Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Organisator:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 26.09.2024 10:17 ---Ich fürchte nur, Deine Ideen werden auf äußerst geringen Widerhall treffen. Naja, jeder ist sich selbst der Nächste - warum sollten ausgerechnet Beamte eine Ausnahme bilden? ;)
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Die Bezahlung von Staatsdienern - im übrigen auch Tarifbeschäftigten - sollte sich in einem angemessenen Rahmen im Vergleich zur Mehrheitsgesellschaft befinden. Insoweit wäre eine pauschale Anhebung um 30 % völlig illusorisch und gesellschaftlich nicht mehrheitsfähig. Und Mehrhheiten bestimmen über das politische Vorgehen in unserem Lande.
MoinMoin:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 26.09.2024 09:20 ---Die Wahlergebnisse im Osten zeigen die Richtung, in die es gehen könnte. Die beste Verfassung der Welt wird nicht bestehen, wenn eine überwältigende Mehrheit der Bevölkerung die daraus resultierenden "Zustände" ablehnt. 60.000 Euro Netto für einen kinderlosen Gehilfen werden bei aller juristisch korrekten Herleitbarkeit auf kein Verständnis stoßen.
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Immer dran denken, die Verfassung oder das BVerG hat diese 60T€ Netto nirgends und niemals gefordert.
Daher ist es Aufgabe der Politik, dafür zu sorgen, dass der verbeamtete Gehilfe ein solches Geld zur Verfügung hat, sofern er sich in der 4K Familien Situation befindet.
Und das er ebenso eine amtsangemessene Besoldung für die kinderlosen Beamten festlegt..
--- Zitat von: Organisator am 26.09.2024 10:30 ---
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 26.09.2024 10:26 ---ABER: Auch ein neu kalibriertes Modell (beispielsweise am Single-Beamten) müsste die vorgegebenen Grundsätze (Leistungsprinzip, Ämterwertigkeit, Binnenabstandsgebot, usw. usf.) beachten und würde somit ebenfalls zwingend eine deutliche Anhebung aller Besoldungen beinhalten.
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Das verstehe ich noch nicht so ganz - warum sollte ein anderes Modell zwingend eine deutliche Anhebung der Besoldungen beinhalten?
Eine Besoldung von netto 2.000 € (A3/1) sollte doch für einen Single-Beamten deutlich über den 115% Bürgergeld liegen.
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Ein Modell wäre z.B., dass jedes Kind z.B. 1000€ netto als Kindergrundsicherung erhält, dann benötigt der kinderlose Gehilfe auch keine 56.237 Netto vom Dienstherren um Amtsangemessen besoldet zu sein.
Dann würde man mit einer Besoldungserhöhung von ca. Netto 4000€ im Jahr auf die Mindestbesoldung kommen, ob dieses reicht um GG konform zu sein, lasse ich mal dahingestellt. Und wieviel man von diesen 4000 Netto als Familienzuschlag für verheiratete ausgestaltet, sei auch dahingestellt.
Wäre aber ein Modell, welches in der Bevölkerung auf weniger Widerstand stoßen würde. Auch weil dann für den arbeitenden Bürger der Abstand zum reinem Bürgergeldempfänger sich wesentlich vergrößern würde.
waynetology:
5 Seiten nach der ersten Stellungnahme.
Nur Neid Debatten und Unverständnis. Das alles, trotz der Fakten, die bereits oftmals erwähnt wurden und die auch der DRB nochmals aufzeigt. Ich verstehe nicht im geringsten, warum man hier solche Kommentare schreibt und schon gar nicht, weshalb andere darauf eingehen.
Mir, als A8er mit 3 Kindern, ist es doch völlig egal, was ein Angestellter bei VW, Porsche, BMW oder Audi verdient. Für mich zählt, dass Bürgergeldler mit 3 Kindern aus meinem fernen Bekanntenkreis endlich aufhören darüber zu lachen, dass ich jeden Tag zur Arbeit fahre.
Mir ist es auch völlig egal, was irgendjemand irgendwo über Beamte schreibt oder über die Besoldung denkt. 98% der Menschen die darüber urteilen, urteilen ohnehin ohne jegliches Hintergrundwissen.
Imperator:
--- Zitat von: Organisator am 26.09.2024 09:18 ---
--- Zitat von: MDWiesbaden am 26.09.2024 09:14 ---Ich bin im mD und lebe mit meiner Familie (2 Kinder) in Wiesbaden, einer der zehn teuersten Städte Deutschlands.
Würde meine Frau nicht Vollzeit arbeiten, dann wäre hier aber mal ganz wenig außerhalb der Normalität möglich.
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Das würde einem vergleichbar Ausgebildeten in der Privatwirtschaft wohl auch nicht anders gehen.
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Ist ein normaler Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft in der Funktion eines Beamten vergleichbar?
- 77% der Tarifbeschäftigten Arbeitnehmer deutschlandweit erhalten Weihnachtsgeld (oft zwischen 60-100% eines Monatslohns, und zwar jedes Jahr). Der Beamte nicht. Jetzt lässt sich streiten, dass es ja in die Besoldung einfließt. Müsste die Grundbesoldung dann nicht deutlich höher sein, als sie jetzt ist? Wir werden also trotz Zufluss des Weihnachtsgeldes unteralimentiert.
- Arbeitnehmer genießen das Streikrecht. Der Beamte nicht.
- Haben Arbeitnehmer teils jahrelange Wartezeiten bezüglich Beförderungen obwohl sie eine "höherwertige Tätigkeit" ausüben? Ich glaube nicht. Beamte haben dies.
Arbeitet der Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft in der Regel 41 Stunden/Woche? Zumindest der Großteil denke ich nicht.
Weiter kann der Beschäftigte relativ einfach und unkompliziert seinen Arbeitgeber wechseln, was der Beamte nun mal nicht ganz so einfach kann.
Mein Fazit: Ein Beamter kann nur bedingt mit einem Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft verglichen werden.
Ganz zu schweigen von den Grundsätzen des Berufsbeamtentums, die ich noch gar nicht erwähnt habe.
NelsonMuntz:
--- Zitat von: waynetology am 26.09.2024 10:40 ---5 Seiten nach der ersten Stellungnahme.
Nur Neid Debatten und Unverständnis. Das alles, trotz der Fakten, die bereits oftmals erwähnt wurden und die auch der DRB nochmals aufzeigt. Ich verstehe nicht im geringsten, warum man hier solche Kommentare schreibt und schon gar nicht, weshalb andere darauf eingehen.
Mir, als A8er mit 3 Kindern, ist es doch völlig egal, was ein Angestellter bei VW, Porsche, BMW oder Audi verdient. Für mich zählt, dass Bürgergeldler mit 3 Kindern aus meinem fernen Bekanntenkreis endlich aufhören darüber zu lachen, dass ich jeden Tag zur Arbeit fahre.
Mir ist es auch völlig egal, was irgendjemand irgendwo über Beamte schreibt oder über die Besoldung denkt. 98% der Menschen die darüber urteilen, urteilen ohnehin ohne jegliches Hintergrundwissen.
--- End quote ---
Hmmm, an anderer Stelle wurde mal geschrieben, dass wir es hier durchaus mit der Konsequenz einer selbst gewählten Lebensentscheidung zu tun haben. Gilt für die A8 genauso, wie für 3 Kinder.
Echt, das ist so ;)
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