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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Maximus:

--- Zitat von: PolareuD am 14.05.2024 15:00 ---
--- Zitat von: Maximus am 14.05.2024 14:47 ---
Sehe ich auch so. Das BMI weiß aktuell nicht, wieviel Geld sie "verbraten" dürfen. Erst wenn das klar ist, wird BMI einen neuen Enwurf vorlegen. Nur so können sie den AEZ und die entsprechenden Kosten genau berechnen...


--- End quote ---

Das glaube ich nicht. Es sind laut HH-Plan 2024 Mittel i.H.v. 1,45 Mrd.€ eingeplant. Der Rest sollte jeweils aus den Ressorts erwirtschaftet werden. Nur ist kein Ressort auch nur im Ansatz bereit dafür Mittel aus anderen Bereichen zur Verfügung zustellen. Mit der Konsequenz, dass man bestenfalls an einem neuen Referentenentwurf arbeitet. Eventuell ist inzwischen eine Leuchte angegangen, dass das mit dem HHM-Ansatz nicht hinzubekommen ist. Mit einem HH-Ansatz von 1,45 Mrd.€ könnte man vielleicht noch die Umsetzung des Beschlusses 2 BvL 6/17 hinbekommen, mehr aber auch nicht.

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Das Jahr 2024 ist auch nicht das große Problem. Es geht um das HH-Jahr 2025... Hier kann man erst spitz auf Knopf rechnen, wenn die konkreten Zahlen vorliegen...

PassierscheinA38:
Also wenn eine kleine Anfrage über den Bundestag nicht funktioniert, was ist dann mit einer Petition (mir schwebte nur Petent im Kopf rum)  ;D

Moabit:
Wenn du ein paar Jahre auf das Ergebnis der Petition warten magst, klar, zieh durch ;) (ist zumindest meine Erfahrung).

Da die AfD sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit insgesamt als rechtsextrem herausstellen wird, die CDU und FDP an der Schuldenbremse festhalten und der SPD und den Grünen von vielen Wählern die Schuld für alle Politikversagen seit Bestehen der BRD angelastet werden - wird Frau Wagenknecht sicher die Beamten retten  ::)

Wenn aus Kostengründen unsere amtsangemessene Alimentation nun den realen Gegenbenheiten weichen müsste, betrifft das nicht nur uns. Ob nun Mittel für den Umweltschutz, für das menschenwürdige Leben von Kindern und "Armen", Gleichberechtigung zwischen Frau und Mann etc. etc. - es gab schon immer und gibt so viele "Verfassungsbrüche" in unserer Geschichte. Eine Gesellschaft ist nie perfekt. Man arbeitet auf sie hin. Also entweder man "erleidet" es noch oder man zieht die Konsequenzen und bittet um Entlassung. Alles andere, was manche hier immer andeuten (Arbeitsverweigerung), ist asozial und schadet den Kolleg*innen, die dann mehr Arbeit übernehmen müssen.

@Swen vielen Dank für die letzte, schon länger zurückliegende Antwort auf einen Beitrag zu mir, ich habe ihn aber erst jetzt lesen können.

Amtsschimmel:
Leg dich halt auf den Rücken und gib auf...
--- Zitat von: Moabit am 14.05.2024 19:11 ---Wenn du ein paar Jahre auf das Ergebnis der Petition warten magst, klar, zieh durch ;) (ist zumindest meine Erfahrung).

Da die AfD sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit insgesamt als rechtsextrem herausstellen wird, die CDU und FDP an der Schuldenbremse festhalten und der SPD und den Grünen von vielen Wählern die Schuld für alle Politikversagen seit Bestehen der BRD angelastet werden - wird Frau Wagenknecht sicher die Beamten retten  ::)

Wenn aus Kostengründen unsere amtsangemessene Alimentation nun den realen Gegenbenheiten weichen müsste, betrifft das nicht nur uns. Ob nun Mittel für den Umweltschutz, für das menschenwürdige Leben von Kindern und "Armen", Gleichberechtigung zwischen Frau und Mann etc. etc. - es gab schon immer und gibt so viele "Verfassungsbrüche" in unserer Geschichte. Eine Gesellschaft ist nie perfekt. Man arbeitet auf sie hin. Also entweder man "erleidet" es noch oder man zieht die Konsequenzen und bittet um Entlassung. Alles andere, was manche hier immer andeuten (Arbeitsverweigerung), ist asozial und schadet den Kolleg*innen, die dann mehr Arbeit übernehmen müssen.

@Swen vielen Dank für die letzte, schon länger zurückliegende Antwort auf einen Beitrag zu mir, ich habe ihn aber erst jetzt lesen können.

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lumer:

--- Zitat von: Marsman am 12.05.2024 16:20 ---
--- Zitat von: lumer am 12.05.2024 16:00 ---
--- Zitat von: PublicTim am 12.05.2024 14:23 ---
--- Zitat von: PolareuD am 11.05.2024 21:27 ---Endlich gibt es mal seitens eines Interessenverbandes auf Bundesebene die Empfehlung Widerspruch einzulegen:

„…. Um den Druck zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auf den Bundesbesoldungsgesetzgeber zu erhöhen, empfiehlt es sich für jeden Soldaten, Beamten und Richter, jährlich wiederkehrend Widerspruch gegen die ihm/ihr gewährte Besoldung unter Beantragung einer amtsangemessenen Alimentation einzulegen….“

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Es stimmt, dass das BMI auf eine haushaltsnahe Geltendmachung verzochtet hat. Ausprobieren kann man, ob man
Auf wie viele Jahre rückwirkend könnte ich denn Widerspruch einlegen? nur für 2023? oder auch für frühere Jahre?

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Rückwirkend geht nicht, sondern immer nur für das aktuelle Haushaltsjahr.

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Das stimmt so nicht ganz. Da das BMI auf die Einrede der Verjährung sowie die haushaltsnahe Geltendmachung bis 2021 verzichtet,  kann man bis 2021 rückwirkend Widerspruch einlegen.

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Es stimmt, dass das BMI auf die haushaltsnahe Geltendmachung verzichtet hat. Deshalb kann man es ausprobieren, ob man ab 2021 auch ohne Widerspruch berücksichtigt wird. Darauf verlassen sollte man sich nicht. Denn es erscheint für mich fraglich, ob das BMI (oder auch die Bundesregierung) hierauf verzichten kann.

Der Grundsatz der haushaltsnahen Geltendmachung soll den Haushalt schützen vor dem Hintergrund, dass die Alimentation einen aktuellen Bedarf decken soll. Der Haushalt wird durch die Bundesregierung(!) vorgeschlagen und vom Bundestag endgültig beschlossen und verabschiedet. Keiner von beiden hat den Verzicht erklärt. Selbst wenn man es der Bundesregierung zurechnet, bleibt aus meiner Sicht die Frage und Unsicherheit, ob das genügt.

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