Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2088769 times)

Tom1234

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11355 am: 20.03.2024 23:01 »
Haben wir vielleicht die FAZ Meldung zu weit interpretiert und es ging dabei nur um die uns bereits bekannte Tatsache, dass der Entwurf aus Januar 2023 nicht weiter verfolgt wird. Das wussten wir ja schon und ein komplett neuer Ansatz begründet auch die erneute Einbindung der Verbände. Das würde zumindest sich mit den Kommentaren STS decken.  Bin noch optimistisch, dass noch etwas kommt in 2024.

A9A10A11A12A13

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11356 am: 21.03.2024 03:42 »
Mich wundert, dass keiner gemerkt hat, dass endlich am Tulpensonntag der Entwurf ad acta zu legen war, "denn man gibt sich dort jeweils offensichtlich alle Mühe, nicht erst zur Karnevalszeit für entsprechende Dauerpartystimmung zu sorgen." topic,114363.msg303853 und "der Besoldungskarneval wird nun allerdings zu einer Dauerveranstaltung ausgeweitet." topic,119068.msg277536 , denn aufgrund des "weil ich gerne auch noch Karnevalist werden möchte" topic,114508.msg347043 getätigten Aussagen des Präsidenten Proff. Dr. "Stuß" wurde tags drauf zur Rosenmontagsitzung geladen. Denn seine Aussage, wie jede Aussage die hier gefeiert wird lautet:

"Denn hinsichtlich der notwendigen Bemessungen für eine sachgerechte Gesetzesbegründung muss man nicht viel mehr mathematische Kenntnisse aufweisen, als neben den Grundrechenarten noch den Zahlenraum bis 50.000 sicher zu beherrschen."  10.02.2024 14:23  topic,114508.msg341067

Während man nur einleitend die herablassend konstatierten, nicht nachgewiesenen Rechenschwächen kopfschüttelnd überging, wurde der zweite Teil zur Maxime erhoben.

Alle als Datentyp Integer zu deklarierenden Variablen, (im vermutlichen dezimalen Zahlensystem, aber da ist man sich bei Proff. Dr. "Stuß" nicht so sicher, es kann auch Oktal sein) finden auch in jeder Summe, Differenz, Multiplikation und Division ihre absolute Obergrenze in "FUFFZIG TAUSEND".

Flugs hat Kassenwart Christian einen Sperrvermerk an die Personalmillionen gehängt, da nun nur noch der begründete Gesetzentwurf akzeptiert wird, der in den gesamten finanziellen Auswirkungen als "50tsd. hart an der Obergrenze-Gesetz" nicht darüber hinausgehen darf.

Über den ganzen Flur wurde gebrüllt: findet unter der Gesamtzahl der Bundesbeamten von <=50.000 Personen denjenigen, der die einmalig <= 50.000 bekommt oder einer der anderen Varianten bis zur Variante wirklich Alle <= 50.000 Beamten bekommen einmalig je "hasse mal einen Euro". Keiner verlässt diesen Raum, wenn er nicht den Zahlenraum bis 50.000 und auf keinen Fall darüber sicher beherrscht.
« Last Edit: 21.03.2024 03:55 von A9A10A11A12A13 »

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11357 am: 21.03.2024 09:04 »
Haben wir vielleicht die FAZ Meldung zu weit interpretiert und es ging dabei nur um die uns bereits bekannte Tatsache, dass der Entwurf aus Januar 2023 nicht weiter verfolgt wird. Das wussten wir ja schon und ein komplett neuer Ansatz begründet auch die erneute Einbindung der Verbände. Das würde zumindest sich mit den Kommentaren STS decken.  Bin noch optimistisch, dass noch etwas kommt in 2024.

Ich hatte die gleiche Vermutung. Die Info, dass die Verbände erneut beteiligt werden sollen, kam doch Mitte Februar. Insofern passt auch die Aussage von Herrn Ulrich Silberbach, der am 26.02. mit StS Krösser gesprochen hat. Hiernach ist die Besoldungsreform in der bisher favorisierten Form geplatzt (Entwurf von Januar bzw. Oktober 2023). Bisher haben wir noch keine offiziele Mitteilung von BMI oder BMF, dass das Vorhaben kompellt gestoppt wurde.  Vielleicht kommt in 2024 ja doch noch ein neuer bzw. stark abgeänderter Entwurf.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11358 am: 21.03.2024 09:11 »
Wäre ja schön, wenn sich mal jemand aus dem Inneren - zumindest dazu - äußern würde, ob da noch was lebt, oder nicht.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11359 am: 21.03.2024 09:40 »
Wäre ja schön, wenn sich mal jemand aus dem Inneren - zumindest dazu - äußern würde, ob da noch was lebt, oder nicht.

An einer Äußerung wird gearbeitet. Die Arbeit an der Äußerung und die Abstimmung dauern aber weiter an. Ein Termin kann leider nicht genannt werden.


Aber Spaß beiseite. Heute oder morgen werden wir von den Gewerkschaften etwas lesen.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11360 am: 21.03.2024 09:48 »
Wäre ja schön, wenn sich mal jemand aus dem Inneren - zumindest dazu - äußern würde, ob da noch was lebt, oder nicht.

Aber Spaß beiseite. Heute oder morgen werden wir von den Gewerkschaften etwas lesen.

Wie kommst du da drauf?

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11361 am: 21.03.2024 09:52 »
Tragfähigkeitsbericht
Finanzministerium warnt vor explodierender Staatsverschuldung
https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/tragfaehigkeitsbericht-bmf-warnt-vor-explodierender-staatsverschuldung-a-b8b0f4b5-5e89-43ff-ae74-716e5df4c8e0

Machen wir uns nichts vor, dem deutschen Staat geht das Geld aus, und Lindner macht eigentlich nur das, was ihm die Wirtschaftsweisen schon letztes Jahr geraten haben, sie ziehen die Beamten zu einem Sonderopfer heran und strecken die Besoldungszahlungen, und das in einer konzertierten Aktion von Bund und Ländern, davon bin ich überzeugt.

„Ein wenig zurückstecken“: Wirtschaftsweiser plädiert für „Sonderopfer der Beamten“
Stand:04.04.2023, 08:42 Uhr
Der Wirtschaftsweise Martin Werding hat nun in einem Interview mit der WirtschaftsWoche angeregt, darauf zu verzichten, den Abschluss auf die Beamten zu übertragen. „Ein solches ‚Sonderopfer‘ hat es in der Vergangenheit schon mehrfach gegeben. Angesichts der angespannten Haushaltslage halte ich es für legitim, dass Beamte, die einige Privilegien genießen, ein wenig zurückstecken.“ Das hieße allerdings nicht, ihnen eine Lohnerhöhung komplett vorzuenthalten, aber man könnte sie zeitlich strecken.
https://www.tz.de/wirtschaft/wirtschaftsweiser-werding-sonderopfer-beamte-uebetragung-tarifrunde-oeffentlicher-dienst-rente-pension-92189802.html

xyz123

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« Antwort #11362 am: 21.03.2024 09:52 »
Wäre ja schön, wenn sich mal jemand aus dem Inneren - zumindest dazu - äußern würde, ob da noch was lebt, oder nicht.

Aber Spaß beiseite. Heute oder morgen werden wir von den Gewerkschaften etwas lesen.

Wie kommst du da drauf?

Habe gute Quellen, warte noch ein paar Stunden und dann wird die erste Gewerkschaft bestimmt was veröffentlichen.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11363 am: 21.03.2024 10:15 »
Und das ist erst der Anfang der Verteilungskämpfe. Wer sich wehrt und gut organisiert ist, bekommt weniger gekürzt, siehe Bauern und Zugführer, alle anderen müssen mehr bluten. Bei den Beamten hat man mit sehr wenig Widerstand zu rechnen, eine ideale Sparkasse für schlechte Zeiten. Wie Werding sagte, „ein solches ‚Sonderopfer‘ hat es in der Vergangenheit schon mehrfach gegeben", das gehört nach Ansicht der Politiker und Wissenschaftler in schlechten Zeiten praktisch zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums dazu. Wenn man sich die Geschichte des Berufsbeamtentums anschaut dann hat er auch Recht, es war immer so, und es wurde dann auch immer bei den höheren Besoldungsgruppen mehr gekürzt, als bei den unteren Besoldungsgruppen. Warum sollte es diesmal anders sein? Man kann sich auch fragen, ob das BVerfG ein Interesse daran hat, dieses hergebrachte Spiel zu beenden oder einzuschränken, oder ob es als staatstragendes Verfassungsorgan dieses Spiel mitträgt. Ich kann mir vorstellen, dass das BVerfG es so lange mitträgt, bis die öffentliche Ordnung gefährdet würde. Da es bis dahin noch ein weiter Weg ist, kann man sich vom BVerfG nicht all zu viel erhoffen, schon gar keine Eile.

PolareuD

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Candyman

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11365 am: 21.03.2024 10:28 »
.....Warum sollte es diesmal anders sein? ......

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/10/ls20181016_2bvl000217.html

Nunja da steht ja aber bei einer "amtsangemessen alimentierung"...die haben wir ja nunmal nicht :D

Sonderopfer sind unzulässig!

MasterOf

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« Antwort #11366 am: 21.03.2024 10:37 »
Wäre ja schön, wenn sich mal jemand aus dem Inneren - zumindest dazu - äußern würde, ob da noch was lebt, oder nicht.

Aber Spaß beiseite. Heute oder morgen werden wir von den Gewerkschaften etwas lesen.

Wie kommst du da drauf?

Habe gute Quellen, warte noch ein paar Stunden und dann wird die erste Gewerkschaft bestimmt was veröffentlichen.

Du kannst gerne nähere Infos jetzt schon streuen, falls sie dir schon vorliegen! :)
Oder werden wir durch die Veröffentlichungen enttäuscht werden?

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11367 am: 21.03.2024 10:39 »

Nunja da steht ja aber bei einer "amtsangemessen alimentierung"...die haben wir ja nunmal nicht :D


Korrekt, von daher müssen die Bezüge steigen und nicht zur Haushaltskonsolidierung weiter gekürzt werden, sofern sie nicht gleichheitsgerecht für alle erfolgen!

Candyman

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11368 am: 21.03.2024 10:43 »

Nunja da steht ja aber bei einer "amtsangemessen alimentierung"...die haben wir ja nunmal nicht :D


Korrekt, von daher müssen die Bezüge steigen und nicht zur Haushaltskonsolidierung weiter gekürzt werden.

Zugegeben ich hätte das Spektakel, wenn es mich selbst nicht betreffen würde mir gerne angesehen. vllt kommt in mir aber halt auch gerade der Frust nur hoch.
Aber ich fände es schon "Amüsant" wenn der öD sich geschlossen gegen die Politik wenden würde in der aktuellen Konstellation (nein ich stehe fest zur FDGO und wünsche mir kein zerfall der Öffentlichen Ordnung, nur würde dann vermutlich mal was passieren.)


Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11369 am: 21.03.2024 10:53 »
Allein das mD Einstiegsamt zu gD keine 500 Euro Unterschied sind ist lachhaft.
Ähh ..
Bist du im gD?
Wenn ja, dann haben sie die Einstellungstests ja ordentlich nach unten geschraubt.
Rechnen scheint mittlerweile im gD überhaupt nicht mehr erforderlich zu sein, oder?

Einstiegsamt mD
A6/1 2.833,40€
A9/1 3.354,26€

Sorry, wer so auf den Tisch haut, .... der sollte maximal im eD eingestellt werden.

Differenzbetrag 520,86€.

Wenn du schon so abwertend formulierst solltest du dich wenigstens vergewissern dass deine Argumentation stimmig ist. Und überhaupt finde ich den Ton hier im Forum ungewöhnlich schroff. Das war doch nicht immer so. Wir wollen doch alle das Gleiche.

Es gibt auch Eingangsämter im m.D. nach A 7, z.B. Bundespolizei. Und dann war es das mit den 500 €