Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2088967 times)

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7185 am: 09.09.2023 14:32 »
Ja, das ist nicht nur eigentlich völlig krank.

Aber einige Foristen sind ja völlig begeistert vom geplanten (geplant, noch nicht beschlossen!!) ziemlich undurchsichtigen  AEZ.

Anstatt dass die Besoldung mal auf ein vernünftiges Niveau angehoben wird.

PS: Ein Teil des geplanten AEZ ist ja schon uralt. Wohnungs- oder Mietbeihilfe, die gaaanz Alten werden sich noch erinnern, hieß früher mal ORTSZUSCHLAG. Wurde aber wieder abgeschafft.


bbdhs

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7186 am: 09.09.2023 14:32 »
Was mir letztens kam, hat sich darüber eigentlich irgendjemand Gedanken gemacht?

Warum gibt es eigentlichen den "jetzigen" Familienzuschlag?

Es soll doch eigentlich die zusätzlichen Belastungen der Familie ausgleichen.
Wie zB der "Eigenanteil" in der PKV.

So, jetzt wird ja "der alte Familienzuschlag" für 2 Kinder ab März auf vorraussichtlich rund 450€ erhöht, eigentlich eine stattliche Summe.
So nach dem aktuellen Referentenentwurf, bekommen neue Familienväter ab Stichdatum XX.XX.XXXX diesen Zuschlag ja nicht mehr und es gibt auch kein Ausgleichsbeitrag für den Bestandsschutz.

Ein Familienvater bekommt nach dem Entwurf in der Wohngeldstufe I mit 2 Kindern aber 0€.
Wenn man mal nur von max 2 Kindern ausgeht, ist ja zukünftig ein Beamter bis Wohngeldstufe V finanziell schlechter gestellt als heute.

Das ist ja eigentlich völlig krank.

Nach dem Entwurf gibt es genauso einen Familienzuschlag für jedes Kind (da stehen die gleichen "alten" Werte drin) .
Den alimentativen Ergänzungszuschlag gibt es zusätzlich (unter den gegebene Voraussetzungen in unterschiedlicher Höhe...).

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7187 am: 09.09.2023 16:06 »
Den AEZ gibt es zusätzlich!

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7188 am: 09.09.2023 16:15 »
Es hieß doch immer Heiraten bis 30.06. bzw Datum X anonsten gibts kein Zuschlag mehr.

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7189 am: 09.09.2023 17:54 »
Es hieß doch immer Heiraten bis 30.06. bzw Datum X anonsten gibts kein Zuschlag mehr.

Korrekt, im letzten öffentlichen Entwurf war der 01.07.23 genannt, durch die Verschiebung der Gesetzgebung dürfte es der 01.01. oder 01.04.24 werden.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7190 am: 09.09.2023 18:44 »
Es hieß doch immer Heiraten bis 30.06. bzw Datum X anonsten gibts kein Zuschlag mehr.

Korrekt, im letzten öffentlichen Entwurf war der 01.07.23 genannt, durch die Verschiebung der Gesetzgebung dürfte es der 01.01. oder 01.04.24 werden.

... also wirds wohl mindestens der 01.04  ;D

Opa

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7191 am: 09.09.2023 20:54 »
Ja, das ist nicht nur eigentlich völlig krank.

Aber einige Foristen sind ja völlig begeistert vom geplanten (geplant, noch nicht beschlossen!!) ziemlich undurchsichtigen  AEZ.

Anstatt dass die Besoldung mal auf ein vernünftiges Niveau angehoben wird.

PS: Ein Teil des geplanten AEZ ist ja schon uralt. Wohnungs- oder Mietbeihilfe, die gaaanz Alten werden sich noch erinnern, hieß früher mal ORTSZUSCHLAG. Wurde aber wieder abgeschafft.
Ich erinnere mich vor allem daran, dass der Ortszuschlag seit 1972 als bundesweit einheitlicher Betrag ausgezahlt wurde, die seit 1873 geltende regionale Differenzierung aufgehoben wuede und dass ich nie verstanden habe, wieso das Ding dann immer noch Ortszuschlag hieß.



Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7194 am: 10.09.2023 08:00 »
Weil sich hier ja einige einen Wechsel in der politischen Führung wünschen also weg von der Ampel. Dieser Artikel wenn auch aus der Blöd und der von mir vor einiger Zeit gepostete Hinweisnauf Herrn Linnemann und seine Haltung zum Beamtentum/LD lassen doch recht tief blicken.

SeppelMeier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7195 am: 10.09.2023 09:36 »
@BlaBund und Pendler

Es geht aber lediglich darum, dass der Verheiratenzuschlag unter Gewährung eines Bestandschutzes wegfallen soll. Die kinderbezogenen Bestandteile des Familienzuschlags bleiben selbstverständlich.

Begründungen stehen im Entwurf. Ihr solltet dort mal reinsehen und nicht nur auf Sekundärwissen und „habe gehört“ zurückgreifen. Halbwahrheiten zur Stimmung gegen den AEZ bleiben nun mal Halbwahrheiten.

Bitte mehr Sachlichkeit hier im Forum, gerade Pendler1 denkt sich ja jeden Tag neues Zeug mit „habe gehört“ oder „gelesen“, das ist ja pure Comedy.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7196 am: 10.09.2023 09:59 »
Halbwahrheiten zur Stimmung gegen den AEZ bleiben nun mal Halbwahrheiten.

@SeppelMeier: Der AEZ hat drei Dimensionen: Wohnort, Kinderzahl und Besoldungsgruppe.

Nur wer gleichzeitig (a) an einem Ort mit einer hohen Mietstufe wohnt, (b) viele Kinder hat und (c) in einer niedrigen Besoldungsgruppe ist, soll temporär einen "spürbaren" Zuschlag erhalten.

Entspricht dies deiner Definition einer angemessenen Besoldung, welche insbesondere die Wertigkeit des bekleideten Amts reflektiert?

Besoldungswiderspruch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7197 am: 10.09.2023 10:03 »
Halbwahrheiten zur Stimmung gegen den AEZ bleiben nun mal Halbwahrheiten.

@SeppelMeier: Der AEZ hat drei Dimensionen: Wohnort, Kinderzahl und Besoldungsgruppe.

Nur wer gleichzeitig (a) an einem Ort mit einer hohen Mietstufe wohnt, (b) viele Kinder hat und (c) in einer niedrigen Besoldungsgruppe ist, soll temporär einen "spürbaren" Zuschlag erhalten.

Entspricht dies deiner Definition einer angemessenen Besoldung, welche insbesondere die Wertigkeit des bekleideten Amts reflektiert?

Das ist vermutlich ein Troll aus dem BMI... einfach mal seine anderen Beiträge studieren :-\

Oder aber er ist höchspersönlich der Verfasses dieses Entwurfes ;D

MasterOf

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« Antwort #7198 am: 10.09.2023 10:10 »
Es hieß doch immer Heiraten bis 30.06. bzw Datum X anonsten gibts kein Zuschlag mehr.

Korrekt, im letzten öffentlichen Entwurf war der 01.07.23 genannt, durch die Verschiebung der Gesetzgebung dürfte es der 01.01. oder 01.04.24 werden.

@BalBund wie kommst du denn auf den 01.04.24? Gibts Neuigkeiten hinsichtlich des BBVAngG?

SeppelMeier

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« Antwort #7199 am: 10.09.2023 10:20 »
Ich habe nichts gegen eine Anhebung des gesamten Besoldungsgefüges um ein paar Prozente. Das fehlt in der Tat. Ich bin da aber guter Dinge, dies noch zu erleben.

Gleichwohl halte ich es nicht für angemessen, über Erhöhungen von 30+x Prozent zu fabulieren.
Die Tätigkeit unseres Türwärters oder des Postverteilers, die ich beide als Kollegen sehr schätze, sollte m.E. nun mal rein objektiv nicht mit > 4000 EUR von Steuergeld entlohnt werden, nur weil die beiden irgendwann man eine Urkunde in die Hand bekommen haben. Diese Jobs im Bereich A3 bis A5 sind vor dem Hintergrund der ausgeübten Tätigkeiten und im Vergleich mit der Privatwirtschaft bereits heute fürstlich bezahlt.

Gerne Gegenbeispiele für zu gering "entlohnte" A3 bis A5,... Ich kenne keine.

Ich bin dafür IT- und sonstige Spezialisten höher zu besolden als die  übliche Verwaltung.

Ich halte einen AEZ für Familien mit Kindern in teuren Ballungszentren für absolut sinnvoll.
... alles vollkommen irrelevant.  Aber im Ergebnis kein Grund für mich, hier ständig Frust zu schieben und gegen den Dienstherren zu hetzen / Kollegen im BMI schlecht zu machen, Untätigkeit und Unfähigkeit zu unterstellen. Wir werden nächstes Jahr sehen was kommt und erst dann ist ggf. die aktuelle Empörung angebracht.