Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
beamtenjeff:
Es war schon immer eine bescheidene Argumentation, schlechtes mit noch schlechterem zu relativieren. Wir leben sowohl in einem Rechtsstaat (der Klageweg steht jedem frei), aber auch in einer Gesellschaft mit Menschen hinter jedem Arbeitsplatz. Letzteres impliziert für mich zumindest auch Maßnahmen und Mittel, die fernab des "konventionellem" liegen, denn wenn man sich so die Verfassungsbrüche in der Geschichte anschaut, so blieb es bei den betroffenen fast nie bei einzig "mal einen Brief schreiben". Wenn also Beamtinnen und Beamte die Arbeit teilweise zurück schrauben, empfinde ich das als ganz natürliche und verständliche Reaktion. Der Dienstherr kann letztlich darauf auch wiederum disziplinarisch reagieren, nur würde ich behaupten braucht er hier den längeren Atem (Stichwort Beweislast). Insofern sielt man einfach dieses Spiel der "Rechtsverdrehung" mit. Ich bin hier eher im Nachsehen mit den betroffenen Kolleginnen die auf Bürgergeld-Niveau für den Staat jeden Tag erneut einstehen und ihn vertreten, wohlwissend, dass dieser diesen Einsatz weder schätzt noch anerkennt.
--- Zitat von: Moabit am 14.05.2024 19:11 ---Wenn du ein paar Jahre auf das Ergebnis der Petition warten magst, klar, zieh durch ;) (ist zumindest meine Erfahrung).
Da die AfD sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit insgesamt als rechtsextrem herausstellen wird, die CDU und FDP an der Schuldenbremse festhalten und der SPD und den Grünen von vielen Wählern die Schuld für alle Politikversagen seit Bestehen der BRD angelastet werden - wird Frau Wagenknecht sicher die Beamten retten ::)
Wenn aus Kostengründen unsere amtsangemessene Alimentation nun den realen Gegenbenheiten weichen müsste, betrifft das nicht nur uns. Ob nun Mittel für den Umweltschutz, für das menschenwürdige Leben von Kindern und "Armen", Gleichberechtigung zwischen Frau und Mann etc. etc. - es gab schon immer und gibt so viele "Verfassungsbrüche" in unserer Geschichte. Eine Gesellschaft ist nie perfekt. Man arbeitet auf sie hin. Also entweder man "erleidet" es noch oder man zieht die Konsequenzen und bittet um Entlassung. Alles andere, was manche hier immer andeuten (Arbeitsverweigerung), ist asozial und schadet den Kolleg*innen, die dann mehr Arbeit übernehmen müssen.
@Swen vielen Dank für die letzte, schon länger zurückliegende Antwort auf einen Beitrag zu mir, ich habe ihn aber erst jetzt lesen können.
--- End quote ---
Sunflare:
--- Zitat von: Moabit am 14.05.2024 19:11 ---Wenn du ein paar Jahre auf das Ergebnis der Petition warten magst, klar, zieh durch ;) (ist zumindest meine Erfahrung).
Da die AfD sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit insgesamt als rechtsextrem herausstellen wird, die CDU und FDP an der Schuldenbremse festhalten und der SPD und den Grünen von vielen Wählern die Schuld für alle Politikversagen seit Bestehen der BRD angelastet werden - wird Frau Wagenknecht sicher die Beamten retten ::)
Wenn aus Kostengründen unsere amtsangemessene Alimentation nun den realen Gegenbenheiten weichen müsste, betrifft das nicht nur uns. Ob nun Mittel für den Umweltschutz, für das menschenwürdige Leben von Kindern und "Armen", Gleichberechtigung zwischen Frau und Mann etc. etc. - es gab schon immer und gibt so viele "Verfassungsbrüche" in unserer Geschichte. Eine Gesellschaft ist nie perfekt. Man arbeitet auf sie hin. Also entweder man "erleidet" es noch oder man zieht die Konsequenzen und bittet um Entlassung. Alles andere, was manche hier immer andeuten (Arbeitsverweigerung), ist asozial und schadet den Kolleg*innen, die dann mehr Arbeit übernehmen müssen.
@Swen vielen Dank für die letzte, schon länger zurückliegende Antwort auf einen Beitrag zu mir, ich habe ihn aber erst jetzt lesen können.
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Nur mal so zu: "Kündige doch!" Der Dienstherr muss dann in die Rentenversicherung nachzahlen. Egal wie er es rechnet oder welchen Topf er bedient, oder hin und her verschiebt, die Kosten fallen an. Bei einem Beamten mit sagen wir mal, 20 Jahren Beamtenstatus und 50000 Euro Durschnittsverdienst, sind das schlappe 186000 Euronen Nachzahlung in die Rentenkasse. Wenn jetzt 20 % kündigen würden, wäre es günstiger, mal alles verfassungskonform zu machen. So sehe ich es aber als Pokertrick seitens der Regierung, weil es kündigt ja keiner...eher innerlich! Darauf wird spekuliert und es wurde vorgearbeitet, gerade bei der innerlichen Kündigung in seinen Ausmaßen, droht nun Frühpensionierung. Biste zu oft krank, gehts zum AMD/SMD und wer will das? Nun, Viele haben irgendetwas abzuzahlen, sei es Haus, Wohnung oder Auto, also scheidet die Frühpensionierung aus, genau wie die Kündigung! Was bleibt? Genau!
Goldene Vier:
Mal ein aktueller Kommentar aus der FAZ
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/kommentar-zur-beamtenbesoldung-nicht-verfassungstreu/ar-BB1mnPtB
Alexander79:
--- Zitat von: Warzenharry am 14.05.2024 11:50 ---Wenn jetzt ein anderer StS sagt, dass das Ganze "aus Kostengründen" (das muss man sich mal geben) auf Eis liegt, dann frage ich mich, ob wir uns so langsam im strafbaren Bereich bewegen.
--- End quote ---
Viel fehlt für strafbares Verhalten auch nicht mehr.
Unser BK will denn Mindestlohn auf 15€ anheben.
Das BMAS gibt an, das der Monatslohn durch die Anzahl der Stunden berechnet wird.
Nehmen wir jetzt mal als extrem Beispiel Beamter (Brandmeister) im mittleren Dienst.
Nach der 18 monatigen Ausbildung erhält er 2963,97€ + Feuerwehrzulage Stufe 1 von 95€.
Nehmen wir mal nicht verheiratet und ohne Kinder dann kommt er auf ein Brutto von 3.058,97€ (wohl gemerkt nach 5 Jahren Ausbildung).
So nun hat die Feuerwehr eine 48Std Woche, weil dort ein erheblicher Anteil an Bereitschaftszeit vorherscht im Sinne §13(1) AZV Bund.
Jetzt hat der Feuerwehrbeamte eine Monatsarbeitszeit von 212,57 Std.
Teilt man diese 3058,97€ nun durch die 212Std ergibt das einen Bruttolohn von 14,43€ die Stunde.
Nach §21 Mindestlohngesetz ist ein Verstoß gegen den MIndestlohn strafbewährt. 8)
xyz123:
--- Zitat von: Alexander79 am 15.05.2024 12:03 ---
--- Zitat von: Warzenharry am 14.05.2024 11:50 ---Wenn jetzt ein anderer StS sagt, dass das Ganze "aus Kostengründen" (das muss man sich mal geben) auf Eis liegt, dann frage ich mich, ob wir uns so langsam im strafbaren Bereich bewegen.
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Viel fehlt für strafbares Verhalten auch nicht mehr.
Unser BK will denn Mindestlohn auf 15€ anheben.
Das BMAS gibt an, das der Monatslohn durch die Anzahl der Stunden berechnet wird.
Nehmen wir jetzt mal als extrem Beispiel Beamter (Brandmeister) im mittleren Dienst.
Nach der 18 monatigen Ausbildung erhält er 2963,97€ + Feuerwehrzulage Stufe 1 von 95€.
Nehmen wir mal nicht verheiratet und ohne Kinder dann kommt er auf ein Brutto von 3.058,97€ (wohl gemerkt nach 5 Jahren Ausbildung).
So nun hat die Feuerwehr eine 48Std Woche, weil dort ein erheblicher Anteil an Bereitschaftszeit vorherscht im Sinne §13(1) AZV Bund.
Jetzt hat der Feuerwehrbeamte eine Monatsarbeitszeit von 212,57 Std.
Teilt man diese 3058,97€ nun durch die 212Std ergibt das einen Bruttolohn von 14,43€ die Stunde.
Nach §21 Mindestlohngesetz ist ein Verstoß gegen den MIndestlohn strafbewährt. 8)
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Gute Idee eigentlich. Ist das nicht jetzt dann mit den unteren Besolungsgruppen auch schon so?
Wen müsste man anzeigen? Das wäre wohl erstmal günstiger als klagen :)
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