Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2088199 times)

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11250 am: 19.03.2024 17:11 »
Ich habe aus dem parlamentarischen Raum das Signal bekommen, dass davon auszugehen ist, dass in dieser Legislaturperiode in dieser Sache nichts mehr passiert. Dafür ist die Koalition wohl zu zerstritten bei finanziell nicht prioritär wichtigen Themen.

In letzter Konsequenz heisst das, dass frühestens 2026 ein neuer Anlauf genommen wird. Es wird Zeit, dass sich Interessierte hier zusammenfinden, um ein Musterverfahren gegen den Bund auf die Beine zu stellen. Ich bekunde mein Interesse mitzuwirken. Wer würde mitziehen? Gerne auch per PM.

Wasweissdennich

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11251 am: 19.03.2024 17:14 »
Pressemitteilung CDU/CSU Fraktion v. 19.03.2024:

Ampel verschleppt Reform der Beamtenbesoldung
Bundesregierung ignoriert Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts

Laut einem Medienbericht gibt es innerhalb der Bundesregierung Streit über die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Reform der Beamtenbesoldung. Dazu erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alexander Throm, und Berichterstatterin für den öffentlichen Dienst Petra Nicolaisen:

Alexander Throm: „Es ist enttäuschend, dass die Bundesregierung es bislang nicht geschafft hat, einen entsprechenden Gesetzentwurf zur verfassungskonformen Alimentation unserer Bundesbeamten vorzulegen, der dem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird.

Die Verzögerungen und internen Uneinigkeiten innerhalb der Ampel-Koalition, insbesondere zwischen dem SPD-geführten Bundesinnenministerium und dem FDP-geführten Bundesfinanzministerium, zeugen von einem eklatanten Führungsversagen auf höchster politischer Ebene. Diese Situation führt nicht nur zu einer großen Verunsicherung unter den Bundesbeamten, sondern untergräbt auch abermals das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit unserer Regierung.“

Petra Nicolaisen: „Es ist unverständlich, dass trotz der klaren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Notwendigkeit einer amtsangemessenen Alimentation der Beamten die Umsetzung einer entsprechenden Besoldungsreform weiter verzögert wird. Das Verfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass die Nettoalimentation der untersten Besoldungsgruppe mindestens 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau liegen muss. Diese Vorgabe ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch der Würdigung der staatstragenden Dienste, die unsere Beamten tagtäglich für die Gesellschaft erbringen. Während ausnahmslos alle Bundesländer die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2020 umgesetzt haben, wurde von der Bundesregierung bisher lediglich ein Referentenentwurf aus Januar 2023 veröffentlicht. Der hergebrachte, in Artikel 33 Absatz 5 GG verbriefte Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation, wird seit Bestehen dieser Bundesregierung nicht eingehalten.“

MDWiesbaden

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11252 am: 19.03.2024 17:26 »
Irgendwie erwacht die Sache jetzt aber auch aus dem Deckmäntelchen des Schweigens.
Zumindest das finde ich hur bei dem ganzen Mist.

modesty

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11253 am: 19.03.2024 17:35 »
Pressemitteilung CDU/CSU Fraktion v. 19.03.2024:

Ampel verschleppt Reform der Beamtenbesoldung
Bundesregierung ignoriert Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts

Laut einem Medienbericht gibt es innerhalb der Bundesregierung Streit über die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Reform der Beamtenbesoldung. Dazu erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alexander Throm, und Berichterstatterin für den öffentlichen Dienst Petra Nicolaisen:

Alexander Throm: „Es ist enttäuschend, dass die Bundesregierung es bislang nicht geschafft hat, einen entsprechenden Gesetzentwurf zur verfassungskonformen Alimentation unserer Bundesbeamten vorzulegen, der dem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird.

Die Verzögerungen und internen Uneinigkeiten innerhalb der Ampel-Koalition, insbesondere zwischen dem SPD-geführten Bundesinnenministerium und dem FDP-geführten Bundesfinanzministerium, zeugen von einem eklatanten Führungsversagen auf höchster politischer Ebene. Diese Situation führt nicht nur zu einer großen Verunsicherung unter den Bundesbeamten, sondern untergräbt auch abermals das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit unserer Regierung.“

Petra Nicolaisen: „Es ist unverständlich, dass trotz der klaren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Notwendigkeit einer amtsangemessenen Alimentation der Beamten die Umsetzung einer entsprechenden Besoldungsreform weiter verzögert wird. Das Verfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass die Nettoalimentation der untersten Besoldungsgruppe mindestens 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau liegen muss. Diese Vorgabe ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch der Würdigung der staatstragenden Dienste, die unsere Beamten tagtäglich für die Gesellschaft erbringen. Während ausnahmslos alle Bundesländer die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2020 umgesetzt haben, wurde von der Bundesregierung bisher lediglich ein Referentenentwurf aus Januar 2023 veröffentlicht. Der hergebrachte, in Artikel 33 Absatz 5 GG verbriefte Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation, wird seit Bestehen dieser Bundesregierung nicht eingehalten.“

Typisches Politik-Theater. Die CDU, die jahrelang diesen Zustand hergestellt hat, mecker jetzt darüber, dass die Nachfolger noch keine Lösung gefunden haben. Genau mein Humor. Dazu zeugt der Satz "Während ausnahmslos alle Bundesländer die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2020 umgesetzt haben" von einer absoluten Ahnungslosigkeit.

Wasweissdennich

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11254 am: 19.03.2024 17:45 »
Opportunistisches Parteigeplänkel hin oder her. Unter Seehofer gab es jedenfalls eine schnelle Reaktion auf die Urteile des BVerfG. Und auch bei den damaligen Tarifverhandlungen hatte man in Seehofer jemandem, dem das Beamtentum nicht so fern lag wie dem amtierenden Finanzminister und anderen Ampelmännern. Ist man sich in Berlin eigentlich des enormen Wählerpotentials in die eine oder andere Richtung bewusst? Dabei müsste sich die Politik nicht einmal verbiegen, sondern einfach nur Verfassungsrecht und Verfassungsrechtsprechung umsetzen.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11255 am: 19.03.2024 17:46 »
Was Alexander Throm vergessen hat zu sagen, ist, dass er im letzten Bundestag Obmann für die Union im Innenausschuss gewesen ist. In dieser Funktion hätte er im Frühjahr 2021 feststellen können:

„Es ist enttäuschend, dass die Bundesregierung es bislang nicht geschafft hat, einen entsprechenden Gesetzentwurf zur verfassungskonformen Alimentation unserer Bundesbeamten vorzulegen, der dem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird.

Die Verzögerungen und internen Uneinigkeiten innerhalb der großen Koalition, insbesondere zwischen dem CSU-geführten Bundesinnenministerium und dem SPD-geführten Bundesfinanzministerium, zeugen von einem eklatanten Führungsversagen auf höchster politischer Ebene, für die ich als Obmann der Union im Innenausschuss die volle Mitverantwortung übernehme. Diese Situation führt nicht nur zu einer großen Verunsicherung unter den Bundesbeamten, sondern untergräbt auch abermals das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit unserer Regierung, weshalb ich heute prognostizieren möchte, dass auch meine Unfähigkeit, mich zukünftig sachgerecht an mein Verhalten aus der Vergangenheit zu erinnern, sicherlich mit dazu führen wird, dass die Union im Herbst dieses Jahres die Bundestagswahl krachend verlieren wird. Ich gebe aber allen Bundesbeamten mein Ehrenwort, dass ich auch danach durch mein Gelabere nichts dazu beitragen werde, dass sich an der verfassungswidrigen Besoldungssituation im Bund irgendetwas ändert, sondern dass ich später das Versagen der anderen anprangern werde, weil ich durch mein eigenes Versagen damit zeigen will, dass wir in Hinsicht auf die Bundesbesoldung alle gerne in einem Boot sitzen. Ich möchte darum bitten, dass meine Beiträge zum Besoldungsrecht auch weiterhin nicht ernstgenommen werden, weil ich gerne auch noch Karnevalist werden möchte. Außerdem esse ich gerne Käsebrötchen mit Senf, wobei diese Information genauso viel mit dem Thema zu tun hat wie mein zukünftiger Beitrag vom 19.03.2024. Die Union, da weiß man, was man hat. Guten Abend."

https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/ampel-verschleppt-reform-der-beamtenbesoldung

PS. modesty, Du warst schneller als ich - ich finde solche Humorbolzen wie Alexander Throm ebenfalls jederzeit erfrischend. Höchstwahrscheinlich ist es gar kein Käsebrötchen, sondern Frischkäsebrötchen mit Senf, was zu seinen Lieblingsgerichten gehören könnte.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11256 am: 19.03.2024 17:58 »
Ich sehe die Entwicklung der letzten zwei Tage ausgesprochen positiv:

1.) Der AEZ ist schneller als von mir erhofft dort gelandet, wo er hingehört (auf dem Müllhaufen der Geschichte).
2.) Das krachende Scheitern erzeugt politische und mediale Aufmerksamkeit, die vermutlich hilfreich für unsere Interessen sein wird.
3.) Im Idealfall gibt es bald konkrete(re) Vorgaben des BVerfG für Berlin und/oder Bremen, denen sich anschließend auch unser Bundesbesoldungsgesetzgeber "unterwerfen" muss und wird.
4.) Und parallel hält @Swen noch eine kurze Nachhilfestunde für alle Bundestagsabgeordneten, damit wir demnächst nicht mehr so einen Blödsinn wie in der CDU-Pressemitteilung lesen müssen. Kleiner Hinweis an Frau Nicolaisen: a) Die 15% sind nur EINE von diversen Vorgaben und b) KEINES der Bundesländer hat diese Vorgaben bisher verfassungskonform umgesetzt.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11257 am: 19.03.2024 18:20 »
@Swen

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen ausser wer war nochmal Finanzminister in der grossen Koalition ?
Das ganze eignet sich nur noch als Satire.

beamtenjeff

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« Antwort #11258 am: 19.03.2024 18:52 »
Ich sehe die Entwicklung der letzten zwei Tage ausgesprochen positiv:

1.) Der AEZ ist schneller als von mir erhofft dort gelandet, wo er hingehört (auf dem Müllhaufen der Geschichte).
2.) Das krachende Scheitern erzeugt politische und mediale Aufmerksamkeit, die vermutlich hilfreich für unsere Interessen sein wird.
3.) Im Idealfall gibt es bald konkrete(re) Vorgaben des BVerfG für Berlin und/oder Bremen, denen sich anschließend auch unser Bundesbesoldungsgesetzgeber "unterwerfen" muss und wird.
4.) Und parallel hält @Swen noch eine kurze Nachhilfestunde für alle Bundestagsabgeordneten, damit wir demnächst nicht mehr so einen Blödsinn wie in der CDU-Pressemitteilung lesen müssen. Kleiner Hinweis an Frau Nicolaisen: a) Die 15% sind nur EINE von diversen Vorgaben und b) KEINES der Bundesländer hat diese Vorgaben bisher verfassungskonform umgesetzt.

Obwohl ich mit Kindern wohl mit am meisten profitiert hätte, muss ich dir recht geben. Was den Grad an Verfassungskonformität angeht, so kann es nur besser werden. Jedoch hoffe ich, dass auch weiterhin eine Art AEZ eine Rolle spielen wird, nur eben im gesunden Verhältnis zur Grundbesoldung - denn die grundsätzliche Idee fand ich gar nicht schlecht, immerhin gibt es nun mal ortbezogene Unterschiede was die Mieten angeht. Ich wünsche mir eine verfassungskonforme Grundbesoldung für alle betroffenen, sowie auch ein Adressieren der ortsbezogenen Faktoren.

lotsch

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« Antwort #11259 am: 19.03.2024 18:52 »
Alle Parteien mit Regierungsverantwortung im Bund oder im Land, also CDU, CSU, Grüne, FDP, SPD, Linke und Freie Wähler, begehen bei der Beamtenbesoldung konzertierten Verfassungsbruch, wie es Battis festgestellt hat. Battis hat den Bund nicht extra genannt, aber der Bund gehört auf jeden Fall mit zum Konzert. Konzertiert bedeutet gem. Wörterbuch, verabredet, aufeinander abgestimmt, übereinstimmend. Außerdem diskreditieren sie das Bundesverfassungsgericht.
Am 23. Mai schwingen die gleichen Parteien dann wieder große Reden bei der 75-Jahrfeier des Grundgesetzes. Es ist etwas faul, im Staate Dänemark (und in Deutschland).

BVerfGBeliever

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« Antwort #11260 am: 19.03.2024 19:11 »
Ich sehe die Entwicklung der letzten zwei Tage ausgesprochen positiv:

1.) Der AEZ ist schneller als von mir erhofft dort gelandet, wo er hingehört (auf dem Müllhaufen der Geschichte).
2.) Das krachende Scheitern erzeugt politische und mediale Aufmerksamkeit, die vermutlich hilfreich für unsere Interessen sein wird.
3.) Im Idealfall gibt es bald konkrete(re) Vorgaben des BVerfG für Berlin und/oder Bremen, denen sich anschließend auch unser Bundesbesoldungsgesetzgeber "unterwerfen" muss und wird.
4.) Und parallel hält @Swen noch eine kurze Nachhilfestunde für alle Bundestagsabgeordneten, damit wir demnächst nicht mehr so einen Blödsinn wie in der CDU-Pressemitteilung lesen müssen. Kleiner Hinweis an Frau Nicolaisen: a) Die 15% sind nur EINE von diversen Vorgaben und b) KEINES der Bundesländer hat diese Vorgaben bisher verfassungskonform umgesetzt.

Obwohl ich mit Kindern wohl mit am meisten profitiert hätte, muss ich dir recht geben. Was den Grad an Verfassungskonformität angeht, so kann es nur besser werden. Jedoch hoffe ich, dass auch weiterhin eine Art AEZ eine Rolle spielen wird, nur eben im gesunden Verhältnis zur Grundbesoldung - denn die grundsätzliche Idee fand ich gar nicht schlecht, immerhin gibt es nun mal ortbezogene Unterschiede was die Mieten angeht. Ich wünsche mir eine verfassungskonforme Grundbesoldung für alle betroffenen, sowie auch ein Adressieren der ortsbezogenen Faktoren.

Yep, "maßvolle" Orts- und Familienzuschläge sind auch aus meiner Sicht nicht zwingend verfassungswidrig.

Aber dann bitte additiv statt "multiplikativ" sowie insbesondere ohne Abschmelzbeträge (und wenn doch besoldungsgruppenabhängig, dann stattdessen mit Zuschmelzbeträgen, alleine schon aus Steuergründen)..

Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11261 am: 19.03.2024 19:23 »
Ich sehe die Entwicklung der letzten zwei Tage ausgesprochen positiv:

1.) Der AEZ ist schneller als von mir erhofft dort gelandet, wo er hingehört (auf dem Müllhaufen der Geschichte).
2.) Das krachende Scheitern erzeugt politische und mediale Aufmerksamkeit, die vermutlich hilfreich für unsere Interessen sein wird.
3.) Im Idealfall gibt es bald konkrete(re) Vorgaben des BVerfG für Berlin und/oder Bremen, denen sich anschließend auch unser Bundesbesoldungsgesetzgeber "unterwerfen" muss und wird.
4.) Und parallel hält @Swen noch eine kurze Nachhilfestunde für alle Bundestagsabgeordneten, damit wir demnächst nicht mehr so einen Blödsinn wie in der CDU-Pressemitteilung lesen müssen. Kleiner Hinweis an Frau Nicolaisen: a) Die 15% sind nur EINE von diversen Vorgaben und b) KEINES der Bundesländer hat diese Vorgaben bisher verfassungskonform umgesetzt.

An den letzten Tagen ist NICHTS positiv.

Eine massive prozentuale Anhebung aller Grundgehälter außerhalb einer regulären Besoldungsrunde ist nicht realistisch. Keine relevante politische Kraft spricht sich hierfür aus. Die Haushaltssituation gibt das auf Jahre nicht her. Falls die USA nach einem Trump-Wahlsieg die NATO verlassen und wir selber für unsere Verteidigung sorgen müssen, wird die Situation noch massiv schlechter.

Natürlich wäre die Anhebung aller Grundgehälter gerecht und die beste Lösung. Der AEZ hätte aber - trotz aller Schwächen - zumindest als eine Art "Zwischenlösung" dafür gesorgt, dass es für viele Kollegen in größerer finanzieller Not eine schnelle Lösung gegeben hätte. Diese Hoffnung ist gestern gestorben.

BVerfGBeliever

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« Antwort #11262 am: 19.03.2024 19:33 »
Eine massive prozentuale Anhebung aller Grundgehälter außerhalb einer regulären Besoldungsrunde ist nicht realistisch. Keine relevante politische Kraft spricht sich hierfür aus.

Dein zweiter Satz ist völlig richtig. Aber vergiss nicht Karlsruhe (und wirf beispielhaft einen Blick auf das Urteil vom 15.11.2023 zum Nachtragshaushalt)!

Und wenn für eine verfassungskonforme Besoldung dann z.B. die Steuern erhöht werden müssen, so be it!

Sputnik1978

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« Antwort #11263 am: 19.03.2024 19:42 »
Eine massive prozentuale Anhebung aller Grundgehälter außerhalb einer regulären Besoldungsrunde ist nicht realistisch. Keine relevante politische Kraft spricht sich hierfür aus.

Dein zweiter Satz ist völlig richtig. Aber vergiss nicht Karlsruhe (und wirf beispielhaft einen Blick auf das Urteil vom 15.11.2023 zum Nachtragshaushalt)!

Und wenn für eine verfassungskonforme Besoldung dann z.B. die Steuern erhöht werden müssen, so be it!

Über unsere Besoldung wird in letzter Konsequenz immer in Berlin entschieden und nicht in Karlsruhe. Dass das BVerfG dem Gesetzgeber in Besoldungsfragen keinen Gestaltungsspielraum lässt, erscheint nicht realistisch und dürfte auch nicht dem Demokratiegrundsatz entsprechen, weil Gesetze nunmal im Bundestag beschlossen werden und nicht im Gerichtssaal.

Steuererhöhungen wären natürlich eine Option, sind aber politisch tödlich. Eine Modifizierung der Schuldenbremse erscheint als Lösung realistischer und politisch eher durchsetzbar.

PolareuD

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« Antwort #11264 am: 19.03.2024 19:47 »
Eine massive prozentuale Anhebung aller Grundgehälter außerhalb einer regulären Besoldungsrunde ist nicht realistisch. Keine relevante politische Kraft spricht sich hierfür aus.

Dein zweiter Satz ist völlig richtig. Aber vergiss nicht Karlsruhe (und wirf beispielhaft einen Blick auf das Urteil vom 15.11.2023 zum Nachtragshaushalt)!

Und wenn für eine verfassungskonforme Besoldung dann z.B. die Steuern erhöht werden müssen, so be it!

Über unsere Besoldung wird in letzter Konsequenz immer in Berlin entschieden und nicht in Karlsruhe. Dass das BVerfG dem Gesetzgeber in Besoldungsfragen keinen Gestaltungsspielraum lässt, erscheint nicht realistisch und dürfte auch nicht dem Demokratiegrundsatz entsprechen, weil Gesetze nunmal im Bundestag beschlossen werden und nicht im Gerichtssaal.

Steuererhöhungen wären natürlich eine Option, sind aber politisch tödlich. Eine Modifizierung der Schuldenbremse erscheint als Lösung realistischer und politisch eher durchsetzbar.

Ich glaube kaum, dass die Besoldungsgesetzgeber eine Vollstreckungsanordnung ignorieren können und werden. Auch wenn diese gegen den Bund noch nicht absehbar ist, so aber zumindest gegen die Bundesländer.