Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
ReKo1808:
@PolareuD
Naja, in erster Linie eine aussagekräftige Antwort. In welcher Richtung die auch immer gehen mag.
Eine Behörde hat ja normalerweise nach geraumer Zeit einen Zwischenbescheid/-info zu versenden, wenn eine endgültige Bearbeitung nicht fristgerecht realisiert werden kann.
PolareuD:
Darauf verlassen sollte man sich nicht. Also schriftlich nachfragen, wenn man etwas in der Hand haben möchte.
ReKo1808:
--- Zitat von: PolareuD am 24.04.2024 19:49 ---Darauf verlassen sollte man sich nicht. Also schriftlich nachfragen, wenn man etwas in der Hand haben möchte.
--- End quote ---
.
Die Preisfrage ist:
Frage ich bei dem BVA nach, wo ich den Widerspruch hingeschickt habe oder bei dem wo die es abgeschoben haben?
xap:
Im Zweifel würde ich mich erkundigen wohin genau weitergeleitet worden ist und mich dahin wenden. Sonst spielen die noch lange Ping Pong mit dir.
BWBoy:
frag bei denen nach die es bekommen haben sollten. Bei mir waren acuh schon welche unterwegs "verloren" gegangen.
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