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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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RA66:
In einigen der letzten Beiträge habe ich gelesen das das BBVAngG ggf. nicht weiter verfolgt wird.

U.a. begründet mit fehlenden Haushaltsmitteln...


Hierzu habe bin ich in einem anderen Forum über folgenden Hinweis gestolpert:

"Durch den Haushaltsausschuss des DBT wurde für den Einzelplan 60 beschlossen:

"Ebenfalls auf Basis der zweiten Ergänzung zur Bereinigungsvorlage wurde in der Titelgruppe 01 – Verstärkung

von Ausgaben im Personalsektor – der Ansatz „Verstärkung von Personalausgaben der Hgr. 4“ zur Sicherstellung

einer anteiligen Deckung von Mehrausgaben in den Einzelplänen aufgrund des für 2024

vorgesehenen Inkrafttretens des Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetzes (BBVAngG) aufgestockt".

Quelle: Dre 20/8663 , Seite 65


Aus Drs 20/8660

"Tit. 461 71  Verstärkung von Personalausgaben der Hgr. 4   3 750 000 (in 1.000 €)"


Es wurden also im Haushalt 3,75 Mrd extra für das BBVAngG bereitgestellt.

An den fehlenden Haushaltmitteln kann es also nicht liegen.



Maximus:

--- Zitat von: RA66 am 17.05.2024 09:29 ---
"Tit. 461 71  Verstärkung von Personalausgaben der Hgr. 4   3 750 000 (in 1.000 €)"


Es wurden also im Haushalt 3,75 Mrd extra für das BBVAngG bereitgestellt.

An den fehlenden Haushaltmitteln kann es also nicht liegen.

--- End quote ---

War es nicht so, dass die Personalausgaben um 1,45 Mrd auf 3,75 Mrd EUR aufgestockt wurden? Es stehen also keine 3,75 Mrd EUR für das BBVAngG bereit, sondern lediglich 1,45 Mrd EUR. Außerdem geht es hier nur um den Haushalt 2024. Das eigentliche Problem ist der Haushalt 2025...Und hier gibt es noch keine konkreten Zahlen.

InternetistNeuland:

--- Zitat von: Bastel am 17.05.2024 07:24 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 16.05.2024 19:58 ---
--- Zitat von: Blablublu am 16.05.2024 19:55 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 16.05.2024 19:20 ---
--- Zitat von: Blablublu am 16.05.2024 10:22 ---Es gibt da letzten Endes 2 Möglichkeiten zu was das ganze führt:

1. Keiner investiert mehr in eigene Bildung oder Leistung (schulische), weil ich ja als ungelernter Arbeiter das gleiche Verdiene wie ein Facharbeiter oder

2. Zu einer Inflation, welche dafür sorgt, dass die 15 Euro soviel wert sind wie vorher die 12 Euro.

So einfach ist das. Leider gibt es keinen wirtschaftlichen Sachverstand in der Politik mehr. Ich kann auch keinen Mietendeckel oder Mietpreisbremse einführen und erwarten, dass ich damit das Wohnungsproblem löse, weil plötzlich jeder sein Geld in Immobilien investiert, weil dann dort die Rendite so Hoch ist.

--- End quote ---

Wenn laut EU Richtlinie der Mindestlohn 60% vom Medianverdienst betragen muss, wieso sollte es dann zu einer Inflation führen?
Wenn die Löhne sinken würde auch der Mindestlohn sinken.

--- End quote ---

Weil die Löhne von Facharbeitern und anderen Gruppen auch steigen müssen, wegen des Lohnabstandsgebot. Andernfalls landet man bei Punkt 1. Oder wieso sollte man bis 25 studieren, wenn man dann das gleiche verdient wie der ungelernte der mit 15 die Schule abgebrochen hat. Somit beginnt eine Lohn Preis Spirale oder glaubst du der Handel und die anderen Betriebe wie Speditionen etc. legen die höheren Kosten nicht um...

--- End quote ---

60% vom Median ist nicht "das gleiche verdienen wie ein Akademiker". Das ist weit darunter. Kannst mir gerne Hochschulabsolventen zeigen die sich mit 2200 € Brutto abspeisen lassen.

--- End quote ---

15€ Mindestlohn ergeben ein Brutto von ca. 2600€. Ein E9bler fängt mit ca. 3775€ an. Erster kann bereits mit 16 dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, letzterer im Idealfall mit 22/23. Jetzt kann sich jeder selber ausrechnen, nach wie vielen Jahren sich das Studium gelohnt hat. Noch interessanter wird es, wenn man das Netto heranzieht.

--- End quote ---

Median-Einkommen 2023 liegt bei 43.750 €. Davon 60% sind 26.250 € / 12 Monate = 2.187 € /160h = 13,67 € Mindestlohn laut EU Richtlinie.

RA66:

--- Zitat von: Maximus am 17.05.2024 09:48 ---
--- Zitat von: RA66 am 17.05.2024 09:29 ---
"Tit. 461 71  Verstärkung von Personalausgaben der Hgr. 4   3 750 000 (in 1.000 €)"


Es wurden also im Haushalt 3,75 Mrd extra für das BBVAngG bereitgestellt.

An den fehlenden Haushaltmitteln kann es also nicht liegen.

--- End quote ---

War es nicht so, dass die Personalausgaben um 1,45 Mrd auf 3,75 Mrd EUR aufgestockt wurden? Es stehen also keine 3,75 Mrd EUR für das BBVAngG bereit, sondern lediglich 1,45 Mrd EUR. Außerdem geht es hier nur um den Haushalt 2024. Das eigentliche Problem ist der Haushalt 2025...Und hier gibt es noch keine konkreten Zahlen.

--- End quote ---


Danke für die richtige Einordnung.

Aber im Rahmen der Begründung für eine ggf. erfolgende Einstellung der Arbeit am Entwurf und keine Inkraftsetzung des Gesetzes in 2024, weil "kein Geld"...

... bleibt ja trotzdem dann der Fakt : für 2024 sind für das Gesetz 1,45 Mrd extra bereitgestellt.

Vollzug122:

--- Zitat von: sapere aude am 17.05.2024 09:16 ---
--- Zitat von: elDuderino am 17.05.2024 05:32 ---
--- Zitat von: DerAlimentierte am 17.05.2024 01:02 ---https://www.bdz.eu/aktuelles/news/bmi-rundschreiben-zur-amtsangemessenen-alimentation-gilt-weiter/

--- End quote ---

......Bei Widersprüchen von Beamtinnen und Beamten mit drei oder mehr Kindern wurde der Verzicht auf die Einrede der Verjährung auf den Zeitraum bis ins Jahr 2017 zurück ausgedehnt.......

Bedeutet diese Ausführung, dass ich mit drei Kindern auch eine Nachzahlung ab 2017 zu erwarten habe, wenn ich keinen Widerspruch eingelegt habe?

--- End quote ---

Nein, es wird lediglich auf die Einrede der Verjährung verzichtet.
Der Satz beginnt ja auch mit "Bei Widersprüchen ...". Ohne Widerspruch gibt es für 2017, 2018, 2019 und 2020 nichts. Ab 2021 kommt es bzgl. der Nachzahlung für Kind 3, 4, 5 ... auf die Auslegung des Rundschreibens an.

--- End quote ---

Würde heißen, dass ich nachträglich/rückwirkend ab 2017 Widerspruch einlegen kann für 3 und mehr Kinder?

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