unter Berücksichtigung der Urteile des BVerfG von 2020 zur amtsangemessenen Alimentation erfolgen. [...] Die vereinbarten Sockelbeträge, wie in der Tarifeinigung der Länder für die Tarifbeschäftigten ab November 2024 um 200€ vorgesehen, sind der Beamtenbesoldung unter anderem wegen dem Leistungsprinzip sowie dem Abstandsgebot fremd. Hier werden prozentuale Lösungen gefunden werden."

Was hat das mit dem Bund zu tun?

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9373 am: 10.01.2024 08:39 »
Bei uns macht die Abrechnung die BnetzA, bei der ich 2022 den Widerspruch eingereicht habe und auch eine Antwort innerhalb von 10-14 Tagen bekam. Den Widerspruch für 2023 habe ich um den 20.12 per Einschreiben abgeschickt, bisher aber noch keine Eingangsbestätigung erhalten.

Geht es hier jemanden ähnlich? Brauchen die aktuell einfach länger?

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9374 am: 10.01.2024 09:33 »
Das sehe ich auch so. Der Bund wird nicht so doof sein und die Entscheidung des BVerfG abwarten. Die Nachzahlungan ab 2021 würden dann nämlich aus dem Ruder laufen. So kann der Bund die Nachzahlungen gering halten; für die neuen Beihilfesätze wird es sehr wahrscheinlich keinen rückwirkenden Ausgleich geben.

Die wenigsten Beamten haben ab 2021 WS eingelegt. Mit dem neuen Gesetz werden viele dumm aus der Wäsche schauen, insbesondere die kinderlosen Beamten/niedrige Wohngeldstufe. WS können die dann nicht mehr einlegen.