Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von m3mn0ch, 24.08.2020 07:24

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BWBoy

Zitat von: Alexander79 in 13.06.2024 12:32
Zitat von: PolareuD in 13.06.2024 11:22
Schau mal nach dem sogenannte Eckmann-Vergleich.
Ja, da finde ich eine Quelle für die 7% 1951, aber die Kürzung von weiteren 7% im Jahr 1957 finde ich nichts.

Hier ist es relativ gut erklärt. Zweimal 7% und das letzte Prozent durch die verringerte Gehaltserhöhung in den Besoldungsrunden.

Zitat( siehe finanzpolitische Mitteilungen Nr. 222, Seite 1888, vom 26. 11. 1955 ) Mit der Orientierung an dem Eckmannvergleich wurde eine Betrachtungsweise gefunden, die einer Kürzung der Beamtenbesoldung um 7 % gleichkam.
Weiterhin heißt es in den Finanzpolitischen Mitteilungen der Bundesregierung vom 26. 11. 1955, Nr. 222, Seite 1884: ,,Die Steigerung des Durchschnittslohnes ( in der Wirtschaft ) ist allerdings, von beiden Ausgangspunkten gesehen, wesentlich höher als die der Beamten, Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst".
Durch das Bundesbesoldungsgesetz von 1957 wurden die Beamtenbezüge nochmals um 7 % gekürzt. Mit Rücksicht auf die Altersversorgung heißt es. Es war ein Zusatz vorhanden, der Besagte, daß dieser Anteil vom Staat zur späteren Versorgung der Ruheständler verwendet werden sollte. Der Zusatz wurde natürlich nicht umgesetzt und das Geld nicht für die spätere Versorgung weggelegt.
Mit dem Versorgungsreformgesetz des Bundes vom 9. 7. 1998 wurde eine Versorgungsrücklage des Bundes eingeführt. Die jährlichen Gehaltserhöhungen der Beamten sind ab 1999 um jeweils 0,2 % verringert. Diese Versorgungsrücklage sollte damit finanziert werden.

https://www.myheimat.de/bobingen/c-politik/beamte-ihre-pension-und-staendige-einsparungen-an-ihnen_a1279941#gallery=null

flip

Die jährlichen Gehaltserhöhungen der Beamten sind ab 1999 um jeweils 0,2 % verringert.
Das ergibt meiner Berechnung nach rund 4%. Falls ich falsch liege, lasse ich mir das gerne mathematisch erklären.

BWBoy

Das kommt drauf an wie viele Nullrunden es gab. Aber der Artikel ist von 2011 und somit gibt es weniger Runden die in dem Zeitraum stattfanden.

Somit sind wir sogar bei noch mehr als 15% :O Asche auf mein Haupt

bebolus

Zitat von: flip in 13.06.2024 16:31
Die jährlichen Gehaltserhöhungen der Beamten sind ab 1999 um jeweils 0,2 % verringert.
Das ergibt meiner Berechnung nach rund 4%. Falls ich falsch liege, lasse ich mir das gerne mathematisch erklären.

Das mit den Versorgungsrücklagen verstehe ich bis heute nicht wirklich. Wird da wirklich etwas zurückgelegt und wäre abrufbar oder ist das einer dieser Taschenspielertricks.. Dann wäre das das nächste wogegen man mal klagen müsste..

btw: Ich bin kein promovierter Mathematiker, ich denke aber aud dem Bauch heraus, dass die jeweiligen betragsmäßigen Abzüge mit Zinseszins mehr sein dürften als 4%

flip

Die 1999 gesetzlich eingeführte Versorgungsrücklage hat zu einer Vermögensrückstellung von rund 21,5 Mrd. Euro (Marktwert Ende März 2024) geführt.

[Quelle: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/oeffentlicher-dienst/beamte/versorgung/versorgung-liste.html]

Blablublu


BWBoy

Zitat von: flip in 13.06.2024 17:15
Die 1999 gesetzlich eingeführte Versorgungsrücklage hat zu einer Vermögensrückstellung von rund 21,5 Mrd. Euro (Marktwert Ende März 2024) geführt.

[Quelle: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/oeffentlicher-dienst/beamte/versorgung/versorgung-liste.html]

ja die vielleicht, aber die von den 7% kürzungen aus 1957 bis heute sind nirgendwo.

Mario12

Echt heftig was für Wellen dieses Thema schlägt. Über 830 Seiten hier. Es wird nicht mehr geben, Feierabend.

flip

Zitat von: Mario12 in 13.06.2024 19:53
Echt heftig was für Wellen dieses Thema schlägt. Über 830 Seiten hier. Es wird nicht mehr geben, Feierabend.

So ist es, es sei denn man beschreitet selbst den Rechtsweg.

Mario12

Zitat von: flip in 13.06.2024 20:10
Zitat von: Mario12 in 13.06.2024 19:53
Echt heftig was für Wellen dieses Thema schlägt. Über 830 Seiten hier. Es wird nicht mehr geben, Feierabend.

So ist es, es sei denn man beschreitet selbst den Rechtsweg.

Und selbst dann verläuft es im Sande. Keine Chance.

Ozymandias

Zitat von: BWBoy in 13.06.2024 18:02
Zitat von: flip in 13.06.2024 17:15
Die 1999 gesetzlich eingeführte Versorgungsrücklage hat zu einer Vermögensrückstellung von rund 21,5 Mrd. Euro (Marktwert Ende März 2024) geführt.

[Quelle: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/oeffentlicher-dienst/beamte/versorgung/versorgung-liste.html]

ja die vielleicht, aber die von den 7% kürzungen aus 1957 bis heute sind nirgendwo.
Waren es wirklich Kürzungen oder wurde in den 50ern einfach nicht erhöht? (Kann als Kürzung interpretiert werden).
Ich glaube eher es war letzteres.

Warzenharry

Zitat von: Ozymandias in 13.06.2024 20:20
Zitat von: BWBoy in 13.06.2024 18:02
Zitat von: flip in 13.06.2024 17:15

Waren es wirklich Kürzungen oder wurde in den 50ern einfach nicht erhöht? (Kann als Kürzung interpretiert werden).
Ich glaube eher es war letzteres.

Das ist letzten Endes nichts anderes als eine Kürzung. Wenn nicht allgemein angepasst wird, so wie Preise und Abgaben und auch die Inflation nicht berücksichtigt wird, dann ist es eine passive Kürzung, welche von einem AG, der von seinen Beamten Loyalität und Treue erwartet, nicht hinzunehmen ist.

Lichtstifter

Zitat von: flip in 13.06.2024 20:10
Zitat von: Mario12 in 13.06.2024 19:53
Echt heftig was für Wellen dieses Thema schlägt. Über 830 Seiten hier. Es wird nicht mehr geben, Feierabend.

So ist es, es sei denn man beschreitet selbst den Rechtsweg.

https://www.gdp.de/gdp/gdpnds.nsf/id/Nds_20240612_Info_Amtsang?open&ccm=000
Prekariatsbeamter


xap

Nun lasst doch mal den dementen Olaf in Ruhe. Der kann nun wirklich nichts dafür.