Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2088119 times)

Blablublu

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 233
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8775 am: 02.12.2023 17:10 »
Hallo Kolleginnen und Kollegen,

Jetzt muss ich mal nach 45 Jahren  aktiver Bundesbeamter, jetzt Pensionär, nachfragen wie sich das mit den tollen Nachzahlungen (20- 30 tausend €) von denen ich hier lese, funktioniert hat - im Bund!

Sowas ist mir (und meinen Kollegen) in meiner Dienstzeit noch nie untergekommen.

Haben wir da was falsch gemacht?

Das ist so nicht richtig. Gab schonmal solche Nachzahlung nach dem ersten Urteil zu den Familienzuschlägen 3. Kind in den 2000
ern.

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,395
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8776 am: 02.12.2023 18:02 »
Hallo Kolleginnen und Kollegen,

Jetzt muss ich mal nach 45 Jahren  aktiver Bundesbeamter, jetzt Pensionär, nachfragen wie sich das mit den tollen Nachzahlungen (20- 30 tausend €) von denen ich hier lese, funktioniert hat - im Bund!

Sowas ist mir (und meinen Kollegen) in meiner Dienstzeit noch nie untergekommen.

Haben wir da was falsch gemacht?

Ja!

Hugo

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 90
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8777 am: 02.12.2023 23:14 »
https://www.gdp.de/gdp/gdpnds.nsf/id/nds_20231201_angemessene_

Betrifft zwar Niedersachsen, aber so könnten die Gewerkschaften auch für Bundesbeamte einstehen: Musterklagen für die stellvertretend die Amtsangemessenheit der Alimentation in verschiedenen Fallkonstellationen gerichtlich geprüft wird.

Pendler1

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 466
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8778 am: 03.12.2023 14:23 »
@Bastel

Ja, meine Kollegen und ich haben was falsch gemacht. (wg. Nachzahlungen)

Zu wenig Kinder😁

flip

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 560
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8779 am: 03.12.2023 15:29 »
@Bastel

Ja, meine Kollegen und ich haben was falsch gemacht. (wg. Nachzahlungen)

Zu wenig Kinder😁

Zu Nachzahlungen bezüglich amtsangemessener Alimentation wurde noch nicht mal ein Entwurf veröffentlicht.
Nachzahlungen, erst recht die genannten hohen Summen, sind zur Zeit reinste Fantasie von wenigen Trollen hier.

Hummel2805

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 293
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8780 am: 03.12.2023 16:04 »
@flip

Du hast Recht, bevor ich keinen Kabinettsentwurf sehe und lese, glaube ich gar nicht mehr, vor allen Dingen nicht unseren Märchenonkel aus dem BMI

beamtenjeff

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 160
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8781 am: 03.12.2023 18:24 »
@Bastel

Ja, meine Kollegen und ich haben was falsch gemacht. (wg. Nachzahlungen)

Zu wenig Kinder😁

Zu Nachzahlungen bezüglich amtsangemessener Alimentation wurde noch nicht mal ein Entwurf veröffentlicht.
Nachzahlungen, erst recht die genannten hohen Summen, sind zur Zeit reinste Fantasie von wenigen Trollen hier.

Man kann über etwas ernsthaft spekulieren ohne dabei zu trollen. Die Zahlen sind bekannt und auch ist bekannt, dass Nachzahlungen vorgesehen sind. Was wir am Ende bekommen, das weiß niemand und ich denke das ist derzeit auch jedem klar.

PolareuD

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 807
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8782 am: 03.12.2023 19:05 »
@flip

Du hast Recht, bevor ich keinen Kabinettsentwurf sehe und lese, glaube ich gar nicht mehr, vor allen Dingen nicht unseren Märchenonkel aus dem BMI

Auch wenn ich es gut finde, dass es durch die Infos von Einigung2023 mal wieder ein paar Neuigkeiten gab, sind die Infos nur nach dem Prinzip „Hörensagen“ zu bewerten. Die Angaben lassen sich nur durch die Veröffentlichung des Kabinettsentwurf bestätigen.

Einigung2023

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 207
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8783 am: 03.12.2023 19:25 »
@Bastel

Ja, meine Kollegen und ich haben was falsch gemacht. (wg. Nachzahlungen)

Zu wenig Kinder😁

Zu Nachzahlungen bezüglich amtsangemessener Alimentation wurde noch nicht mal ein Entwurf veröffentlicht.
Nachzahlungen, erst recht die genannten hohen Summen, sind zur Zeit reinste Fantasie von wenigen Trollen hier.

Wen meinst du mit Troll?

flip

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 560
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8784 am: 03.12.2023 19:50 »
Diejenigen, die hier rumposaunen und rumrechnen, dass Sie eine extrem hohe Summe als Nachzahlung erhalten werden und als Datenbasis die Beträge des AEZ für künftige Zahlungen heranziehen.

amy1987

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 24
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8785 am: 03.12.2023 22:30 »
Diejenigen, die hier rumposaunen und rumrechnen, dass Sie eine extrem hohe Summe als Nachzahlung erhalten werden und als Datenbasis die Beträge des AEZ für künftige Zahlungen heranziehen.

Häh und was hat das bitte mit Trollen zu tun? Ein Troll ist jemand "der andere Nutzer belästigt, mutwillig Diskussionen stört, zum Beispiel durch provozierende, beleidigende oder schlicht vom Thema ablenkende Zwischenrufe." Das passt doch überhaupt nicht. Hier haben wenige User ihre Berechnungen gepostet, und praktisch jeder davon hat sich auch dazu eingelassen, dass die AEZ-Beträge inoffiziell/unklar/vorläufig sind und das für die früheren Jahre durch das niedrigere ALG 2-Niveau Abschläge zu erwarten sind. Und natürlich weiß jeder hier, dass es sich um einen (geleakten) Entwurf handelt, der keinerlei Rechtskraft hat ne noch beliebig veränderbar ist.

Dein Post ist einfach nur gehässig und du wirkst -sorry- unangenehm neidisch.

flip

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 560
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8786 am: 04.12.2023 08:59 »
Diejenigen, die hier rumposaunen und rumrechnen, dass Sie eine extrem hohe Summe als Nachzahlung erhalten werden und als Datenbasis die Beträge des AEZ für künftige Zahlungen heranziehen.

Häh und was hat das bitte mit Trollen zu tun? Ein Troll ist jemand "der andere Nutzer belästigt, mutwillig Diskussionen stört, zum Beispiel durch provozierende, beleidigende oder schlicht vom Thema ablenkende Zwischenrufe." Das passt doch überhaupt nicht. Hier haben wenige User ihre Berechnungen gepostet, und praktisch jeder davon hat sich auch dazu eingelassen, dass die AEZ-Beträge inoffiziell/unklar/vorläufig sind und das für die früheren Jahre durch das niedrigere ALG 2-Niveau Abschläge zu erwarten sind. Und natürlich weiß jeder hier, dass es sich um einen (geleakten) Entwurf handelt, der keinerlei Rechtskraft hat ne noch beliebig veränderbar ist.

Dein Post ist einfach nur gehässig und du wirkst -sorry- unangenehm neidisch.

Warum Du mich jetzt persönlich angreiftst, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.

tinytoon

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 15
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8787 am: 04.12.2023 09:06 »
Guten Morgen liebe KollegInnen,

kürzlich erhielten wir seitens des Personalrats den Hinweis auf Seite 46 Absatz 2 der Gesetzesbegründung zum BBVAnpÄndG. Darin heißt es:

„Eine weitere Anhebung der Bezüge wird zudem durch den in der Ressortabstimmung befindlichen Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (BBVAngGE) erfolgen, das bedarfsgerechte, auch rückwirkend ab 2021 vorgesehene Erhöhungen zum Inhalt hat und zeitnah dem Kabinett vorgelegt werden wird. Der Gesetzentwurf berücksichtigt auch die mit der Einführung des Bürgergeldes notwendig gewordene Neujustierung der Mindestbesoldung.“

In diesem Zusammenhang gab es eine nicht ganz korrekte/vollständige Anmerkung zum BBVAngG auf welche ich gemeinsam mit einem Kollegen hinwies. Nun hat man uns angeboten einen Beitrag dazu zu verfassen, welcher als Info für die Beschäftigten dienen aber auch den uns vertretenden Gewerkschaften noch einmal die Brisanz und Wichtigkeit des Themas verdeutlichen soll. Es geht also um eine Grundinformation mit bestenfalls Bezügen zu den vorliegenden kritischen Stellungnahmen wie Richterbund, Battis und weiteren.

Meine Frage ist nun, ob es bereits von euch eine solche Zusammenfassung gibt, die ihr an die entsprechenden Vertretungen gesendet habt oder vielleicht auch Publikationen, die sich in diesem Zusammenhang nutzen ließen. Wir trauen uns aufgrund der Komplexität nicht zu, einen solchen Beitrag in der Form zu verfassen, dass dieser den Ansprüchen gerecht würde. Insbesondere auch, weil hier durch diverse Mitglieder (SwenTanortsch, Bundi, PolareuD u.W.) bereits sehr fundierte Auseinandersetzungen mit der Problematik vorgetragen wurden. Möglicherweise gibt es auch im Forum selbst Passagen, die sich dafür eignen würden und verfügbar gemacht werden könnten.

Ich würde mich freuen, wenn wir hier Unterstützung erhalten könnten, um ggf. einen kleinen Schritt in die richtige Richtung unternehmen und mehr KollegInnen sowie Gewerkschaften in die Thematik einzubinden.

Wir befinden uns im Geschäftsbereich des BMDV, so dass ein nicht unerheblicher Personenkreis erreicht werden kann.

beamtenjeff

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 160
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8788 am: 04.12.2023 09:39 »
Diejenigen, die hier rumposaunen und rumrechnen, dass Sie eine extrem hohe Summe als Nachzahlung erhalten werden und als Datenbasis die Beträge des AEZ für künftige Zahlungen heranziehen.

Häh und was hat das bitte mit Trollen zu tun? Ein Troll ist jemand "der andere Nutzer belästigt, mutwillig Diskussionen stört, zum Beispiel durch provozierende, beleidigende oder schlicht vom Thema ablenkende Zwischenrufe." Das passt doch überhaupt nicht. Hier haben wenige User ihre Berechnungen gepostet, und praktisch jeder davon hat sich auch dazu eingelassen, dass die AEZ-Beträge inoffiziell/unklar/vorläufig sind und das für die früheren Jahre durch das niedrigere ALG 2-Niveau Abschläge zu erwarten sind. Und natürlich weiß jeder hier, dass es sich um einen (geleakten) Entwurf handelt, der keinerlei Rechtskraft hat ne noch beliebig veränderbar ist.

Dein Post ist einfach nur gehässig und du wirkst -sorry- unangenehm neidisch.

Warum Du mich jetzt persönlich angreiftst, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.

Ich denke amy1987 hat hier alles gesagt. Und im Gegensatz zu dem Hinweis, dass du mit deinem Beitrag gehässig und voller Neid wirkst, ist die Bezeichnung Troll hier wohl eher der "persönliche Angriff". Die Ironie ist, dass du dich gerade wie ein Troll verhältst.

Wasserkopp

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 111
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8789 am: 04.12.2023 10:03 »
Diejenigen, die hier rumposaunen und rumrechnen, dass Sie eine extrem hohe Summe als Nachzahlung erhalten werden und als Datenbasis die Beträge des AEZ für künftige Zahlungen heranziehen.

Häh und was hat das bitte mit Trollen zu tun? Ein Troll ist jemand "der andere Nutzer belästigt, mutwillig Diskussionen stört, zum Beispiel durch provozierende, beleidigende oder schlicht vom Thema ablenkende Zwischenrufe." Das passt doch überhaupt nicht. Hier haben wenige User ihre Berechnungen gepostet, und praktisch jeder davon hat sich auch dazu eingelassen, dass die AEZ-Beträge inoffiziell/unklar/vorläufig sind und das für die früheren Jahre durch das niedrigere ALG 2-Niveau Abschläge zu erwarten sind. Und natürlich weiß jeder hier, dass es sich um einen (geleakten) Entwurf handelt, der keinerlei Rechtskraft hat ne noch beliebig veränderbar ist.

Dein Post ist einfach nur gehässig und du wirkst -sorry- unangenehm neidisch.

Warum Du mich jetzt persönlich angreiftst, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.

Ich denke amy1987 hat hier alles gesagt. Und im Gegensatz zu dem Hinweis, dass du mit deinem Beitrag gehässig und voller Neid wirkst, ist die Bezeichnung Troll hier wohl eher der "persönliche Angriff". Die Ironie ist, dass du dich gerade wie ein Troll verhältst.

Dem kann ich nur zustimmen. Ich hatte ja auch kurz berechnet, wie hoch eine Nachzahlung durch den AEZ wäre. Hier war klar ein "was wäre wenn"-Szenario umschrieben und keinerlei Trollerei.

Ich finde die Höhe der möglichen Nachzahlung interessant für die Diskussion, weil dadurch auch klar wird über welche Werte wir sprechen. Es macht ja aus meiner Sicht einen Unterschied, ob wir hier eine 5 EURO Nachzahlung haben oder ggf. 50k Nachzahlung.