Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
lumer:
--- Zitat von: PublicTim am 12.05.2024 14:23 ---
--- Zitat von: PolareuD am 11.05.2024 21:27 ---Endlich gibt es mal seitens eines Interessenverbandes auf Bundesebene die Empfehlung Widerspruch einzulegen:
„…. Um den Druck zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auf den Bundesbesoldungsgesetzgeber zu erhöhen, empfiehlt es sich für jeden Soldaten, Beamten und Richter, jährlich wiederkehrend Widerspruch gegen die ihm/ihr gewährte Besoldung unter Beantragung einer amtsangemessenen Alimentation einzulegen….“
--- End quote ---
Auf wie viele Jahre rückwirkend könnte ich denn Widerspruch einlegen? nur für 2023? oder auch für frühere Jahre?
--- End quote ---
Rückwirkend geht nicht, sondern immer nur für das aktuelle Haushaltsjahr.
PassierscheinA38:
--- Zitat von: Ozymandias am 12.05.2024 13:19 ---
--- Zitat von: Soldat1980 am 11.05.2024 20:51 ---
--- Zitat von: PolareuD am 11.05.2024 18:04 ---Aktuelle Information des VSB
https://vsb-bund.de/index.php/2024/amtsangemessene-alimentation
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Diesen Fehlbetrag immer wieder vor Augen zu sehen macht einfach fassungslos.
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Und im Artikel steht nur der Nettobetrag, Brutto muss man noch mehr locker machen.
Milchmädchenrechnung:
60 Monate seit 2020 *2500 Brutto *370.000 Bundesbeamte (ohne Pensionäre) sind fast 60 Milliarden.
Leider hat noch kein Ökonom einen Artikel dazu veröffentlicht.
Der Bundesrechnungshof hat glaube ich auch noch nichts zu diesem Haushaltsrisiko verfasst.
Die wissen vielleicht alle schon, dass es so nicht kommen wird. Der Fehlbetrag wirkt sich auf höhere Besoldungsgruppen nicht aus, etc. so ähnlich hat auch bereits das VG Berlin für die jüngeren Jahre geurteilt.
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Und nu? Wie soll es denn weiter gehen? Verpufft das Urteil des BVerfG?
Marsman:
--- Zitat von: lumer am 12.05.2024 16:00 ---
--- Zitat von: PublicTim am 12.05.2024 14:23 ---
--- Zitat von: PolareuD am 11.05.2024 21:27 ---Endlich gibt es mal seitens eines Interessenverbandes auf Bundesebene die Empfehlung Widerspruch einzulegen:
„…. Um den Druck zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auf den Bundesbesoldungsgesetzgeber zu erhöhen, empfiehlt es sich für jeden Soldaten, Beamten und Richter, jährlich wiederkehrend Widerspruch gegen die ihm/ihr gewährte Besoldung unter Beantragung einer amtsangemessenen Alimentation einzulegen….“
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Auf wie viele Jahre rückwirkend könnte ich denn Widerspruch einlegen? nur für 2023? oder auch für frühere Jahre?
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Rückwirkend geht nicht, sondern immer nur für das aktuelle Haushaltsjahr.
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Das stimmt so nicht ganz. Da das BMI auf die Einrede der Verjährung sowie die haushaltsnahe Geltendmachung bis 2021 verzichtet, kann man bis 2021 rückwirkend Widerspruch einlegen.
Ozymandias:
--- Zitat von: PassierscheinA38 am 12.05.2024 16:13 ---
Und nu? Wie soll es denn weiter gehen? Verpufft das Urteil des BVerfG?
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Bislang ist es für den höheren Dienst vollkommen verpufft. Jedenfalls bei den Bundesländern so zu sehen und auch in den Entwürfen für die Bundsbeamten.
PolareuD:
Verpufft würde ich nicht sagen. Bisher hat kein Besoldungsgesetzgeber auch nur annähernd eine verfassungskonforme Umsetzung der Beschlüsse des BVerfG vollzogen.
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