Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2088719 times)

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7590 am: 06.10.2023 14:41 »
@Hugo, danke.

Also für mich (Pensionär, keine anrechenbaren Kinder) ist das ganze AEZ Gedöns und somit auch die Abschmelzungsbträge nicht relevant. Habe ich mal so verstanden.

@xap, auch Dir Danke.

Doch ich muss gestehen, dass Deine Antwort für mich etwas kryptisch ist.

Vom März? Hier im Forum? Beim BMI? Beim Bundesgesetzgeber?😁

Meine ich in meinem Unverstand nicht böse.




xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7591 am: 06.10.2023 14:44 »
Der Beitrag des vbba den du hier zitiert hast. Kann man machen. Ist aber nicht sonderlich aktuell.


Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7593 am: 06.10.2023 15:04 »
@xap

" ... Der Beitrag des vbba den du hier zitiert hast. Kann man machen. Ist aber nicht sonderlich aktuell. ... "

Jo, xap, mag sein.

Als Dipl.-Ing. HF-Technik bin ich in Verwaltungssachen eben nicht so firm, drum frage ich.

Andererseits weiß ich nicht, inwiefern ihr Verwaltungsbeamte firm seid in meinem Spezialgebiet: Berechnung phasengesteuerter Antennenarrays😁

Aber, alles gut. Schönen Tag noch.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7594 am: 06.10.2023 15:08 »
Ich bin selbst technischer Beamter und trotzdem in der Lage Gesetzestexte zu lesen und zu verstehen. Ich wüsste auch nicht was das mit der Laufbahn zu tun hat.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7595 am: 06.10.2023 15:19 »
OK, xap.

Es gibt eben Kluge und Dumme (Wenn es keine Dummen gäbe, gäbe es ja auch keine Klugen.)😊

Und ich gehöre eben zu den nicht so Klugen (vulgo Dummen).

Darum gestatte ich mir , zu Fragen, einfach mal so.

Aber jetzt genug der Sticheleien.

Ich fand und finde deine Beiträge gut, und ich hoffe, dass Du meine Beiträge nicht in Grund und Boden stampfst?

Schönes Wochenende.

VierBundeslaender

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7596 am: 06.10.2023 16:33 »
Andererseits weiß ich nicht, inwiefern ihr Verwaltungsbeamte firm seid in meinem Spezialgebiet: Berechnung phasengesteuerter Antennenarrays😁
Also in der Politik, sagen wir mal ganz oben, da fehlen noch so ein paar funktionierende Antennen für die Alimentation. In den vergangenen Phasen haben die jedenfalls nicht gearbeitet. Denen müsste man helfen  8)

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7597 am: 06.10.2023 16:44 »
😁😁😁

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7598 am: 06.10.2023 22:57 »
Merkt ihr das auch? Diese Stille hier, obwohl es was neues gibt.
Die, die was wissen, trauen sich jetzt nicht mehr :)

Bundesmensch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7599 am: 06.10.2023 23:18 »
Warum erhellst du xyz123 uns den nicht?

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7600 am: 06.10.2023 23:39 »
Warum erhellst du xyz123 uns den nicht?

Wenn ich das Teil hätte, würde ich es hier hochladen.  Da kannst du sicher sein:)

DerAlimentierte

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7601 am: 07.10.2023 01:57 »
Merkt ihr das auch? Diese Stille hier, obwohl es was neues gibt.
Die, die was wissen, trauen sich jetzt nicht mehr :)

Da stimme ich dir voll und ganz zu!

Ist schon sehr merkwürdig 🤨

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7602 am: 07.10.2023 08:21 »
Die Ruhe vor dem Sturm. Die Beträge kennen wir ja mittlerweile, viel mehr Änderungen wirds nicht geben. Für mich wäre nur noch relevant welcher Ort künftig für den AEZ hergenommen wird.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7603 am: 07.10.2023 08:44 »
Die Ruhe vor dem Sturm. Die Beträge kennen wir ja mittlerweile, viel mehr Änderungen wirds nicht geben. Für mich wäre nur noch relevant welcher Ort künftig für den AEZ hergenommen wird.

Das und wann es die Nachzahlung gibt und wie diese berechnet wird.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7604 am: 07.10.2023 09:02 »
Die Ruhe vor dem Sturm. Die Beträge kennen wir ja mittlerweile, viel mehr Änderungen wirds nicht geben. Für mich wäre nur noch relevant welcher Ort künftig für den AEZ hergenommen wird.

Bin mir sicher dass es beim Wohnort bleibt. Dienstort wäre ja auch nicht in Ordnung, es muss ja schließlich die mietstufe herangezogen werden in welcher der Beamte lebt.
Die Ausgleichszahlungen für die Zeit zwischen 2021 und Inkrafttreten werden interessant!