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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Hugo:
Ich denke, dass es, wie bereits von BalBund geschrieben, auf Eis liegt bis der Haushalt 2025 steht. Ab Juli/August wissen wir dann wieder mehr. Vielleicht.

Warzenharry:
Ein "Vielleicht". Ich hab jetzt mal mit einem HPR aus dem BMVg geschrieben und Ihn gebeten, mal beim zuaständigen StS im BMVg nachzufragen, ob dass, was StS Tidow geäußert haben soll auch stimmt.

Auch StS Saathoff wurde diesbezüglich nochmal gefragt.

Hat eigentlich irgendjemand schon mal die dienstliche Kanäle genutzt um die Entscheidungsträger UA Ltr, A Ltr, oder gar StS angeschrieben?

Das wird nicht viel Sinn ergeben oder?

Sunflare:

--- Zitat von: Bundi am 14.05.2024 13:31 ---
--- Zitat von: atomkraft am 14.05.2024 11:04 ---Hier für euch eine aktuelle Info:

Sts des BMUV hat eben in der Personalversammlung verkündet, dass die Arbeiten am BBVangG aus Kostengründen nicht weiter verfolgt werden.

--- End quote ---

Dann stellen wir doch die Arbeit auch aus Kostengründen ein.
Das Argument scheint ja legitim zu sein.
Offensichtlich sind die Beamten des Bundes nicht mal mehr Fussabtreter.
Das Wort Wertschätzung bekommt eine ganz neue Bedeutung.

--- End quote ---

Damit ist es gesagt: Die werden sich erst bewegen, wenn WIR uns nicht mehr bewegen! Streiken dürfen wir ja nicht, aber es gibt ja auch andere Formen des Unmuts....

Maximus:

--- Zitat von: Hugo am 14.05.2024 14:04 ---Ich denke, dass es, wie bereits von BalBund geschrieben, auf Eis liegt bis der Haushalt 2025 steht. Ab Juli/August wissen wir dann wieder mehr. Vielleicht.

--- End quote ---

Sehe ich auch so. Das BMI weiß aktuell nicht, wieviel Geld sie "verbraten" dürfen. Erst wenn das klar ist, wird BMI einen neuen Enwurf vorlegen. Nur so können sie den AEZ und die entsprechenden Kosten genau berechnen...

Sofern die Ampel-Regierung nicht auseinanderbricht, wird es auf Druck der FDP einen "Sparhaushalt" geben. Für eine amtsangemessene Alimentation wird dann nicht viel übrig bleiben. Insofern wäre es besser, die Regierung scheitert und es gibt mit der nächsten Regierung einen neuen Anlauf. Vielleicht gibt es bis dahin auch eine höchstrichterliche Entscheidung...

PolareuD:

--- Zitat von: Maximus am 14.05.2024 14:47 ---
Sehe ich auch so. Das BMI weiß aktuell nicht, wieviel Geld sie "verbraten" dürfen. Erst wenn das klar ist, wird BMI einen neuen Enwurf vorlegen. Nur so können sie den AEZ und die entsprechenden Kosten genau berechnen...


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Das glaube ich nicht. Es sind laut HH-Plan 2024 Mittel i.H.v. 1,45 Mrd.€ eingeplant. Der Rest sollte jeweils aus den Ressorts erwirtschaftet werden. Nur ist kein Ressort auch nur im Ansatz bereit dafür Mittel aus anderen Bereichen zur Verfügung zustellen. Mit der Konsequenz, dass man bestenfalls an einem neuen Referentenentwurf arbeitet. Eventuell ist inzwischen eine Leuchte angegangen, dass das mit dem HHM-Ansatz nicht hinzubekommen ist. Mit einem HH-Ansatz von 1,45 Mrd.€ könnte man vielleicht noch die Umsetzung des Beschlusses 2 BvL 6/17 hinbekommen, mehr aber auch nicht.

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