Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
MoinMoin:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 17.08.2024 14:46 ---
--- Zitat von: emdy am 17.08.2024 10:30 ---Neben dem gebotenen Vergleich mit der Grundsicherung, stelle ich in meiner Klage auch Vergleiche mit der Entwicklung der Steuereinnahmen und des BIP an, die jeweils deutlich über der der Beamtenbesoldung liegt.
--- End quote ---
Völlig richtig.
Das reale BIP ist heute 25,8% höher als 2005 (trotz zweier "Dellen" in 2008/09 und 2020).
[siehe https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,122470.msg364234.html#msg364234]
Die reale A3-Endstufenbesoldung ist hingegen seitdem nur um 17,5% gestiegen und A15 sogar nur um 8,6%.
Und ja, eine regionale Besoldungskomponente dürfte vermutlich sinnvoll sein, da alle anderen relevanten Größen (Preise, Vergleichsgehälter in der PW, Wirtschaftsleistung, Steuereinnahmen, usw.) ebenfalls regional sehr unterschiedlich sind..
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Ja, den BIP Vergleich finde ich auch sehr erschrecken und entlarvend, immer ist der Staat ja das Fundament auf dem ein BIP erwirtschaftet werden kann.
SwenTanortsch:
--- Zitat von: InternetistNeuland am 17.08.2024 11:01 ---@Swen
Du sprichst ja wiederholt davon, dass im BVerfG nach und nach eine Dogmatik entwickelt wird, um eine amtsangemessene Alimentation zu gewähren.
[...]
Meiner Meinung nach braucht es hier eine neue Dogmatik von Seiten des BVerfG, wie mit diesen wissentlich und willentlichen Verstößen in Zukunft umgegangen werden sollte.
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Das Bundesverfassungsgericht legt das Grundgesetz rechtskräftig aus, Internet, und ist dazu als einziges Verfassungsorgan ermächtigt. Darüber hinaus betrachtet es in einem konkreten Normenkontrollverfahren einfachgesetzliche Normen auf ihren verfassungskonformen resp. verfassungswidrigen Gehalt. Entsprechend kann es derzeit § 31 Abs. 1 GG auf Anruf eines Gerichts auf seinen verfassungskonformen Gehalt betrachten: "Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden." Als Ergebnis einer solchen Prüfung - sofern sich die Vorlage überhaupt als zulässig erweisen sollte, was mit hoher Wahrscheinlichkeit heute kaum der Fall sein dürfte - müsste es zu dem Schluss kommen, dass die einfachgesetzliche Regelung aus § 31 Abs. 1 GG mit der Verfassung in Einklang stände, dass also insbesondere keine begründeten Grundrechtseinschränkungen von ihr ausgehen und so also sachlich für das Gegenteil sprechen könnten, womit insgesamt die Prüfung beendet wäre. Im Ergebnis kann also aus dieser Prüfung keine Dogmatik über die Bindungswirkung bundesverfassungsgerichtlicher Entscheidungen entstehen, da sich kaum eine Gelegenheit ergeben kann, in der sich das Bundesverfassungsgericht dogmatisch mit der Bindungswirkung der eigenen Entscheidungen beschäftigen könnte.
Entsprechend beruht die Bindungswirkung bundesverfassungsgerichtlicher Entscheidungen aus § 31 Abs. 1 GG deshalb heute auf dem ungeschriebenen Grundsatz der Verfassungsorgantreue, der also als solcher nicht im Grundgesetz verankert ist, sondern letztlich nur ein Prinzip beschreibt, dem sich die Verfassungsorgane als ungeschriebene Verpflichtung selbstständig und damit regelmäßig unterwerfen. Da der Grundsatz der Verfassungsorgantreue aber bislang nicht explizit in der Verfassung verankert ist, kann also das Bundesverfassungsgericht keinen Zusammenhang zwischen diesem Grundsatz und im Grundgesetz verankerten Verfassungsprinzipien herstellen, wie Du Dir das - m.E. zurecht - wünschst.
Anders dürfte das hingegen aussehen, sobald mit der Erhebung der Bindungswirkung in den Rang einer Verfassungsnorm - was derzeit von den Ampelfraktionen und der Union so geplant wird - sie wie gerade skizziert der Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht und damit seiner rechtskräftigen Auslegung unterfiele, womit sie zugleich der weiteren rechtskräftigen Auslegung durch den Gesetzgeber entzogen wäre, was heute wie gerade skizziert als einfachgesetzliche Regelung so jeweils nicht der Fall ist.
Wenn Dich die sachlichen Zusammenhänge und damit einhergehend die Darlegung möglicher Konsequenzen interessieren (wovon ich ausgehe), dann lies am besten das, was am 03. August hierzu in den Kommentaren unterhalb dieses Beitrags geschrieben worden ist:
https://www.berliner-besoldung.de/uebersteigt-die-alimentation-noch-regelmaessig-das-nach-massgabe-von-art-33-abs-5-gg-gebotene-besoldungsniveau-ein-offensichtlich-fundamentaler-rechtsprechungswandel-des-bundesverwaltungs/
GeBeamter:
--- Zitat von: phantomghost am 17.08.2024 13:45 ---@ GeBeamter u.a.
Letztlich hat das alles nur anekdotische Evidenz (wie so viele Beiträge hier).
Was mich aber dennoch ehrlich und ernsthaft interessiert, ist, wie sich die monatlichen Einnahmen / Ausgaben darstellen, dass man mit A14 / A12 nur mit „extremen Einschränkungen“ über die Runden kommt?
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Ich denke ich war schon anekdotisch genug. Falls es nicht zumutbar ist, die mir dargelegten Gründe aus den bisherigen bezahlen herauszulesen, hier noch einmal die Zusammenfassung der wesentlichen Gründe:
- drei Familienmitglieder sehr geringen Alters
- Wohnen in einer von vielen Pleitekommunen in einem Ballungsraum
- keine Möglichkeit der Betreuung der Kinder durch Verwandte, daher auf Kita angewiesen mit mittleren dreistelligen Kosten (pro Kind!)
- A12 nur als Teilzeit möglich, da Wochenarbeitszeit zu hoch um Vollzeit zu arbeiten und Kinder rechtzeitig aus der Betreuung zu holen
Und wenn ich so einen Kram mit Fernreisen und Krypto lese, bekomme ich echt Puls. Flugzeuge kennen meine Kinder nur vom Vorbeifahren am nächsten Verkehrsflughafen.
Danke noch einmal für die Darstellung des BIP im Verhältnis zu A3 und A15. Tatsächlich sind die höheren Besoldungsgruppen immer weiter an die mittleren und unteren angenähert worden. Wer da noch über Leitungsverantwortung nachdenkt, muss einen ausgeprägten Führungsfetisch haben. Lohnen tut sich das im Verhältnis nicht.
cyrix42:
Und ich frage mich immer, wie die >50% der Bevölkerung das hinbekommt, wenn die offensichtlich objektiv Bessergestellten so rummjammern können...
beamtenjeff:
--- Zitat von: cyrix42 am 17.08.2024 19:26 ---Und ich frage mich immer, wie die >50% der Bevölkerung das hinbekommt, wenn die offensichtlich objektiv Bessergestellten so rummjammern können...
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Zumindest liest man, dass die Archen und NGO's Hochkonjunktur haben (Verdoppelung der "Kunden" zum VOrjahr) und neues Klientel bedienen müssen, z.B. auch Aufstocker und Rentner. Ich persönlich kann stellvertretend für Familien sprechen (natürlich nur anekdotisch bzw. empirisch), das sind immerhin glaube ich 35% aller Haushalte: seit Corona kommt kaum mehr eine Familie finanziell auf den grünen Zweig. Ich kenne viele Familien die in viel zu kleinen Wohnung wohnen müssen (Kinder teilen sich Zimmer und Eltern schlafen im Wohnzimmer) weil es anders nicht zu stemmen ist. An Rücklagen und Eigenheim ist da nicht mal im Traum zu denken. Es gibt dann noch den krassen Gegensatz: Familien die bereits geerbt haben und damit sowieso kaum mehr abhängig von der aktuellen Konjunktur sind, da neureich.
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