Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von m3mn0ch, 24.08.2020 07:24

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HochlebederVorgang

Weiter beruht die Rechtsprechung zum Mindestabstand von 115% sachlich inhaltlich darauf, dass jemand, der einfachste Tätigkeiten ausübt, den entsprechenden Abstand zum "jetzt" Bürgergeld haben soll. Mit steigenden Qualifikationsanforderungen müsste der Abstand eher höher ausfallen. So z.B., wenn A5 mittlerer Dienst zum Eingangsamt wird.

bebolus

Zitat von: HochlebederVorgang am 23.09.2024 15:44
Weiter beruht die Rechtsprechung zum Mindestabstand von 115% sachlich inhaltlich darauf, dass jemand, der einfachste Tätigkeiten ausübt, den entsprechenden Abstand zum "jetzt" Bürgergeld haben soll. Mit steigenden Qualifikationsanforderungen müsste der Abstand eher höher ausfallen. So z.B., wenn A5 mittlerer Dienst zum Eingangsamt wird.
Eingangsamt A5 mD wäre wohl eher ein Schritt zurück..

NelsonMuntz

Zitat von: MoinMoin am 23.09.2024 15:38
Zitat von: NelsonMuntz am 23.09.2024 15:06
Im Ernst: Wie viele Beamte gehen mit A3 in Pension und warum erachtet der Staat es überhaupt für notwendig, Menschen mit diesem Qualifikationsniveau auf Lebenszeit zu verbeamten, ohne sie während der Dienstzeit weiterzuentwickeln?
~ 2,8 Promille sind A2-A5
und die Masse beim Bund, also sicherlich bei der Bundeswehr und sicherlich werden die nicht Pensionäre als A3/8
Aber trotzdem muss man es beachten, dass diese (und wenn es nur einer ist) nicht unter der Mindestalimentation fällt.

Und wenn es nur einer ist, gebietet es das Recht, die Besoldung für Millionen von Beamten um 30% anzuheben ... ja, klingt schlüssig und wird das "Ansehen des Amtes in der Bevölkerung" sicher stärken, da bin ich guter Dinge ;)

bebolus

Ja dann doch den eD "hochentwickeln" und Bürgergeldempfänger, quasi für umsonst, zu Fahrern und Boten machen..?

Wilkinson13

Naja, is scho recht.
Aber auf die 115% muss man schon achten... nur Äpfel mit Äpfel vergleichen!
Das BVerfG befiehlt einen 15 % Abstand von jenem der nicht arbeitet zu jenem der wohl arbeitet.
Also von dem der zu Hause bleibt zu dem der morgens los muss.
Das kann nur der Vergleich zu einer Besoldungsgruppe sein, für die es keiner Berufsausbildung bedarf.
Wenn ich für eine Tätigkeit extra eine Ausbildung benötige, die über mehrere Monate oder Jahre andauert...
dann mach ich das nicht für 15% mehr als Bürgergeld.
Ich weiß nicht ob A3 oder A4 oder A5 da der richtige Ansatz sind. A6 mit Berufsausbildung ist es aber bestimmt nicht.

Rechnet Mal. Die 15% "Mehr" bei A6...das sind um den Dreh 2,50 Euro die Stunde. Nach 2-Jähriger Ausbildung geht man dann also für 2,50 Euro die Stunde arbeiten. Ich bin damals auf A6 angefangen. Heute würde ich es nicht mehr tun... :-X

MoinMoin

Zitat von: NelsonMuntz am 23.09.2024 16:36
Zitat von: MoinMoin am 23.09.2024 15:38
Zitat von: NelsonMuntz am 23.09.2024 15:06
Im Ernst: Wie viele Beamte gehen mit A3 in Pension und warum erachtet der Staat es überhaupt für notwendig, Menschen mit diesem Qualifikationsniveau auf Lebenszeit zu verbeamten, ohne sie während der Dienstzeit weiterzuentwickeln?
~ 2,8 Promille sind A2-A5
und die Masse beim Bund, also sicherlich bei der Bundeswehr und sicherlich werden die nicht Pensionäre als A3/8
Aber trotzdem muss man es beachten, dass diese (und wenn es nur einer ist) nicht unter der Mindestalimentation fällt.

Und wenn es nur einer ist, gebietet es das Recht, die Besoldung für Millionen von Beamten um 30% anzuheben ... ja, klingt schlüssig und wird das "Ansehen des Amtes in der Bevölkerung" sicher stärken, da bin ich guter Dinge ;)
Ja, wenn man keine andere GG Konforme Lösung gäbe, dann wäre es so.

Aber ich bin sehr sicher, dass es eine andere GG Konforme Lösung gibt.
So sorgt jeder Euro mehr an Kindergeld für eine gehörige Reduktion dieser imaginären 30%.
Und wer rechnen kann wird erkennen, dass das wesentlich günstiger ist, als den Single Beamten und Pensionär lebenslang 30% mehr Geld geben zu müssen.

Skywalker2000

Zitat von: Bundi am 23.09.2024 15:27
@skywalker

Bei der Bundeswehr gibt es noch Mannschaftsdienstgrade und die fangen bei A3 an.
VOn daher stimmt dein Kommentar nur bedingt.

Fangen an, gehen aber nicht mit A3 in Pension.


Skywalker2000

Zitat von: MoinMoin am 23.09.2024 15:38
Zitat von: NelsonMuntz am 23.09.2024 15:06
Im Ernst: Wie viele Beamte gehen mit A3 in Pension und warum erachtet der Staat es überhaupt für notwendig, Menschen mit diesem Qualifikationsniveau auf Lebenszeit zu verbeamten, ohne sie während der Dienstzeit weiterzuentwickeln?
~ 2,8 Promille sind A2-A5
und die Masse beim Bund, also sicherlich bei der Bundeswehr und sicherlich werden die nicht Pensionäre als A3/8
Aber trotzdem muss man es beachten, dass diese (und wenn es nur einer ist) nicht unter der Mindestalimentation fällt.


Der Vergleich ist im Betracht zur Allgemeinen lächerlich.

Skywalker2000

Da demnächst Verhandlungsrunden stattfinden, wird dann der jetzige Entwurf geändert? Oder würde es on-top draufkommen?

Knecht

Zitat von: Skywalker2000 am 23.09.2024 18:08
Da demnächst Verhandlungsrunden stattfinden, wird dann der jetzige Entwurf geändert? Oder würde es on-top draufkommen?

Es gibt direkt 2 mal nichts.

Skywalker2000

Zitat von: Knecht am 23.09.2024 18:23
Zitat von: Skywalker2000 am 23.09.2024 18:08
Da demnächst Verhandlungsrunden stattfinden, wird dann der jetzige Entwurf geändert? Oder würde es on-top draufkommen?

Es gibt direkt 2 mal nichts.

Wie bei jeder Runde sind immer Almosen für die Beamten drinne. War immer schon so.

Ryan


https://beamte.verdi.de/themen/beamtenpolitik_und_recht/++co++04e6f586-79b0-11ef-bdff-432c17ab1921

Scheinbar hat verdi zusammen mit dem DGB eine Stellungnahme abgegeben. Ich konnte diese bisher aber noch nicht finden.

xap

Der Artikel gibt doch einen guten Einblick in die Würdigung seitens Verdi.

InternetistNeuland

#14248
Zitat von: MoinMoin am 23.09.2024 15:07
Zitat von: InternetistNeuland am 23.09.2024 14:44
Das ist nicht korrekt. Ein Beamter A3 Stufe 8 der in Pension geht hat weniger als ein Bürgergeldempfänger.
Echt? Wieviel hat der denn? nur 1200 Netto (das ist das BG was bei uns in der Stadt die Menschen maximal bekommen)? Krass.
Dann muss natürlich noch wesentlich auch ohne Familienzuschläge nachgebessert werden.

Kommt natürlich auf den Wohnort an.

Bsp München:

849€ Bruttokaltmiete + 563€ Regelsatz + 60€ Heizkosten = 1.472€ Netto

Da wird es selbst mit A5 Stufe 8 eng.

NelsonMuntz

Zitat von: InternetistNeuland am 23.09.2024 20:33
Kommt natürlich auf den Wohnort an.

Bsp München:

849€ Bruttokaltmiete + 563€ Regelsatz + 60€ Heizkosten = 1.472€ Netto

München ist kein "Beispiel", sondern ein Extremwert ... eventuell könnte Sylt hier noch übertrumpfen?

Wie sieht das denn in Duisburg, Bremerhaven oder Görlitz aus?