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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
bebolus:
--- Zitat von: Alexander79 am 15.08.2024 17:28 ---
--- Zitat von: Organisator am 15.08.2024 17:04 ---Also Willkür wird dem BMI wohl nicht vorgeworfen worden sein.
--- End quote ---
Naja, eigentlich schon.
Das Gericht begründete es damit das ein Großteil der Artikel der Presse und Meinungsfreiheit unterliegen und wenn etwas verbotenes drin steht, könnte auch diese Ausgabe einfach verboten werden.
Also sagte das BVerwG ist nicht wegen Presse und Meinungsfreiheit.
Googelt man nach Willkür kommt man auf solche Definitinen wie bezogen auf staatliche Entscheidungen – der Legislative, Exekutive, Judikative, bedeutet „Willkür“ das Fehlen eines sachlichen Grundes und damit einen Verstoß gegen Verfassungsprinzipien.
Handeln gegen die Meinungsfreiheit = Willkür.
Finde zwar die Farbe schön, aber nicht im Zusammenhang mit einer bestimmten Partei.
Wenn aber hier vom Untergang des Abendlandes geredet wird und von wegen nicht demokratieförderlich.
Überlegt euch mal was für ein Eid ihr abgelegt habt.
Alle Parteien die aktuell im Bundestag sitzen, sind legale Parteien demokratische Parteien.
Gott bewahre die Zeit als mal ein Politiker Parteien verbieten konnte, heute kann sowas dies Gott sei dank nur noch das Bundesverfassungsgericht.
Und solange das BVerfG eine Partei nicht verbietet, haben alle Parteien das gleiche Recht gewählt zu werden.
Demokratie lebt von Wahlen.
Mittlerweile ist der Wahlkampf bei uns zu einer Schlammschlacht geworden, der in meinen Augen langsam demokratiefeindlich wird.
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Das mit dem GG verstehen hier Einige nicht. Nach meinem Eindruck die mit Linksdrall nicht und wettern dann zu gerne gegen rechts.. Fantastisch.
MoinMoin:
--- Zitat von: bebolus am 15.08.2024 18:04 ---Das mit dem GG verstehen hier Einige nicht. Nach meinem Eindruck die mit Linksdrall nicht und wettern dann zu gerne gegen rechts.. Fantastisch.
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Die einen sehe nicht das das GG auch die rechten Arschkrampen schützt, was nicht immer schön ist (weil sie nerven und man sie los werden will), aber gut ist, da nicht alle Arschkrampen sind.
Die einen sehe nicht das das GG auch die linken Arschkrampen schützt, was nicht immer schön ist (weil sie nerven und man sie los werden will), was nicht immer schön ist (weil sie nerven und man sie los werden will), aber gut ist, da nicht alle Arschkrampen sind.
Andere sehe nicht das das GG auch die abzockenden Bürgergeldler schützt, was nicht immer schön ist (weil sie nerven und man sie los werden will), aber gut ist, da nicht alle abzockende sind.
Andere sehe nicht das das GG auch die wirtschaftsflüchtenden Asylsuchende schützt, was nicht immer schön ist (weil sie nerven und man sie los werden will), aber gut ist, da sie nicht alle wirtschaftsflüchtende sind.
und so weiter und so fort.
das GG ist für einige lästig, da universelle, dauerhafte Rechte, gegen kurzfristige Nervbolzen verteidigt werden.
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: Alexander79 am 15.08.2024 17:28 ---Und solange das BVerfG eine Partei nicht verbietet, haben alle Parteien das gleiche Recht gewählt zu werden.
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Grundsätzlich richtig.
Wenn jedoch der Verdacht besteht, dass sich Protagonisten einer Partei gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung wenden (siehe z.B. Urteil des OVG Münster vom 13.05.2024), dann gehen bei mir sämtliche Alarmglocken an.
Und das ist wohlgemerkt völlig losgelöst von den konkreten Inhalten und gilt natürlich ebenso für andere Verfassungsfeinde wie z.B. Linksextremisten (Beispiel RAF) oder islamistische Extremisten (Beispiel IS)..
beamtenjeff:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 15.08.2024 20:08 ---
--- Zitat von: Alexander79 am 15.08.2024 17:28 ---Und solange das BVerfG eine Partei nicht verbietet, haben alle Parteien das gleiche Recht gewählt zu werden.
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Grundsätzlich richtig.
Wenn jedoch der Verdacht besteht, dass sich Protagonisten einer Partei gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung wenden (siehe z.B. Urteil des OVG Münster vom 13.05.2024), dann gehen bei mir sämtliche Alarmglocken an.
Und das ist wohlgemerkt völlig losgelöst von den konkreten Inhalten und gilt natürlich ebenso für andere Verfassungsfeinde wie z.B. Linksextremisten (Beispiel RAF) oder islamistische Extremisten (Beispiel IS)..
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Alarmglocken schellen gerade so einige, in fast jeder Behörde. Gravierende Baustellen haben wir in der Bildungspolitik, Einwanderungs- und Asylpolitik, Wirtschaftspolitik, Verkehrspolitik, Renten- und Pflegepolitik...achso ja, der Verfassungsschutz hat natürlich auch alle Hände voll zu tun. Die Frage ist, wann man endlich anfängt lösungsorientiert, unpolitisch und im Sinne unseres Staates und dessen Bürger zu handeln und diese Probleme zu LÖSEN, statt alles nur nach Symptomatik und Legislatur auszurichten. Verfassungsfeindlichen Medien würde man so automatisch den Wind aus den Segeln nehmen. Aber wenn es so bleibt, wie Ärzte die einzig nach Symptomatik behandeln, dann würden die Betten nur in Begleitung eines Bestatters leer werden. Und irgendwann hilft auch das bewährte Antibiotikum nicht mehr, wenn bestimmte eklige Erscheinungen resistent dagegen werden...dann haben wir hier richtig Freude, ich hoffe wir erleben es nicht.
clarion:
Jetzt seid ihr wieder ziemlich weit ab vom Thema
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