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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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beamtenjeff:

--- Zitat von: clarion am 15.08.2024 22:09 ---Jetzt seid ihr wieder ziemlich weit ab vom Thema

--- End quote ---

Ach kein Problem, zwar hängt ja irgendwie weitestgehend schon alles miteinander zusammen, aber neue Pointen kommen schließlich inzwischen auch beinahe täglich rein -  warum diese nicht auch nutzen. Also, tauschen wir uns im Kontext amtsangemessene Besoldung doch einfach über die Erhöhung des Wohngeld um 15% aus.  :D

Was sind so eure Gedanken?

Alexander79:

--- Zitat von: BVerfGBeliever am 15.08.2024 20:08 ---Wenn jedoch der Verdacht besteht, dass sich Protagonisten einer Partei gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung wenden (siehe z.B. Urteil des OVG Münster vom 13.05.2024), dann gehen bei mir sämtliche Alarmglocken an.

--- End quote ---
Also dieses Urteil sagt erstmal gar nichts, sondern nur das die Berufungen der AFD zurückgewiesen wurde.
Die Revision wurde zwar nicht zugelassen, eine Beschwerde vor dem BVerwG ist aber möglich und somit ist das ganze noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.

Und das BVerfG fasste in einem Urteil die wesentlichen Punkte der FDGO zusammen.
1. Die Garantie der Menschenwürde.
2. De Demokratie, genauer gesagt die Völksvertreter zu wählen.
3. Das Rechtsstaatsprinzip, also das sich der Staat an Recht und Gesetz halten muss.

So und nun schließt sich der Kreis.

Halten sich die Regierungen an Recht und Gesetz (Grundgesetz) wenn sie mittlerweile regelmäßig vor dem BVerfG eine Niederlage erlangen?

95% der User hier schreiben das der AEZ gegen Art 33 unseres Grundgesetzes verstößt, aber dann würdest du "unterschreiben" unsere Regierung hält sich im Sinne der FDGO an Recht und Gesetz?

Soldat1980:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 14.08.2024 09:54 ---Ich schreibe dazu nachher mal eun paar Gedanken, Soldat.

--- End quote ---

Deine Gedanken nehme ich auf jeden Fall sehr gerne zur Kenntnis.  :)

MoinMoin:

--- Zitat von: Alexander79 am 16.08.2024 06:20 ---95% der User hier schreiben das der AEZ gegen Art 33 unseres Grundgesetzes verstößt, aber dann würdest du "unterschreiben" unsere Regierung hält sich im Sinne der FDGO an Recht und Gesetz?

--- End quote ---
Das eigentlich Drama ist doch, dass auch schon vor 20, 30 oder gar seit dem erstem Tag der BRD ein Beamter des einfachen Dienstes mit einem Sack Kinder nicht amtsangemessen besoldet wurde, oder ?
Es ist uns allen erst seit ein paar Jahren bewusst, dass die Regierungen es wahrscheinlich noch nie geschafft haben eine GG konforme Besoldung zu verabschieden.

Und was Niederlagen vor dem BVerfG angeht... 
glaubt hier jemand ernsthaft, das Gesetze die verhinderten, dass Ehefrau selbstständig entscheiden dürfen, ob sie arbeiten gehen oder ein Bankkonto eröffnen GG konform waren?

Also somit müsste man feststellen, dass alle Regierungen seit '49 gegen das GG verstoßen haben, es nur keiner merkte oder klagte, damit es aktenkundig wird.

Nicht falsch verstehen, damit will ich das rumgepfusche und dilettantische rumgedoktern der Regierungen bei den Gesetzgebungen nicht entschuldigen.
Eine Verfassungskrise ist aber in meinen Augen nicht zu sehen, wenn ein Single-Beamter nicht annähernd das gleiche Geld vom Staat erhält wie ein Beamter mit 2 oder mehr Kindern.

Knecht:
Es dürfte unmöglich sein (auch für die Regierung) immer alle Gesetze einzuhalten. Wenn das Problem dann aber - wie in unserem Fall - seit Jahren auf dem Präsentierteller liegt und die Regierung sich trotzdem weiterhin dafür entscheidet es zu ignorieren, dann führt das eben zu enormer Unzufriedenheit und der Frage, wo die Prioritäten liegen.

Ich glaube nicht, dass man sich dieses Verhalten in Zeiten von Internet, Social Media, Fachkräftemangel und Co. noch leisten kann.

Der große Trumpf der Regierung ist immerhin (noch), dass unsere völlig unabhängigen Qualitätsmedien nicht darauf anspringen *hust*.

Edit: Und das Bundesverfassungsgericht durchgehend in Sommerpause ist  :)

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