Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2088839 times)

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10665 am: 24.02.2024 16:39 »
Also die Sache wird zu 99% kommen

"Die Sache" (AEZ) ist verfassungswidrig.

Daher wird sie eines schnellen Todes sterben. Falls sie überhaupt das Licht der Welt erblickt..

Schnell? Wenn es den Klageweg geht und das vermute ich stark ist da nichts mit schnell.

So sehe ich das auch.

master2000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10666 am: 24.02.2024 18:49 »
Also die Sache wird zu 99% kommen

"Die Sache" (AEZ) ist verfassungswidrig.

Daher wird sie eines schnellen Todes sterben. Falls sie überhaupt das Licht der Welt erblickt..

Wieso sollte es verfassungswidrig sein?
In den Bundesländern besteht die AEZ bereits und da läuft es auch?

Oder bist du nur neidisch weil du unverheiratet und ohne Kinder in Wohnstufe 1 bei deinen Elternwohnhaft nichts davon hast?

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10667 am: 24.02.2024 19:40 »
Also die Sache wird zu 99% kommen

"Die Sache" (AEZ) ist verfassungswidrig.

Daher wird sie eines schnellen Todes sterben. Falls sie überhaupt das Licht der Welt erblickt..

Wieso sollte es verfassungswidrig sein?
In den Bundesländern besteht die AEZ bereits und da läuft es auch?

Oder bist du nur neidisch weil du unverheiratet und ohne Kinder in Wohnstufe 1 bei deinen Elternwohnhaft nichts davon hast?

Nur weil einige Besoldungsgesetzgeber eine Zulage in der Art eingeführt haben heißt das nicht, dass eine Zulage in der Form verfassungskonform ist. Es wird nur behauptet, dass das so sei. Daher die Empfehlung sich erstmal in die Thematik einzulesen. Anbei die Stellungnahme des BDZ zum BBVAngG:

https://www.bdz.eu/fileadmin/user_upload/www_bdz_eu/images/Themen/Stellungnahmen/230222_BDZ_Stellungnahme_BBVAngG.pdf

Oder die des DRB:

https://www.drb.de/fileadmin/DRB/pdf/Stellungnahmen/2023/DRB_230228_Stn_Nr_5_BBVAngG.pdf


clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10668 am: 24.02.2024 21:15 »
Komisch wie einige Trolle die mageren Brosamen in den Himmel loben.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10669 am: 25.02.2024 04:29 »
Jedweder weitere Kommentar in Richtung Master2000 ist eine Verschwendung.
Es gibt halt welche, auch wenn Swen es reichlich aufbereitet hat, die wollen es nicht verstehen.
Und selbst wenn man Swen die juristischen Kenntnisse absprechen wollte, der DRB und Mattis sowie einige andere juristisch sehr bewanderte bewerten es genauso. Demzufolge scheint oder besser ist das was Swen uns hier vermittelt nicht von der Hand zuweisen. Und soweit ich es bisher verfolgt habe, gibt es keine schlüssige Begründung das dieser AEZ verfassungsgemäss ist. Nur weil die Michels hier die Zulage gerne sähen weil es ihnen was bringt wird diese dadurch immer noch nicht rechtlich korrekt. Würde auch wegen 2 Kindern aber niedriger Wohnstufe entsprechend was durch den AEZ bekommen aber mir ist eine rechtlich saubere und verfassungsgemäße Alimentation lieber weil nur die eine nachhaltige Lösung für alle Beamten darstellt.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10670 am: 25.02.2024 05:27 »
@PolareuD, @clarion, @Bundi: Yep, so sieht's aus.

Und nochmals der kurze Hinweis: Auch wenn die Kinder "aus dem Haus" sind, hört die Besoldung nicht auf. Und nach der Pensionierung auch nicht..

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10671 am: 25.02.2024 07:08 »
Und nach der Pensionierung auch nicht..
Und hier bringt sich die Bild wieder in Stellung.
Zitat:"Ab 1. März steigen die Ruhegelder der Staatsdiener wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Es gibt bis zu 724 Euro im Monat mehr. Die Mindestversorgung steigt auf 2083 Euro/Monat brutto."
https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/groesste-erhoehung-seit-jahrzehnten-diese-pensionen-winken-beamten-jetzt-87279464.bild.html

Der Rest ist hinter einer Paywall, aber man kann sich auch so denken was drin steht...

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10672 am: 25.02.2024 07:25 »
Tja, und wenn dann irgendwann eine tatsächlich verfassungskonforme Grundbesoldung/Versorgung kommt (und der AEZ im Mülleimer gelandet ist), dann fällt dem Bild-Redakteur vermutlich vor Neid der Stift aus der Hand..  8)

danbir

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10673 am: 25.02.2024 08:58 »
Und nicht einmal einfachste Sachen können Sie richtig darstellen:

"Amtmann (Besoldungsstufe A9): 298 Euro (10,73 Prozent) mehr, Höchstpension 3073 Euro im Monat."

Positiv ist zwar, dass dort nicht "Amtmann:innen", "Amtmannende" oder ähnliches steht aber die Besoldungsstufe ist immer noch A11...


lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10675 am: 25.02.2024 09:18 »
Und nicht einmal einfachste Sachen können Sie richtig darstellen:

"Amtmann (Besoldungsstufe A9): 298 Euro (10,73 Prozent) mehr, Höchstpension 3073 Euro im Monat."

Positiv ist zwar, dass dort nicht "Amtmann:innen", "Amtmannende" oder ähnliches steht aber die Besoldungsstufe ist immer noch A11...

Darf ich auch einen Genderwitz erzählen, habe ich bei ORF gehört, und ich brauchte ein paar Sekunden bis ich verstanden habe was gemeint ist:
"In der österreichischen Armee sind 5 % aller Soldatinnen Frauen."
Hmmm.

PolareuD

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MDWiesbaden

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10677 am: 25.02.2024 10:59 »
Das BVerfG ist doch gefühlt leider ein Teil der ganzen Show.
Kündigen Entscheidungen an und es passiert einfach nichts.
Ich bin es langsam wirklich leid dermaßen verarscht zu werden vom Staat.

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10678 am: 25.02.2024 13:44 »
Das BVerfG ist doch gefühlt leider ein Teil der ganzen Show.
Kündigen Entscheidungen an und es passiert einfach nichts.
Ich bin es langsam wirklich leid dermaßen verarscht zu werden vom Staat.
Niemand hindert dich daran, einen Antrag auf Entlassung zu stellen, danach kannst du in der pW weiter arbeiten. Wenn du keinen Antrag auf Entlassung stellst, gelten erstmal die Bedingungen weiter, ob es einem passt oder nicht. Ich finde es auch mehr als unglücklich und beschämend was da abgeht, aber ich bin mir sicher, dass eines Tages die Besoldung amtsangemessen sein wird.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10679 am: 25.02.2024 17:43 »
Also die Herdprämie ist völlig absurd, unglaublich was sich hier die Bundesländer leisten.

Der Hauptschuldige ist aber das BMI, es hätte in 2020 bzw. 2021 hier Klarheit zuerst für die Bundesbeamten schaffen müssen. Dann wären alle Länder dementsprechend gefolgt.

Dann kann man wirklich die leitenden zuständigen Beamten dafür gratulieren, habt Ihr alle toll gemacht!