Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Alexander79:

--- Zitat von: Unknown am 15.05.2024 12:41 ---
--- Zitat von: Alexander79 am 15.05.2024 12:03 ---Nach §21 Mindestlohngesetz ist ein Verstoß gegen den MIndestlohn strafbewährt.  8)

--- End quote ---
Leider gilt das Mindestlohngesetz nicht meiner Meinung nach, weil es nur für Arbeitnehmer ist. Man möge mich korrigieren.

--- End quote ---
Naja ... das muss man dann hintenrum erklären.
Grundsätzlich ist der Begriff Arbeitnehmer unter zwei Gesichtspunkten zu beachten.
Einmal National und einmal Unionsrechtlich.

 Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist als "Arbeitnehmer" jeder anzusehen, der eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt.

Dieser Begriff Arbeitnehmer greift erstmal wie du sagst bei nationalen Gesetzen.
Da der Mindestlohn mittlerweile auf einer EU Richtlinie  (2022/2041) "steht", sollte der Begriff Arbeitnehmer auch für Beamte gelten. (Unionsrechtlich)


--- Zitat von: Warzenharry am 15.05.2024 12:58 ---@Alexander79
Naja offiziell hat auch die Feuerwehr einen 41 Stundendienst.
Der Rest sind Überstunden.

--- End quote ---
Sagt wer?
Und bitte mit Quelle.

Warzenharry:
Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes der Bundeswehr fallen genau so unter die AZV wie alle anderen Laufbahnen.

Bein den Ländern scheint es ähnlich zu sein, wobei das für dieses Unterforum nicht relevant ist.

Das Dokument, welches ich hochgeladen habe stammt aus 2013 aber ich habe mich gerade nochmal bei einem Bw Feuerwehrbeamten rückversichert, dass es immer noch so ist. die haben halt zwischendurch mehr frei, weil sie häufig Schichten haben.

Alexander79:

--- Zitat von: Warzenharry am 15.05.2024 14:21 ---Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes der Bundeswehr fallen genau so unter die AZV wie alle anderen Laufbahnen.


--- End quote ---
Richtig und alle Laufbahnen mit erheblichen Anteil an Bereitschaftszeit wurde die wöchentliche Arbeitszeit auf 48 Std angehoben.
Steht ja auch so in deinem Link.
Und dadurch gilt die Rechnung wie ich sie geschrieben.
Und nein, die Differenz von 40/41 auf 48 Std sind keine Überstunden.

Hummel2805:
Also der liebe Scholz will also den Mindestlohn auf 15 Euro heben.

Ein Beispiel aus der Praxis, in meiner Stadt habe ich einen Friseurladen zu dem ich immer gehe, seit 80 Jahren von Generation zu Generation weitergeführt, insgesamt 25 Mitarbeiter, 3 Salons/Läden.
Für einen Trocken Herrenhaarschnitt habe ich vor Corona also in 2019 insgesamt 12,00 € gezahlt.
Nach Corona wurden die Preise ab 2022 auf 14,50 € gehoben. Ab 2023 sind wir dann bei 16,50 €.
In 2024 zahle ich für die selbe Leistung 19,00 €.

Der Chef, ein sehr netter Mensch, sagte mir im April, dass er zum 30.06.2024 Insolvenz anmelden muss.
Die Leute gehen durch die höheren Preise (höhere Erzeugerpreise, Erhöhung Mindestlohn),
die er nehmen muss, viel seltener zum Friseur.

Wenn unser erster Mann im Staat mit der unfassbaren Wirtschaftskompentenz nun auf den Gedanken kommt, den Mindestlohn auf 15,00 € zu erhöhen, dann wäre das eine Anpassung um 21%!

Der Trocken Herrenhaarschnitt würde dann 23,00 € kosten. Aber kein Problem, der Laden ist ja denn zu,
und der nette Chef braucht sich nach dem 30.06.2024 keine Gedanken mehr machen!

Bundi:
Ja ja unser Bundes Olaf.
Da fehlt nur noch der Bundes Kevin oder die Ricarda.

Diese geballte Kompetenz ist doch beruhigend.

Mischen sich wieder mal in Angelegenheiten ein die an anderer Stelle zu regeln sind.
Haben die damen und Herren eigentlich schon bei der letzten Erhöhung zu hören bekommen.
Aber offensichtlich ist die Lernfähigkeit ist ausgeprägt.
Ode runser Olaf kann sich auch daran nicht mehr errinnern.

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